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   LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09   

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LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09 (https://dejure.org/2009,36870)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 24.06.2009 - 8 S 1170/09 (https://dejure.org/2009,36870)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 8 S 1170/09 (https://dejure.org/2009,36870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schwacke-Liste 2007 als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten

  • IWW
  • captain-huk.de

    AXA in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09
    Nach der st. Rspr. des BGH kann die Klägerin als Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH NJW 2009, 58 = VersR 2008, 1706).

    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (BGH NJW 2009, 58 = VersR 2008, 1706).

    Der BGH hat auch in jüngster Zeit die Anwendung der Schwackeliste im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens des § 287 ZPO ausdrücklich gebilligt (z.B. BGH VersR 2009, 801; BGH NJW 2008, 2910 = VersR 2008, 1370), ggf. mit Modifikationen (BGH NJW 2009, 58 = VersR 2008, 1706: Anwendung einer älteren Liste mit Inflationsausgleich).

    Sie müssen es aber nicht; insbesondere, wenn das Gericht berechtigte Zweifel an ihrer Eignung hat, kann es die Heranziehung einer bestimmten Liste ablehnen (BGH NJW 2009, 58 = VersR 2008, 1706).

    Deshalb bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2009, 58 = VersR 2008, 1706; BGH NJW 2008, 2910 = VersR 2008, 1370).

    Wird eine andere (geeignete) Schätzungsgrundlage zugrunde gelegt, ist die Zuziehung eines Sachverständigen nicht erforderlich (BGH NJW 2009, 58 = VersR 2008, 1706).

    Revisionsrechtlich ist allerdings ein begründetes Festhalten an der Schwackeliste nicht zu beanstanden (BGH NJW 2009, 58 = VersR 2008, 1706).

  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 134/08

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09
    Zur Überprüfung der Erforderlichkeit der geltend gemachten Mietwagenkosten sind diese zunächst mit dem Normaltarif zu vergleichen (vgl. etwa BGH VersR 2009, 801).

    Ob für die Beurteilung der Erforderlichkeit auch ein unterhalb des örtlichen Normaltarifs liegender "Haustarif" des Haftpflichtversicherers (Rahmenvertrag mit einem "großen" Vermieter) überhaupt zu berücksichtigen ist, hat der BGH bislang offen gelassen (BGH VersR 2009, 801).

    Der BGH hat auch in jüngster Zeit die Anwendung der Schwackeliste im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens des § 287 ZPO ausdrücklich gebilligt (z.B. BGH VersR 2009, 801; BGH NJW 2008, 2910 = VersR 2008, 1370), ggf. mit Modifikationen (BGH NJW 2009, 58 = VersR 2008, 1706: Anwendung einer älteren Liste mit Inflationsausgleich).

    Die Kammer lässt die Revision zu, da die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen ein unterhalb des örtlichen Normaltarifs liegender vom Haftpflichtversicherer "angebotener" Miettarif zu berücksichtigen ist, höchstrichterlich noch nicht entschieden ist (vgl. BGH VersR 2009, 801) und sich diese Problematik in einer Vielzahl von Fällen stellt.

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09
    "Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht allein für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs grundsätzlich nur den Ersatz des günstigeren Mietpreises verlangen (BGH NJW 2006, 1506, 2107, 2621; 2007, 2758, 3782, 2915; NJW-RR 2008, 470, 689; NJW 2008, 1519).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der "Normaltarif" auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann (BGH NJW 2006, 2106; 2007, 1124, 2693, 2758, 2916, 3782,; 2008, 1519; ebenso OLG Köln - 19. Zivilsenat - NZV 2007, 199; OLG Köln - 15. Zivilsenat - SP 2008, 220; OLG Karlsruhe VersR 2008, 92; SP 2008, 218; OLG Hamm SP 2008, 220; LG Bielefeld NJW 2008, 1601; vgl. auch Vuia NJW 2008, 2369, 2362).

    Darüber hinaus habe sich die Anfragen auf in der Stadt C. ansässige Anbieter beschränkt, obwohl die Tarife für dasjenige Postleitzahlengebiet heranzuziehen sind, in dem das Fahrzeug jeweils angemietet worden ist (BGH NJW 2008, 1519).

