Rechtsprechung
LG Wuppertal, 18.12.2013 - 8 S 43/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines weiteren Schmerzensgeldbetrages im Zivilverfahren nach abschließendem Entscheid über den Schmerzensgeldanspruch im Strafverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 09.07.2013 - 25 C 140/12
- LG Wuppertal, 18.12.2013 - 8 S 43/13
- BGH, 20.01.2015 - VI ZR 27/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Mettmann, 09.07.2013 - 25 C 140/12
Zuerkennung eines angemessenen Schmerzensgeldes nach einer Körperverletzung
Auszug aus LG Wuppertal, 18.12.2013 - 8 S 43/13
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 09.07.2013 (Az: 25 C 140/12) wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 09.07.2013 (Az: 25 C 140/12) abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an ihn einen Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.04.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 532, 76 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
- BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87
Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld
Auszug aus LG Wuppertal, 18.12.2013 - 8 S 43/13
Es können daher mit einer weiteren Klage keine Nachforderungen etwa mit der Begründung erhoben werden, dass die bereits der ersten Klage zugrunde liegenden Verletzungsfolgen nicht zutreffend gewürdigt wurden (…Zöller-Vollkommer a.a.O.; BGH in NJW 1988, 2300). - BGH, 15.07.1997 - VI ZR 142/95
Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch
Auszug aus LG Wuppertal, 18.12.2013 - 8 S 43/13
Der zugesprochene Betrag stellt die angemessene Entschädigung dar (…Zöller-Vollkommer, 28. Auflage, vor § 322 ZPO, Rn. 49; BGH in NJW 1997, 3019, 3021). - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04
Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen …
Auszug aus LG Wuppertal, 18.12.2013 - 8 S 43/13
Auch nach einem entsprechenden Zivilurteil steht dessen Rechtskraft einer neuen Klage dann nicht entgegen, wenn neue Verletzungsfolgen geltend gemacht werden, die bei der ursprünglichen Bemessung noch nicht absehbar waren (…Zöller-Vollkommer a.a.O.;… Musielak, 10. Auflage, § 322 ZPO, Rn. 52; BGH in NJW-RR 2006, 712, 713).