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   VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97   

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VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97 (https://dejure.org/1998,8379)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 (https://dejure.org/1998,8379)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 1998 - 8 S 1338/97 (https://dejure.org/1998,8379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren trotz prognostizierter verbesserter Lärmsituation durch Änderungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 94 (Ls.)
  • DÖV 1998, 936
  • DÖV 1998, 936 UPR 1999, 118 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96

    Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97
    Auch wenn bei einer Änderungs- und Erweiterungsplanung eines Sportzentrums eine Verminderung der Lärmbelastung für die Umgebung prognostiziert wird, ist ein Anwohner dann antragsbefugt, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen des der Abwägung zugrunde gelegten Schallgutachtens in Frage stellt (Abgrenzung zu VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollbeschluß v 14.05.1997 - 3 S 1682/96).

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu dem Normenkontrollbeschluß des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs v. 14.5.1997 (- 3 S 1682/96 -), der die Antragsbefugnis von Anwohnern eines geplanten Festspielhauses verneint hat, weil die zu erwartende Zunahme der Lärmimmissionen als vom menschlichen Ohr nicht bzw. kaum feststellbar prognostiziert wurde.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 8 S 2814/96

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats räumt § 1 Abs. 6 BauGB dem von einer Bauleitplanung Betroffenen ein subjektives Recht auf eine angemessene Berücksichtigung seiner eigenen Belange im Rahmen der Abwägung ein (Normenkontrollurteil v. 13.5.1997 - 8 S 2814/96 - VBlBW 1997, 426).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97
    Davon abgesehen übersieht der Antragsteller den durchaus beachtlichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 = DVBl. 1989, 463) Umstand, daß der Sportplatz vor der Wohnbebauung auf der Eichhalde vorhanden war und deren Bewohner sich deshalb von vornherein auf eine gewisse Belastung durch Sportlärm einstellen mußten.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 5 S 5/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: unzulässige Festsetzung von Nutzungszeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97
    Im übrigen würde auch dann die Trainingszeitbeschränkung auf 21.00 Uhr greifen, notfalls könnte die zuständige Behörde Einzelanordnungen nach § 5 Abs. 2 der 18. BImSchV treffen (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 14.11.1996 - 5 S 5/95 - VBlBW 1997, 178 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 24) BauGB Nr. 12).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97
    Der Antragsteller leitet die mögliche Rechtsverletzung allerdings zu Unrecht daraus ab, daß die Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken seines Grundeigentums bestimmten (vgl. BVerwG, Beschluß v. 7.7.1997 - 4 BN 11.97 - ZfBR 1997, 314 = DÖV 1998, 76); denn der Plan trifft keine Festsetzungen für das außerhalb seines Geltungsbereichs gelegene Grundstück des Antragstellers.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97
    Die gerichtliche Kontrolle der von der Gemeinde gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06

    Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche

    Auch wenn bei einer veränderten Straßenplanung durch Bebauungsplan eine jedenfalls nicht zunehmende Verkehrslärmbelastung prognostiziert wird, ist ein Anwohner dann antragsbefugt, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen der zugrunde liegenden Schallgutachten und Verkehrsgutachten substantiiert in Frage stellt (wie VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -).

    Demgemäß hat der erk. Gerichtshof entschieden, dass die Antragsbefugnis selbst bei einer gutachterlich festgestellten planbedingten Abnahme des Verkehrslärms dann zu bejahen ist, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen des der Abwägung zugrunde liegenden Schallgutachtens nachvollziehbar in Frage gestellt werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -, DÖV 1998, 936 [Ls.]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10

    Bebauungsplan "Baseballanlage Hartmühlenweg" in Mainz wirksam

    Zu den abwägungserheblichen Belangen gehört das Interesse von außerhalb des Plangebiets begüterten Eigentümern an der Vermeidung von (z.B. Lärm-)Immissionen, die durch eine im Bebauungsplan festgesetzte Sportanlage in der Umgebung des Bebauungsplangebiets verursacht werden (vgl. z.B. VGH BW, Beschluss vom 6. März 1998 - 8 S 1338/97 -, juris, Rn. 18 f.).

    Das Interesse der Antragsteller, von vermehrten Lärm- (und gegebenenfalls auch Licht-)Immissionen durch den Betrieb des durch den Bebauungsplan ermöglichten Baseball-Stadions verschont zu bleiben, ist trotz der relativ großen Entfernung ihrer Grundstücke noch abwägungsrelevant, weil die Grundstücke im Wohngebiet "Am Lungenberg" als Immissionspunkt 3 (IP 3) in die schalltechnische Untersuchung einbezogen wurden und diese immerhin ergeben hat, dass der maßgebliche Immissionsrichtwert (IRW) der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - bei Sonntagsspielbetrieb in der Ruhezeit überschritten und dann lediglich der erhöhte IRW für seltene Ereignisse deutlich unterschritten wird; zudem haben die Antragsteller diese gutachterlichen Feststellungen mit hinreichend substantiierten Ausführungen angegriffen und auch eine Verlagerung der Bewältigung von Belästigungen durch Lichtimmissionen einer etwaigen Flutlichtanlage in das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren als Verstoß gegen das Konfliktbewältigungsgebot gerügt (vgl. zur Antragsbefugnis in diesen Fällen auch VGH BW, Beschluss vom 6. März 1998, a.a.O., Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

    Es wäre verfehlt, die Auseinandersetzung über das Ausmaß der klimaökologischen Betroffenheit der Kläger auf die Zulässigkeitsebene des Normenkontrollantrags zu verlagern (vgl. zur vergleichbaren Situation bei einem substantiierten Infragestellen der Annahmen eines Schallgutachtens (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -, DÖV 1998, 936 [Ls.] und Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 5 S 736/13

    Antragsbefugnis gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Eine andere Beurteilung ist vorliegend auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil die Antragsteller die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen der der Abwägung zugrunde gelegten Verkehrs- und Lärmuntersuchungen und Stellplatzermittlung substantiiert in Frage gestellt hätten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -, juris; Urt. v. 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

    Die möglichen Auswirkungen können auch nicht von vornherein als geringfügig angesehen werden, zumal die Antragsteller substanziierte Einwendungen gegen die eingeholten Gutachten erhoben haben (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.3.1998 - 8 S 1338/97 -, BImSchG-Rspr § 23 Nr. 23 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 47).
  • VG Gera, 19.07.2000 - 6 E 852/00

    Sonderabgabe; Pflegeeinrichtungen und Altenheime

    Eine gesellschaftliche Gruppe kann nur dann mit einer Sonderabgabe in Anspruch genommen werden, wenn sie durch eine gemeinsame, in der Rechtsordnung oder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorgegebene Interessenlage oder durch besondere gemeinsame Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar ist, wenn es sich also um eine in diesem Sinne homogene Gruppe handelt (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.12.1980, BVerfGE 55, 274, 305 ff. [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77] - Berufsausbildungsabgabe; vgl. zur Zulässigkeit von Sonderabgaben auch Siekmann, in: Sachs, Grundgesetz, vor Art. 104 a, Rdnr. 117 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28.07.1998 - 2 S 624/98 -, DÖV 1998, 936 ff.; OVG Nordrh.-Westf., Beschluß vom 17.12.1996 - 2 B 1887/96 - zitiert nach Juris).
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