    In seiner - soweit ersichtlich - jüngsten Entscheidung zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten (Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - NJW 2008, 1519) hat der Bundesgerichtshof betont.

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09
    Der BGH hat auch in jüngster Zeit die Anwendung der Schwackeliste im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens des § 287 ZPO ausdrücklich gebilligt (z.B. BGH VersR 2009, 801; BGH NJW 2008, 2910 = VersR 2008, 1370), ggf. mit Modifikationen (BGH NJW 2009, 58 = VersR 2008, 1706: Anwendung einer älteren Liste mit Inflationsausgleich).

    So etwa, wenn pauschal darauf verwiesen wird, dass der Schwackeliste lediglich eine Sammlung schriftlicher Angebotspreise der Autovermieter zugrunde gelegt und nicht auf Ergebnisse von Marktuntersuchungen über die tatsächlich gezahlten Mietpreise abgestellt wird (BGH NJW 2008, 2910 = VersR 2008, 1370).

    Deshalb bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2009, 58 = VersR 2008, 1706; BGH NJW 2008, 2910 = VersR 2008, 1370).

  • AG Bonn, 12.06.2007 - 13 C 321/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall, Mietwagen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09
    Während dort die Erzielung eines (verbindlichen) höheren Restwerts wahrgenommen werden muss, kann im Fall der Mietwagenkosten vom Geschädigten die Wahrnehmung eines verbindlichen günstigeren Angebotes gefordert werden (für das Erfordernis eines konkreten und annahmefähigen günstigeren Angebotes auch AG Bonn NZV 2008, 39).

    b) Ob in der Vermittlung/Angebot eines Mietwagens eine Rechtsbesorgung i.S.d. RDG/RBerG liegt (so AG Bonn NZV 2008, 39; LG Nürnberg-Fürth VersR 2007, 81; anders wohl BGH NJW 2000, 2108), kann nach alledem dahinstehen.

  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 39/93

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Wege der Stufenklage aufgrund Erteilung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09
    Kommt der Geschädigte dann aber doch nicht auf den Haftpflichtversicherer zurück, muss dieser beweisen, dass der grundsätzliche Verstoß des Klägers gegen die Schadensminderungspflicht ("Verweigern" der - weiteren- Kontaktaufnahme) für einen höheren Schaden in Gestalt eines erhöhten Miettarifs überhaupt kausal geworden ist (vgl. BGH NJW 1994, 3102, 3105).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09
    In der Entscheidung BGH NJW 2000, 800 heißt es dazu u.a.:.
  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09
    b) Ob in der Vermittlung/Angebot eines Mietwagens eine Rechtsbesorgung i.S.d. RDG/RBerG liegt (so AG Bonn NZV 2008, 39; LG Nürnberg-Fürth VersR 2007, 81; anders wohl BGH NJW 2000, 2108), kann nach alledem dahinstehen.
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09
    Damit hat sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch umgewandelt, soweit die Klägerin Geldersatz fordert (BGH VersR 2004, 740).
  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09
    Die Anwendung dieser Norm setzt voraus, dass die betreffende - von der Berufungsinstanz dann nicht geteilte - Rechtsansicht des Erstgerichts den erstinstanzlichen Vortrag der Partei auch beeinflusst haben und (mit-)ursächlich dafür geworden sein muss, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (BGH NJW-RR 2007, 774; BGH NJW-RR 2004, 927).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

  • BGH, 22.02.2007 - III ZR 114/06

    Zurückweisung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines erstinstanzlich nicht

  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

  • KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten einer Akupunkturbehandlung nach

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.03.2006 - 8 S 1649/05

    Mietwagenkosten - "Aktives Schadenmanagement" als unzulässige Rechtsbesorgung

  • OLG München, 19.07.2006 - 10 U 2476/06

    Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 24.10.2007 - XII ZR 155/05

    Aufklärungspflicht des Vermieters eines Kfz zum Unfallersatztarif

  • LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07

    Erstattung von Mietwagenkosten für die Dauer von 31 Tagen aufgrund der

  • LG Dortmund, 05.02.2009 - 4 S 115/08

    Unfallersatzfahrzeug

  • LG Karlsruhe, 28.01.2009 - 1 S 74/08
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.04.2009 - 8 S 5308/08
  • OLG Jena, 27.11.2008 - 1 U 155/07
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06

