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   VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91   

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VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91 (https://dejure.org/1991,4506)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.09.1991 - 8 S 1382/91 (https://dejure.org/1991,4506)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. September 1991 - 8 S 1382/91 (https://dejure.org/1991,4506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gebot der Rücksichtnahme - Abwägung - gesetzlich nicht geschützte Interessen des Nachbarn; Ungestörte Aussicht auf die freie Landschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 456 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1991 - 3 S 1067/90

    Zulässigkeit eines im Außenbereich liegenden weiteren Lagerplatz eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91
    (Vgl. hierzu einerseits bejahend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.1.1991 --3 S 1067/90 -- und Brügelmann/Dürr, BauGB Rdnr. 155 zu § 35 andererseits verneinend Hess. VGH, Urteil vom 9.11.1987, BRS 47 Nr. 84.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.1990 - 8 S 2604/89

    Bebauungsplan - Zulässigkeit von Giebeldächern trotz Einschränkung des Seeblicks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91
    Ohnehin kommt eine Erhaltung der Aussicht nur in seltenen Ausnahmefällen als nachbarschützender Gesichtspunkt in Betracht, beispielsweise wenn in besonders exponierter Lage entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan getroffen werden (vgl. hierzu beispielsweise VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.5. 1991 -- 3 S 250/91 --; Beschluß vom 28.12.1990 -- 8 S 2604/89 --m.w.N.) Eine solche Rechtsposition hat der Inhaber eines Grundstücks im Innenbereich gegen eine Anschlußbebauung im Außenbereich jedoch nicht.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwGE 52, 122).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1981 - 5 S 527/80

    Normenkontrolle; Nachteil; Bebauungsplan; ungehinderte Aussicht; privater Belang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91
    Diese gehört vielmehr zu den Dingen, mit denen er üblicher Weise rechnen muß und gegen die er sich im Regelfall nicht einmal mit einem Normenkontrollantrag in zulässiger Weise zur Wehr setzen kann (VGH Bad.-Württ., B. v. 14.5.1981 -- 5 S 527/80 -- VBlBW 1981, 357).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 250/91

    Schutzzweck der Festsetzung der Firsthöhe von Gebäuden im hängigen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91
    Ohnehin kommt eine Erhaltung der Aussicht nur in seltenen Ausnahmefällen als nachbarschützender Gesichtspunkt in Betracht, beispielsweise wenn in besonders exponierter Lage entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan getroffen werden (vgl. hierzu beispielsweise VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.5. 1991 -- 3 S 250/91 --; Beschluß vom 28.12.1990 -- 8 S 2604/89 --m.w.N.) Eine solche Rechtsposition hat der Inhaber eines Grundstücks im Innenbereich gegen eine Anschlußbebauung im Außenbereich jedoch nicht.
  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 1 CS 08.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach planungsrechtlichen Vorschriften an die

    Gerade im innerstädtischen Bereich hat ein Grundstückseigentümer kein Recht auf Beibehaltung einer ungehinderten oder bislang nur geringfügig beeinträchtigten Sicht von seinem Wohngebäude oder - wie hier - von der Dachterrasse seiner Garage aus (vgl. BVerwG vom 28.10.1993 NVwZ 1994, 686; VGH BW vom 12.9.1991 BRS 52 Nr. 187).
  • VG Würzburg, 16.07.2013 - W 4 K 13.201

    Nachbarklage; Bauvoranfrage; Errichtung eines Wohnhauses am Ortsrand; Abgrenzung

    Schließlich kommt dem öffentlichen Belang des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB keine drittschützende Wirkung zu (vgl. VGH Mannheim, U. v. 12.9.1991 - 8 S 1382/91 - juris; Dirnberger in Simon/Busse, Art. 66 RdNr. 402).

    Im Übrigen kommt auch dem Belang der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes als öffentlichem Belang keine drittschützende Wirkung zu (vgl. VGH Mannheim, U. v. 12.9.1991 - 8 S 1382/91 - juris; Dirnberger in Simon/Busse, Art. 66 RdNr. 402).

    Dies gehört vielmehr zu den Dingen, mit denen er üblicher Weise rechnen muss (VGH Mannheim, U. v. 12.9.1991 - 8 S 1382/91 - juris).

