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   VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 249/92   

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https://dejure.org/1992,8479
VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 249/92 (https://dejure.org/1992,8479)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.06.1992 - 8 S 249/92 (https://dejure.org/1992,8479)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juni 1992 - 8 S 249/92 (https://dejure.org/1992,8479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bebauungsplan: Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses - Hinweis an inhaltliche Änderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 348 (Ls.)
  • VBlBW 1992, 420
  • ZfBR 1993, 45
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 249/92
    Nach alledem ist offenkundig, daß mit dem vorliegenden Bebauungsplan ein neuer, vollständiger, allein und ohne eine Bezugnahme auf seinen Vorgänger geltender (geänderter) Bebauungsplan erlassen wurde mit der Folge, daß der ursprüngliche Bebauungsplan automatisch außer Kraft getreten ist (BVerwGE 85, 289).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 249/92
    Nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 22.80 - NJW 1985, 1570 = DÖV 1985, 237 = BoBauE § 34 BBauG Nr. 14; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.4.1985 - 5 S 2414/84 - u. Beschl. v. 3.12.1991 - 8 S 2195/91 -) ist insoweit nur zu fordern, daß die Bekanntmachung den möglicherweise an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger über die Tatsache des Planungsvorhabens informiert, ihm also bewußt macht, daß seine Belange tangiert sein können, so daß er sich alsdann anhand der ausgelegten Pläne über seine tatsächliche Betroffenheit informieren kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1989 - 8 S 2785/88

    Bebauungsplan - Normenkontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 249/92
    Dieses Vorgehen ist rechtens, weil die Antragsgegnerin zu diesem Zeitpunkt keinen anderen Geschoßbegriff mehr verwenden durfte (vgl. Normenkontrollbeschl. des erk. Senats v. 19.9.1989 - 8 S 2785/88 -).
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    Dagegen ist es nicht Aufgabe der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, bereits über den Inhalt der beabsichtigten Planung zu unterrichten (VGH Mannheim., Beschl. v. 15.06.1992, Az.: 8 S 249/92, Rn. 17 f., juris).
  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin kann auch nicht darin ein formeller Mangel des Bebauungsplans gesehen werden, dass die Bekanntmachung der erneuten Auslegung keinen Hinweis auf den Inhalt der Änderungen gegeben hat, die zur erneuten Auslegung des Planentwurfs geführt haben (ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 15.6.1992, VBlBW 1992, 420; OVG Saarlouis, Urt. v. 25.11.1997, 2 N 3/97, juris; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, a.a.O., § 4a Rn. 24; a.A. Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 4a Rn. 7 und Krumb in Rixner/Biedermann/Steger, BauGB, BauNVO 2010, § 4a BauGB Rn. 9).

    Diese am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegung ist auch aus Praktikabilitätserwägungen geboten (ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 15.6.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 1 S 2865/08

    Bürgerbegehren mit Bezug zur Bauleitplanung

    Da der Aufstellungsbeschluss Ziele der Planung nicht enthalten muss, hat er vielmehr Bestand, wenn und solange die Gemeinde nur weiterhin ernsthaft beabsichtigt, den betreffenden Bereich städtebaulich zu entwickeln oder zu ordnen (vgl. hierzu Mitschang in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 2 Rn. 20; Söfker in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, § 2 Rn. 32; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.06.1992 - 8 S 249/92 -, VBlBW 1992, 420).
  • OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07

    Erfolgloser Antrag nach § 47 Abs 6 VwGO gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan;

    Auch diese können im Laufe des Verfahrens geändert werden, ohne dass es einer Änderung des Aufstellungsbeschlusses oder gar eines neuen Aufstellungsbeschlusses bedarf (vgl. Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand 1.2006, Bd. I, § 2 Rn. 32; Gaentzsch, a.a.O.; vgl. ferner VGH Mannheim, Beschl. v. 15.6.1992, BRS 54 Nr. 28).
  • VG Göttingen, 20.08.2013 - 2 B 306/13

    Zurückstellung eines Baugesuchs zur Errichtung einer Windenergieanlage im

    Dagegen ist es nicht Aufgabe der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, bereits über den Inhalt der beabsichtigten Planung zu unterrichten (VGH Bad.Württ., Beschluss vom 15. Juni 1992 - 8 S 249/92 -, BRS 54 Nr. 28, zit. nach juris Rn. 17 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 2818/91

    Bekanntmachung und Auslegung eines Bebauungsplans - Anstoßfunktion; Verstoß gegen

    Zwar mag es zweckmäßig sein, in der öffentlichen Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses selbst den Anlaß der erneuten Auslegung hervorzuheben (Bielenberg aaO), der gebotenen Anstoßwirkung wird aber auch dann Genüge getan, wenn dies nicht erfolgt ist (vgl. hierzu auch den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 15.6.1992 - 8 S 249/92 -).
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