Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 8 S 1174/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beteiligung der Bürger - Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in frei zugänglichen Diensträumen; Beanstandungen im Anzeigeverfahren - Beitrittsbeschluß; Gleichheitssatz und Planaufstellung
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 1 Abs 6 BauGB, § 3 Abs 2 BauGB, § 11 BauGB, § 47 VwGO, Art 3 GG, § 214 Abs 1 Nr 1 BauGB
Beteiligung der Bürger - Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in frei zugänglichen Diensträumen; Beanstandungen im Anzeigeverfahren - Beitrittsbeschluß; Gleichheitssatz und Planaufstellung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungsrecht: Auslegung und Aufstellung eines Bebauungsplans, Gleichbehandlung bei Planaufstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VBlBW 1999, 178
- ZfBR 2000, 69 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15
Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von …
Allerdings erfordert § 3 Abs. 2 BauGB nicht, dass jeder Interessierte ohne Weiteres, das heißt ohne noch irgendeine Frage und Bitte an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann (so noch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - juris Rn. 18…, vom 2.5.2008 - 8 S 582/04 - juris Rn. 24;… Senatsurteile vom 22.9.2004 - 5 S 382/03 - juris Rn. 25 …und vom 31.7.2007 - 5 S 2103/06 - juris Rn. 54).Die Unterlagen befanden sich nicht in einem Aktenschrank hinter dem Stuhl des Mitarbeiters der Antragsgegnerin (dazu: VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - juris Rn. 19 …und vom 2.5.2008 - 8 S 582/04 - juris Rn. 25), sondern auf einem frei zugänglichen Besprechungstisch.
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06
Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der …
Dafür spricht auch, dass die der öffentlichen Bekanntmachung folgende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs selbst so zu gestalten ist, dass ein Interessierter ohne Weiteres, das heißt ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178;… Urt. v. 02.05.2005 - 8 S 582/04 - BWGZ 2006, 130; Senatsurt. v. 12.03.1999 - 5 S 2483/96 - ESVGH 49, 182 = NVwZ-RR 1999, 496;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.02.2001 - 3 S 2574/99 -Juris Rdnr. 24 ff.;… vgl. aber auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.03.2007 - 3 S 129/06 - DVBl 2007, 647 ). - VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 582/04
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis und Anforderungen an die öffentliche …
Diesen Anforderungen ist nicht genügt, wenn die Unterlagen auf einem Aktenschränkchen in einem Dienstzimmer der Gemeinde bereitgehalten werden, das für Dritte nicht frei zugänglich ist (im Anschluss an das Normenkontrollurteil des Senats vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178 = PBauE § 3 BauGB Nr. 24).Erforderlich ist vielmehr, dass jeder Interessierte ohne weiteres, d. h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann (Urteil des Senats vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178 = PBauE § 3 BauGB Nr. 24; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.7.1973 - II 458/70 - BauR 1974, 40 = ESVGH 24, 88; SächsOVG, Urteil vom 27.9.1999 - 1 S 694/98 - SächsVBl.
Den an eine Auslegung zu stellenden Anforderungen ist damit auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass es insbesondere für kleinere Gemeinden schwierig sein kann, einen separaten Raum oder einen bestimmten Teil eines Raums für die Auslegung zur Verfügung zu stellen, nicht genügt (Urteil des Senats vom 11.12.1998, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche …
Zwar verlangt die - auch von den Antragstellern zitierte - Rechtsprechung des erk. Gerichtshofs zu § 3 Abs. 2 BauGB, dass "jeder Interessierte ohne weiteres, d.h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann" (vgl. Urteile vom 02.05.2005 - 8 S 582/04 -, BRS 69 Nr. 53, und vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 -, VBlBW 1999, 178 ff.). - VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05
Zentrenkonzept der Stadt Konstanz
OG" im Städtebau- und Vermessungsamt der Beklagten, "...", ohne die erforderliche genaue Angabe des Dienstzimmers angegeben worden (VGH Baden-Württemberg, NK-Urteil vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178).Die Offenlegung der Planunterlagen im Flur des Dienstgebäudes machte sie sogar noch leichter zugänglich, als wenn sie in einem Dienstzimmer bereitgehalten worden wären, wo etwa eine Amtsperson von ihrem Platz wegrücken müsste, um den Zugang zu den Plänen zu eröffnen (so im Falle des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg: NK-Urt. vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 -, BWVBI 1999, 178).
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03
Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen …
Die auszulegenden Unterlagen müssen an dem in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Ort vollständig, sichtbar, griffbereit und als zusammengehörig erkennbar der Öffentlichkeit zugänglich sein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178 = PBauE § 3 BauGB Nr. 24; im Anschluss hieran auch Senatsurt. v. 12.03.1999 - 5 S 2483/96 - ESVGH 49, 182). - VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mängel im Normsetzungsverfahren vor …
Der ebenfalls erstmals in der mündlichen Verhandlung unter Berufung auf das Normenkontrollurteil des Senats v. 11.12.1998 (8 S 1174/98, VBlBW 1999, 178) angedeutete Einwand, bei der Auslegung des Planentwurfs habe die Antragsgegnerin gegen § 3 Abs. 2 BauGB verstoßen, ist unbeachtlich, weil er erst nach Ablauf der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erhoben wurde. - VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02
Örtliche Bauvorschrift als Bebauungsplaninhalt; Planerhaltungsregeln
e) Schließlich bestehen auch im Hinblick auf die unter Auflagen erfolgte Genehmigung des Landratsamtes und das Fehlen eines Beitrittsbeschlusses des Gemeinderats der Antragsgegnerin (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.1986 - 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262 = PBauE § 12 BauGB Nr. 7; Beschluss vom 3.5.1993 - 4 NB 15.93 - NVwZ-RR 1994, 9 = PBauE § 142 BauGB Nr. 2; Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 30.96 - NVwZ 1997, 896 = PBauE § 47 Abs. 1 VwGO Nr. 3; Normenkontrollurteil des Senats vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 -VBlBW 1999, 178 = PBauE § 3 BauGB Nr. 24) keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Satzung. - VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mehrerer Bebauungspläne; örtliche …
Schließlich verlangt die von § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene öffentliche Auslegung, dass jeder Interessierte ohne Weiteres, d.h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann, dass also die Unterlagen vollständig, sichtbar, griffbereit und als zusammengehörig erkennbar in dem vorgesehenen Raum zur Verfügung stehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.1973 - II 458/70 - ESVGH 27, 25; NK-Urteil v. 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 99, 178). - VGH Baden-Württemberg, 12.07.2004 - 8 S 351/04
Fehlerhafte Bekanntmachung der Bürgerbeteiligung
bis 28.8.2003 für jedermann zugänglich offen lag und nicht - wie die Antragsteller bezüglich der Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung geltend machen - erst auf entsprechende Bitte eines interessierten Bürgers von einem Bediensteten der Antragsgegnerin herbeigeholt werden musste (vgl. das Urteil des Senats vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178 = PBauE § 3 BauGB Nr. 24). - VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - 5 S 2483/96
Öffentliche Auslegung eines Entwurfs zu einer Naturschutzverordnung
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - 5 S 2779/98
Unbestimmtheit einer planerischen Festsetzung - Behebung im ergänzenden Verfahren