  • VGH Bayern, 03.03.2006 - 1 CS 06.227

    Anfechtung einer Baugenehmigung für einen Boxenlaufstall mit Melkhaus;

    Anderes kann unter engen Voraussetzungen gelten, wenn ein Grundstück durch eine besondere Aussichtslage in einer Weise geprägt ist, dass es hierdurch als "situationsberechtigt" anzusehen ist (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 DVBl 1970, 60; vom 9.2.1995 NVwZ 1995, 895; VGH BW vom 12.9.1991 BRS 52 Nr. 187; BayVGH vom 29.7.1992 BayVBl 1993, 721).
  • VG Ansbach, 20.04.2015 - AN 9 S 15.00314

    Rücksichtnahmegebot

    Die Aufrechterhaltung der ungestörten Aussicht von einem Innenbereichsgrundstück auf die freie Landschaft hat im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme nur ein geringes Gewicht (VGH Mannheim, Urt. vom 12.9. 1991 - 8 S 1382.91 -, UPR 1992, 158).
  • OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Beeinträchtigung der freien Sicht durch

    (BVerwG NVwZ 1994, 686 ; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.09.1991 - BRS 52 Nr. 187; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 31.05.1994 - 3 M 11/94 - NVwZ 1995, 400 m.w.Nwn; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 04.09.1997 - 1 L 139/96 - BRS 59 Nr. 174; Söfker, a.a.O., Rn 42 zu § 34).
  • OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92

    Hilfsantrag; Kläger als Berufungsbeklagter; Anschlußberufung;

    Daß schließlich auch die Beeinträchtigung der bislang ungehinderten, zugegeben recht reizvollen Aussicht auf das Saartal, keinen schlechthin unzumutbaren Nachteil darstellt, hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Rechtsprechung des Senats zutreffend dargelegt (vgl. in diesem Zusammenhang außerdem BayVGH, Urteil vom 27.6.1990, BayVBl. 1991, 369; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.9.1991, BRS 52 Nr. 187).
  • VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1664/10

    Nachbarschutz gegen Mobilfunkmast

    Das nachvollziehbare Interesse der Kläger an der Aufrechterhaltung der bisherigen umgebenden Landschaftsgestaltung stellt keine rechtlich geschützte Position dar, sondern war bislang lediglich ein bloßer faktischer Lagevorteil (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.1991 - 8 S 1382/91 -, BRS 52 Nr. 187).
  • VG Ansbach, 16.12.2015 - AN 9 K 15.00157

    Rücksichtnahme, Verkehrsimmissionen, Erdrückende Wirkung, Seniorenwohnheim,

    Die Aufrechterhaltung der ungestörten Aussicht von einem Innenbereichsgrundstück auf die freie Landschaft hat im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme nur ein geringes Gewicht (VGH Mannheim, U. v. 12.9.1991 - 8 S 1382.91 -, UPR 1992, 158).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1993 - 8 S 2378/93

    Nachbarschutz gewährende Festsetzungen im Bebauungsplan; Aufrechterhaltung einer

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 12.09.1991 - 8 S 1382/91 - UPR 1992, 158 = NuR 1993, 29 hervorgehoben, daß der Aufrechterhaltung der ungestörten Aussicht von einem Innenbereichsgrundstück auf die freie Landschaft nur geringes Gewicht zukommt (vgl. auch den Normenkontrollbeschluß v. 30.9.1993 - 8 S 773/93 -); dies muß für die teilweise Einschränkung des Blicks auf eine Stadt in verstärktem Maße gelten.
  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.1153

    Normenkontrolle; Änderungsbebauungsplan; Antragsbefugnis (verneint);

    Anderes kann unter engen Voraussetzungen nur dann gelten, wenn ein Grundstück, etwa durch einen "außergewöhnlichen Fernblick", in einer Weise geprägt ist, dass es hierdurch als "situationsberechtigt" anzusehen ist (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 DVBl 1970, 60; vom 9.2.1995 NVwZ 1995, 895; VGH BW vom 12.9.1991 BRS 52 Nr. 187; BayVGH vom 29.7.1992 BayVBl 1993, 721).
  • VGH Bayern, 28.07.2011 - 15 N 10.582

    Bebauungsplan für Hotelerweiterung; Abwägungsfehler; Parkplatzlärm

  • VG Karlsruhe, 03.08.2023 - 2 K 783/23
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1992 - 8 S 2695/91

    Abwägungsgebot - wirtschaftlich sinnvolle Ausnutzung des Baugrunds

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1992 - 8 S 575/92

    Maximalhöhe einer Grenzgarage mit ansteigender Dachhöhe

  • VG Ansbach, 17.11.2022 - AN 17 K 21.01458

    Erfolglose Untätigkeitsklage, statthafte "bloße" Bescheidungsklage, kein Anspruch

  • VG Ansbach, 27.11.2020 - AN 17 K 19.01399

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Maschinenhalle im Außenbereich

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