    Ermittlung angemessener Mietwagenkosten

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

  • OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 102/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2011 - 8 S 4302/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Grundlage für die

    Die Kammer hat in der Vergangenheit stets auf die (auch) für die Fraunhofer-Liste bestehenden generellen Kritikpunkte hingewiesen: Beispielhaft genannt seien hier die Stichworte überproportionale Gewichtung des Internetangebots, verfälschende Wiedergabe des einschlägigen regionalen Preises durch Ansatz zweistelliger Postleitzahlenbereiche und Ermittlung des Miettarifes unter Berücksichtigung einer Buchungsfrist (Kammerurteile v. 24.02.2010 - 8 S 8302/09 und v. 24.06.2009 - 8 S 1170/09).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2013 - 8 S 6648/12
    Eine Verweisung auf die Abrechnung nach der Schwackeliste ist dann nicht vorzunehmen (s. auch Kammerurteile v. 22.10.2008 - 8 S 3010/08 und v. 29.06.2009 - 8 S 1170/09).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.07.2011 - 8 S 8758/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Annahmepflicht für ein günstigeres

    Eine Verweisung auf die Abrechnung nach der Schwackeliste ist dann nicht vorzunehmen." (Kammerurteil v. 22.10.2008 - 8 S 3010/08 und v. 29.06.2009 - 8 S 1170/09).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.08.2011 - 8 S 1322/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die Ermittlung objektiv

    Die Kammer hat in der Vergangenheit stets auf die (auch) für die Fraunhofer-Liste bestehenden generellen Kritikpunkte hingewiesen: Beispielhaft genannt seien hier die Stichworte überproportionale Gewichtung des Internetangebots, verfälschende Wiedergabe des einschlägigen regionalen Preises durch Ansatz zweistelliger Postleitzahlenbereiche und Ermittlung des Miettarifes unter Berücksichtigung einer Buchungsfrist (Kammerurteile v. 24.02.2010 - 8 S 8302/09 und v. 24.06.2009 - 8 S 1170/09).
  • AG Düsseldorf, 24.02.2011 - 54 C 1675/10

    Geschäftsmäßige Inkassotätigkeit eines Autovermieters im Rahmen der

    Vielmehr entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung und auch der Branchenüblichkeit, dass über das Internet in der Regel nur besonders günstige Tarife angeboten werden, die aus einem Überangebot an Mietwagen resultieren und gerade nicht nach den üblichen marktgeschäftlichen Erwägungen gebildet werden (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 24.06.2009, Az.: 8 S 1170/09, zitiert nach juris).
  • AG Düsseldorf, 25.02.2011 - 30 C 5629/10

    Ausgangspunkt für die Ermittlung von erforderlichen Mietwagenkosten nach einem

    Vielmehr entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung und auch der Branchenüblichkeit, dass über das Internet in der Regel nur besonders günstige Tarife angeboten werden, die aus einem Überangebot an Mietwagen resultieren und gerade nicht nach den üblichen marktwirtschaftlichen Erwägungen gebildet werden (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 24.06.2009, Az.: 8 S 1170/09, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 05.07.2012 - 21 S 428/11
    Es entspricht vielmehr der Branchenüblichkeit, dass über das Internet in der Regel besonders günstige Tarife angeboten werden, die aus einem Überangebot an Mietwagen resultieren und gerade nicht nach den üblichen marktgeschäftlichen Erwägungen gebildet werden (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 24.06.2009, 8 S 1170/09).
  • AG Düsseldorf, 31.05.2011 - 30 C 4010/10
    Vielmehr entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung und auch der Branchenüblichkeit, dass über das Internet in der Regel nur besonders günstige Tarife angeboten werden, die aus einem Überangebot an Mietwagen resultieren und gerade nicht nach den üblichen marktwirtschaftlichen Erwägungen gebildet werden (vgl: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 24.06.2009, Az.: 8 S 1170/09, zitiert nach Juris).
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