Weitere Entscheidung unten: LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2006

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   LG Nürnberg-Fürth, 08.03.2006 - 8 S 1649/05   

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LG Nürnberg-Fürth, 08.03.2006 - 8 S 1649/05 (https://dejure.org/2006,6791)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 08.03.2006 - 8 S 1649/05 (https://dejure.org/2006,6791)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 08. März 2006 - 8 S 1649/05 (https://dejure.org/2006,6791)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht wegen Nichteinholung von Vergleichsangeboten anderer Anbieter bei Fahrzeuganmietung; Schadenminderungspflicht bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs; Aktives Schadensmanagement als fremde Rechtsangelegenheit; Mitverschulden bei ...

  • Wolters Kluwer
  • urteile-network.de PDF

    Rechtsberatungsgesetz, UE-Tarif

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 134; BGB § 138; BGB § 249; RBerG Art. 1 § 1
    Angebote des Kfz-Haftpflichtversicherers zur Vermittlung von Mietfahrzeugen an Geschädigte verstoßen gegen das RBerG

  • captain-huk.de

    Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein im Rahmen des sog. Aktiven Schadensmanagements von einem gegnerischen Haftpflichtversicherer dem Geschädigten unterbreitetes Angebot, ihm ein preisgünstigeres Mietfahrzeug zu vermitteln, ist gem. 134 BGB i. V. m. § 1 RBerG unbeachtlich

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten - "Aktives Schadenmanagement" als unzulässige Rechtsbesorgung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei kurzer Mietdauer kein Preisvergleich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 81
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • AG Kerpen, 08.04.2008 - 20 C 355/07

    Umstrittene Frage - Ist die Mietpreisvorgabe der Versicherung wirksam?

    "Allein die Tatsache, dass die Beklagte als Haftpflichtversicherer gemäß § 3 Nr. 1 PflVG direkt in Anspruch genommen werden kann, lässt noch kein Schuldverhältnis zu dem Unfallgeschädigten entstehen, so dass die Rechtsbesorgung nicht zu einer eigenen Angelegenheit der Beklagten wird (BGH, VersR 1981, 134; LG Nürnberg-Fürth, VersR 2007, 81; Schlüszler, ZfSch 2006, 3 ff.) Der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer ist lediglich ein gesetzlicher Schuldbeitritt, der als gesetzlicher Annex zum Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger nur dazu dient, .als akzessorisches Recht die Forderung des Geschädigten zu sichern (BGH, VersR 1979, 838).".

    Nach dem Gesetz steht dem Geschädigten einen Anspruch auf Schadenersatz in Geld zu (vergleiche § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, vgl. auch LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 8.3.2005, 8 S 1649/05).

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.07.2011 - 8 S 8758/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Annahmepflicht für ein günstigeres

    d) Schließlich kann eine Unzumutbarkeit auch nicht damit begründet werden, dass die Beklagte mit dem Vermittlungsangebot gegen § 3 RDG verstoße (so AG Bonn NZV 2008, 39; LG Nürnberg-Fürth VersR 2007, 81 - hieran hält die Kammer nicht mehr fest).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schwacke-Liste 2007 als Schätzungsgrundlage für

    b) Ob in der Vermittlung/Angebot eines Mietwagens eine Rechtsbesorgung i.S.d. RDG/RBerG liegt (so AG Bonn NZV 2008, 39; LG Nürnberg-Fürth VersR 2007, 81; anders wohl BGH NJW 2000, 2108), kann nach alledem dahinstehen.
  • AG Bonn, 12.06.2007 - 13 C 321/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall, Mietwagen

    Allein die Tatsache, dass die Beklagte als Haftpflichtversicherer gemäß § 3 Nr. 1 PflVG direkt in Anspruch genommen werden kann, lässt noch kein Schuldverhältnis zu dem Unfallgeschädigten entstehen, so dass die Rechtsbesorgung nicht zu einer eigenen Angelegenheit der Beklagten wird (BGH VersR 1981, 134; LG Nürnberg-Fürth, VersR 2007, 81; Schlüszler, ZfSch 2006, S. 3 ff.).
  • AG Mönchengladbach, 12.04.2010 - 23 C 744/09
    Allein die Tatsache, dass die Beklägte als Haftpflichtversicherer gemäß § 3 Nr. 1 PflVG a.F. in Anspruch genommen werden kann, lässt noch kein Schuldverhältnis zu dem Unfallgeschädigten entstehen, so dass die Rechtsbesorgung nicht zu einer eigenen Angelegenheit der Beklagten wird (BGH VersR 1981, 134; LG Nürnberg-Fürth, VersR 2007, 81; Schlüszler, ZfSch 2006, S. 3 ff.).
  • AG Siegen, 18.10.2007 - 14 C 376/07
    Dies insbesondere, da es sich bei dieser Tätigkeit im Rahmen des "aktiven Schadenmanagements" um eine der Beklagten zu 2) fremde Rechtsangelegenheit handelt, die die Beklagte nach den getroffenen Feststellungen geschäftsmäßig besorgt hat und die auch nicht unter die Ausnahmeregelung des § 5 RBerG fällt (vgl. LG Nürnberg, VersR 2007, 81).
  • AG Schweinfurt, 04.12.2006 - 1 C 859/06
    Wir weisen ausdrücklich auf die Entscheidung des AG Nürnberg/LG Nürnberg, Az. 22 C 7091/04; 8 S 1649/05 hin.
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   LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2006 - 8 S 1649/05   

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https://dejure.org/2006,31278
LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2006 - 8 S 1649/05 (https://dejure.org/2006,31278)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 03.05.2006 - 8 S 1649/05 (https://dejure.org/2006,31278)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 8 S 1649/05 (https://dejure.org/2006,31278)
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    Rechtsberatungsgesetz, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif

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