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   VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 8 S 3293/08   

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VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 8 S 3293/08 (https://dejure.org/2010,1197)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2010 - 8 S 3293/08 (https://dejure.org/2010,1197)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2010 - 8 S 3293/08 (https://dejure.org/2010,1197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prozessuale Auswirkungen der sofortigen Vollziehung der Zurückstellung eines Bauantrages im Rahmen eines Verpflichtungsrechtsstreites

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 15 Abs. 1; VwGO § 113 Abs. 1
    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zurückstellung eines Bauantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens durch Anordnung der sofortigen Vollziehung bzgl. der Zurückstellung eines Bauantrages nach Widerspruch und Untätigkeitsklage gegen die Zurückstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens durch Anordnung der sofortigen Vollziehung bzgl. der Zurückstellung eines Bauantrages nach Widerspruch und Untätigkeitsklage gegen die Zurückstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollzugsanordnung erledigt Hauptsache nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untätigkeitsklage bei zurückgestelltem Bauantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 717
  • DÖV 2010, 569
  • BauR 2010, 1564
  • BauR 2010, 951
  • BauR 2010, 951 DÖV 2010, 569
  • ZfBR 2010, 697 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 8 S 3293/08
    Ein Rechtsstreit kann sich auch durch eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage zu Ungunsten des Klägers erledigen (BVerwG, Beschluss vom 15.08.1988 - 4 B 89.88 - NVwZ 1989, 48).

    Voraussetzung hierfür ist allerdings nicht, dass sich das Verpflichtungsbegehren im strengen Sinne des Wortes erledigt hat, vielmehr reicht es aus, dass das Verfahren eine "grundlegende Wende" genommen und alles, was bisher erörtert wurde, die (unmittelbare) Erheblichkeit verloren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128; Beschluss vom 15.08.1988 a.a.O.).

    Eine Änderung der Rechtslage als Voraussetzung einer grundlegenden Wende (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 a.a.O.: Neufassung des § 34 BBauG; Beschluss vom 15.08.1988 a.a.O.: Änderung der maßgeblichen Vorschrift der einschlägigen Landesbauordnung) oder ein Umstand, der durch Rechtsfolgen vergleichbaren Ausmaßes gekennzeichnet wäre, liegt daher nicht vor, zumal auch nicht alles, was in dem Verfahren bisher erörtert wurde, die (unmittelbare) Erheblichkeit verloren hat.

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 8 S 3293/08
    Voraussetzung hierfür ist allerdings nicht, dass sich das Verpflichtungsbegehren im strengen Sinne des Wortes erledigt hat, vielmehr reicht es aus, dass das Verfahren eine "grundlegende Wende" genommen und alles, was bisher erörtert wurde, die (unmittelbare) Erheblichkeit verloren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128; Beschluss vom 15.08.1988 a.a.O.).

    Eine Änderung der Rechtslage als Voraussetzung einer grundlegenden Wende (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 a.a.O.: Neufassung des § 34 BBauG; Beschluss vom 15.08.1988 a.a.O.: Änderung der maßgeblichen Vorschrift der einschlägigen Landesbauordnung) oder ein Umstand, der durch Rechtsfolgen vergleichbaren Ausmaßes gekennzeichnet wäre, liegt daher nicht vor, zumal auch nicht alles, was in dem Verfahren bisher erörtert wurde, die (unmittelbare) Erheblichkeit verloren hat.

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 8 S 3293/08
    Danach ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.03.1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2003 - 5 S 1279/01 - BauR 2003, 1345), wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig gewesen ist, ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und ein Feststellungsinteresse vorliegt.

    Der Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage steht nicht entgegen, dass die Verpflichtungsklage als Untätigkeitsklage erhoben wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.03.1998 a.a.O., Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rn. 109; Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 113 Rn. 100), wie es auch hier der Fall ist.

  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 8 S 3293/08
    Außerdem entfiel die aufschiebende Wirkung ohnehin rückwirkend mit dem Eintritt der Bestandskraft des - von der Klägerin nicht mit der Anfechtungsklage angegriffenen - Zurückstellungsbescheids (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.05.1966 - II C 197.62 - BVerwGE 24, 92 und vom 02.07.1982 - 8 C 101.81 - BVerwGE 66, 75).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 8 S 3293/08
    Außerdem entfiel die aufschiebende Wirkung ohnehin rückwirkend mit dem Eintritt der Bestandskraft des - von der Klägerin nicht mit der Anfechtungsklage angegriffenen - Zurückstellungsbescheids (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.05.1966 - II C 197.62 - BVerwGE 24, 92 und vom 02.07.1982 - 8 C 101.81 - BVerwGE 66, 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 8 S 269/96

