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   VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11   

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VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11 (https://dejure.org/2012,10555)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.04.2012 - 8 S 198/11 (https://dejure.org/2012,10555)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. April 2012 - 8 S 198/11 (https://dejure.org/2012,10555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine teilweise Rücknahme der Berufung - Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung in ländlichen Gemeinden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der erforderlichen Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung für einen zentralen Versorgungsbereich i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Ausgestaltung der erforderlichen Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung für einen zentralen Versorgungsbereich i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zentrale Versorgungsbereiche

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einschränkende Berufungsanträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 63, 62
  • NVwZ-RR 2012, 588
  • ZfBR 2012, 481
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 7 A 964/05

    Ausweisung "für nicht citytypische Sortimente" unwirksam

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11
    Ein Angebot von Waren aller Art ist insoweit nicht erforderlich [a. A. wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2006 - 7 A 964/05 - NVwZ 2007, 727].

    36 Die für einen zentralen Versorgungsbereich in ländlichen Gemeinden (Grund- und Nahversorgungszentrum) zumindest erforderliche Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung setzt ein Warenangebot voraus, das den kurzfristigen Bedarf und Teile des mittelfristigen Bedarfs abdeckt (so bereits OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2006 - 7 A 964/05 - NVwZ 2007, 727, und - im Anschluss daran - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 ME 276/07 - BauR 2008, 1418).

    Ein Angebot von Waren aller Art ist insoweit nicht erforderlich (a. A. wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2006, a.a.O.).

    Sinn und Zweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist nicht, einzelne Betriebe vor der Ansiedlung von Konkurrenz zu schützen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11
    Entscheidend ist, dass der Versorgungsbereich nach Lage, Art und Zweckbestimmung eine für die Versorgung der Bevölkerung in einem bestimmten Einzugsbereich zentrale Funktion hat, wobei zentral nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 = NVwZ 2010, 590; vgl. auch Beschluss vom 20.11.2006 - 4 B 50.06 - BRS 70 Nr. 114).

    Weiter setzt ein zentraler Versorgungsbereich im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB eine integrierte Lage voraus, so dass isolierte Standorte mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben auch dann keinen zentralen Versorgungsbereich bilden, wenn sie über einen weiten Einzugsbereich verfügen und eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllen mögen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, a.a.O.).

    Ob dies der Fall ist, hängt wiederum von Struktur und Größe der Gemeinde ab (vgl. - zum gesamten Absatz - BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89

    Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11
    Es stellt keine teilweise Rücknahme der Berufung dar, wenn in der Berufungsbegründungsfrist ein eingeschränkter Antrag gestellt wird, nachdem in der Berufungsschrift ohne Einschränkung erklärt worden war, es werde Berufung eingelegt (so bereits - zum Revisionsverfahren - BVerwG, Urteil vom 20.06.1991 - 3 C 6/89 - NJW 1992, 703).

    Es wäre widersprüchlich, die ohne bestimmten Antrag eingelegte Berufung bereits als umfassendes Rechtsmittel zu bewerten und den Berufungsführer daran festzuhalten (ebenso BVerwG, Urteil vom 20.06.1991 - 3 C 6/89 - NJW 1992, 703 ; BGH, Beschluss vom 12.05.1989 - IVb ZB 25/89 - FamRZ 1989, 1064 ; a. A. BSG, Urteil vom 16.03.1971 - 10 RV 207/69 - juris ).

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11
    aa) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14.12.2011 (- 8 S 1438/09 - juris) ausgeführt hat, sind zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 = NVwZ 2008, 308).
  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11
    Es wäre widersprüchlich, die ohne bestimmten Antrag eingelegte Berufung bereits als umfassendes Rechtsmittel zu bewerten und den Berufungsführer daran festzuhalten (ebenso BVerwG, Urteil vom 20.06.1991 - 3 C 6/89 - NJW 1992, 703 ; BGH, Beschluss vom 12.05.1989 - IVb ZB 25/89 - FamRZ 1989, 1064 ; a. A. BSG, Urteil vom 16.03.1971 - 10 RV 207/69 - juris ).
  • BSG, 16.03.1971 - 10 RV 207/69

    Revisionsantrag - Revisionseinschränkung - besonderes berufliches Betroffensein -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11
    Es wäre widersprüchlich, die ohne bestimmten Antrag eingelegte Berufung bereits als umfassendes Rechtsmittel zu bewerten und den Berufungsführer daran festzuhalten (ebenso BVerwG, Urteil vom 20.06.1991 - 3 C 6/89 - NJW 1992, 703 ; BGH, Beschluss vom 12.05.1989 - IVb ZB 25/89 - FamRZ 1989, 1064 ; a. A. BSG, Urteil vom 16.03.1971 - 10 RV 207/69 - juris ).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11
    a) Das Verwaltungsgericht hat zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 m.w.N.) angenommen, dass die Klage als Anfechtungsklage statthaft und auch sonst zulässig ist.
  • BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06

    Begriff des zentralen Versorgungsbereichs i.S. des § 34 Abs. 3 BauGB; Anrechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11
    Entscheidend ist, dass der Versorgungsbereich nach Lage, Art und Zweckbestimmung eine für die Versorgung der Bevölkerung in einem bestimmten Einzugsbereich zentrale Funktion hat, wobei zentral nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 = NVwZ 2010, 590; vgl. auch Beschluss vom 20.11.2006 - 4 B 50.06 - BRS 70 Nr. 114).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 1 ME 276/07

