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   LG Bonn, 23.03.2010 - 8 S 286/09   

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https://dejure.org/2010,10511
LG Bonn, 23.03.2010 - 8 S 286/09 (https://dejure.org/2010,10511)
LG Bonn, Entscheidung vom 23.03.2010 - 8 S 286/09 (https://dejure.org/2010,10511)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. März 2010 - 8 S 286/09 (https://dejure.org/2010,10511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung bei Verwalterwechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06

    Wohnungseigentumsverwalter: Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung bei

    Auszug aus LG Bonn, 23.03.2010 - 8 S 286/09
    Schließlich spricht auch die zu § 28 Abs. 3 WEG ergangene Rechtsprechung gegen die Annahme einer derartigen Pflicht des bisherigen Verwalters (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 30.10.1985 - 16 Wx 88/85, NJW 1986, 328 (328f.); OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.05.2007 - 3 W 153/06, juris Rn. 4; ferner Bärmann/ Merle , WEG, 10. Aufl. 2008, § 28 Rn. 65 mwN), selbst wenn sie - wie das Amtsgericht zu Recht ausgeführt hat - nicht unmittelbar anwendbar ist.
  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

    Auszug aus LG Bonn, 23.03.2010 - 8 S 286/09
    Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BGH, Urt. v. 20.09.1993 - II ZR 104/92, juris Rn. 13; Palandt/ Ellenberger , BGB, 69. Aufl. 2010, § 157 Rn. 7).
  • OLG Köln, 30.10.1985 - 16 Wx 88/85

    Rechnungslegung; Verwalter

    Auszug aus LG Bonn, 23.03.2010 - 8 S 286/09
    Schließlich spricht auch die zu § 28 Abs. 3 WEG ergangene Rechtsprechung gegen die Annahme einer derartigen Pflicht des bisherigen Verwalters (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 30.10.1985 - 16 Wx 88/85, NJW 1986, 328 (328f.); OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.05.2007 - 3 W 153/06, juris Rn. 4; ferner Bärmann/ Merle , WEG, 10. Aufl. 2008, § 28 Rn. 65 mwN), selbst wenn sie - wie das Amtsgericht zu Recht ausgeführt hat - nicht unmittelbar anwendbar ist.
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 89/17

    Pflicht des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene

    Da die Jahresabrechnung innerhalb von drei (OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887 f.; vgl. auch BeckOK BGB/Hügel, 44. Edition [15.06.2017], § 28 WEG Rn. 10) bis sechs Monaten (BayObLG, WE 1991, 223 f.; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 105; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 61) nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fällig werde, habe bei einem Verwalterwechsel nach Ablauf dieses Zeitraums der neue Verwalter die Abrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr zu erstellen; bei einem früheren Verwalterwechsel sei der bisherige Verwalter dazu verpflichtet (OLG Celle, ZMR 2005, 718 f.; OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887 f.; LG Bonn, Urteil vom 23. März 2010 - 8 S 286/09, juris; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 12; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 10 Rn. 142).
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