    Untätigkeitsklage: zureichender Grund für die Verzögerung - Aussetzung einer nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 8 S 3293/08
    Abgesehen davon wäre auch in Betracht gekommen, die Anordnung des Sofortvollzugs des Zurückstellungsbescheides als zureichenden Grund im Sinne des § 75 Satz 3 VwGO dafür anzusehen, dass über den Bauantrag in der Sache noch nicht entschieden wurde, und das verwaltungsgerichtliche Verfahren im Hinblick darauf auszusetzen (vgl. Senat, Urteil vom 23.08.1996 - 8 S 269/96 - VBlBW 1997, 59).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 1279/01

    Festsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Verpflichtungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 8 S 3293/08
    Danach ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.03.1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2003 - 5 S 1279/01 - BauR 2003, 1345), wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig gewesen ist, ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und ein Feststellungsinteresse vorliegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1998 - 3 S 87/96

    Zurückstellung von Baugesuchen - Verpflichtungsklage auf Erteilung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 8 S 3293/08
    28 Die Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB führt lediglich dazu, dass während ihres Geltungszeitraums die Pflicht der Baurechtsbehörde zur sachlichen Entscheidung über den Bauantrag entfällt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 03.08.1998 - 3 S 87/96 - VBlBW 1999, 216; Bielenberg/Stock, in: Ernst u.a., BauGB, § 15 Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10

    Festsetzungsfeststellungsklage - unvollständiger Bauantrag - Entscheidungsfrist

    Der Feststellungsantrag ist aber nur zulässig, wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig gewesen ist, nach Rechtshängigkeit ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat (BVerwG, Urteil vom 28.04.1999 - 4 C 4.98 - BVerwGE 109, 74 und Senatsurteil vom 22.03.2010 - 8 S 3293/08 - DVBl. 2010, 717 jeweils m.w.N., st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter

    Während die Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB - lediglich - dazu führt, dass während ihres Geltungszeitraums die Pflicht der Baurechtsbehörde zur sachlichen Entscheidung über den Bauantrag entfällt, also auf eine rein verfahrensrechtliche Rechtsfolge beschränkt ist, zieht eine Veränderungssperre, die zwar in zeitlicher Hinsicht ebenfalls nur begrenzt gilt (§ 17 BauGB), inhaltlich ein Verbot der Maßnahme nach sich (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) und verpflichtet die Baurechtsbehörde zur Versagung der Baugenehmigung (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.03.2010 - 8 S 3293/08 -, DVBl. 2010, 717).
  • VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1509/18

    Unzulässigwerden einer Untätigkeitsklage durch Zurückstellungsentscheidung

    2.1 Hat sich der mit einer Anfechtungsklage angegriffene Verwaltungsakt während des gerichtlichen Verfahrens durch Zurücknahme oder anders erledigt, so spricht das Gericht nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf Antrag durch Urteil aus, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat (vgl. zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Urteile vom 18.03.2010 - 8 S 3293/08 -, juris, vom 29.10.2003 - 3 S 439/03 -, juris, und vom 27.02.2003 - 5 S 1279/01 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 8 B 10813/14

    Aufhebung einer aufschiebenden Bedingung im Widerspruchsverfahren als reformatio

    Die Anordnung des Sofortvollzugs selbst lässt zwar den Regelungsinhalt des zugrundeliegenden Verwaltungsaktes unberührt und entfaltet keine materiell-rechtlichen Wirkungen (vgl. Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 26. EL 2014, § 80 Rn. 265; VGH BW, Urteil vom 22. März 2010 - 8 S 3293/08 -, DVBl. 2010, 717 und juris, Rn. 29).
  • VG Freiburg, 14.12.2010 - 3 K 2002/09

    Einfacher statt vorhabenbezogener Bebauungsplan

    Die Baurechtsbehörde war dementsprechend - die Gültigkeit der Veränderungssperre unterstellt - zur Versagung der beantragten Baugenehmigung verpflichtet und hätte mithin in der Sache entscheiden können (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.03.2010 - 8 S 3293/08 -, DVBl. 2010, 717, zit. nach juris).
  • VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 4001/08

    Baugenehmigung; Bauleitplanung; Baunutzungsverordnung - Einzelhandelsausschluss;

    Die dagegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg (VG Stuttgart, Urt. v. 25.06.2008 - 6 K 5811/07 -, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.03.2010 - 8 S 3293/08 -).
  • VG München, 19.07.2010 - M 1 S 10.2977

    Vorbescheidsantrag; Zurückstellungsbescheid; faktische Zurückstellung;

    Der VGH Baden-Württemberg geht daher davon aus, dass sich eine Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage auf Erteilung der Baugenehmigung nicht durch den Erlass eines Zurückstellungsbescheides erledigt (Urteil v. 22.3.2010, Az.: 8 S 3293/08, Juris).
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