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für den Neubau eines Einkaufszentrums in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11
    36 Die für einen zentralen Versorgungsbereich in ländlichen Gemeinden (Grund- und Nahversorgungszentrum) zumindest erforderliche Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung setzt ein Warenangebot voraus, das den kurzfristigen Bedarf und Teile des mittelfristigen Bedarfs abdeckt (so bereits OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2006 - 7 A 964/05 - NVwZ 2007, 727, und - im Anschluss daran - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 ME 276/07 - BauR 2008, 1418).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 1125/15

    Beschränkung eines Aufzugs auf eine stationäre Kundgebung wegen befürchteter

    Angesichts dessen wäre es widersprüchlich, den das Zulassungsziel noch nicht erkennen lassenden Zulassungsantrag bereits als umfassendes Rechtsmittel zu bewerten und den Antragsteller daran festzuhalten (vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 132, 176; ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.04.2012 - 8 S 198/11 -, NVwZ-RR 2012, 588 ; BVerwG, Urt. v. 20.06.1991 - 3 C 6.89 -, Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 5 ).
  • VG Freiburg, 22.09.2020 - 13 K 3129/19

    Unvollständigkeit der Bauvorlagen bei einer Bauvoranfrage; schädliche

    Maßgebend ist, ob der betreffende Bereich nach Lage, Art und Zweckbestimmung eine für die Versorgung der Bevölkerung in einem bestimmten Einzugsbereich zentrale Funktion hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 -, juris Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.02.2016 - 5 S 1389/14 -, juris Rn. 83), was insbesondere von Struktur und Größe der Gemeinde abhängt (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2012 - 8 S 198/11 -, juris Rn. 35).

    Diese Auslegung folgt aus dem Wortlaut des § 34 Abs. 3 BauGB ("Versorgungsbereiche") und dem mit dieser Vorschrift verfolgten Ziel, gewachsene städtebauliche Strukturen zu erhalten und integrierte Lagen auch im Interesse der verbrauchernahen Versorgung zu entwickeln (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.04.2012, a.a.O., Rn. 36 f. m.w.N. und vom 11.02.2016, a.a.O., Rn. 83; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.05.2014 - 2 K 36/12 -, juris Rn. 157).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger zitierten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 20.04.2012, a.a.O., Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1389/14

    Nutzungsänderung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes durch Umnutzung eines

    Das Warenangebot zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs muss aber nur die wesentlichen Bedürfnisse des täglichen Bedarfs befriedigen, insbesondere die Grundversorgung mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln; ein Angebot von Waren aller Art ist insoweit nicht erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2012 - 8 S 198/11 - NVwZ-RR 2012, 588, juris Rn. 36).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 36/12

    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

    Es entspricht auch obergerichtlicher Rechtsprechung, dass die erforderliche Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung (nur) ein Warenangebot voraussetzt, das den kurzfristigen Bedarf und Teile des mittelfristigen Bedarfs abdeckt (vgl. VGH BW, Urt. v. 20.04.2012 - 8 S 198/11 -, NVwZ-RR 2012, 588 [589], RdNr. 36 in juris).

    Insoweit wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass das Warenangebot zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs nur die wesentlichen Bedürfnisse des täglichen Bedarfs befriedigen muss; dazu gehört jedenfalls die Grundversorgung mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln (vgl. VGH BW, Urt. v. 20.04.2012, a.a.O., S. 590, RdNr. 36 in juris).

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 1 A 857/10

    Zwischenurteil; Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizinteresse

    Die in der Beweisaufnahme vom 13. März 2014 festgestellten, nunmehr unstreitigen Einzelhandelsnutzungen im Bereich des vorgenannten B-Zentrums zwischen 2006 und 2008 reichen - nach den vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (vgl. Urt. v. 20. April 2012, NVwZ-RR 2012, 588; anders OVG NRW, Urt. v. 11. November 2006, NVwZ 2007, 727) zu § 34 Abs. 3 BauGB entwickelten Maßstäben - möglicherweise für die Annahme eines zentralen Versorgungsbereichs in einer ländlich strukturierten Gemeinde, nicht aber ohne weiteres für die Annahme der von § 34 Abs. 3 BauGB geforderten Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich in einer Großen Kreisstadt mit zentalörtlicher Funktion (Mittelzentrum) wie der Beklagten.
  • VG Karlsruhe, 23.06.2020 - 12 K 6647/18

    Festsetzung der Planiehöhe als Bezugspunkt der Geländeoberfläche

    Das Warenangebot zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs muss aber nur die wesentlichen Bedürfnisse des täglichen Bedarfs befriedigen, insbesondere die Grundversorgung mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln; ein Angebot von Waren aller Art ist insoweit nicht erforderlich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. April 2012 - 8 S 198/11 -, juris, Rn. 36).
  • VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10

    Anforderungen an die Darlegung schädlicher Auswirkungen eines

    Ein Angebot von Waren aller Art ist insoweit nicht erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.04.2012 - 8 S 198/11 -, NVwZ-RR 2012, 588).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 9 S 13.19

    Streitwert im Rechtsmittelverfahren

    Die Beschwerde ist in diesem Fall vielmehr nur in begrenztem Umfang anhängig geworden (ebenso zum Revisionsverfahren BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 7 KSt 2.18 -, juris Rn. 5; Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 C 6.89 -, juris Rn. 24; zum Berufungsverfahren VGH Mannheim, Urteil vom 12. April 2012 - 8 S 198/11 -, juris Rn. 27; vgl. ferner Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, § 146, Rn. 66; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Auflage, § 146, Rn. 23).
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