Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014

Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12   

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https://dejure.org/2012,39648
LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12 (https://dejure.org/2012,39648)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 12.12.2012 - 8 S 47/12 (https://dejure.org/2012,39648)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 8 S 47/12 (https://dejure.org/2012,39648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Dreijährige Verjährungsfrist im Transportrecht gilt auch für Primärleistungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 31/08

    Frachtvertrag: Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist auf

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12
    Die Anforderungen, welche der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22.04.2010 - I ZR 31/08 - hinsichtlich des Vorsatzes im Sinne von § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB aufgestellt habe, lägen bei ihm nicht vor.

    Die Bestimmung des § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrer dreijährigen Verjährungsfrist ist grundsätzlich auch auf Primärleistungsansprüche anwendbar (BGH, Urt. v. 22.04.2010 - I ZR 31/08, Juris).

    Zwar lässt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.04.2010 - I ZR 31/08 - so lesen, als müsse der Vorsatz in der genannten Weise qualifiziert sein.

    So entfällt der Vorsatz im Falle der Nichtzahlung, "wenn der Schuldner - aus welchen Gründen auch immer - der Ansicht ist, nicht zu schulden, bereits aufgerechnet zu haben oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen zu können" (BGH, Urt. v. 22.04.2010 - I ZR 31/08; vgl. auch Koller , Transportrecht, 7. Aufl., § 439 HGB Rz. 27).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.04.2010 - I ZR 31/08 - bietet mit Blick auf die darin formulierten Anforderungen an den Vorsatz im Rahmen des § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB - auch dann, wenn es sich, wofür einiges spricht, lediglich um eine missglückte Formulierung handeln sollte - keine sichere Orientierungshilfe bei der verjährungsrechtlichen Behandlung vorsätzlicher Nichtzahlungen von Frachtansprüchen.

  • LG Wuppertal, 15.03.2012 - 6 S 63/11

    Fälligkeit eines Frachtanspruchs bei unklaren AGB und treuwidrigem Berufen auf

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12
    Hieran bestehen aus guten Gründen erhebliche Zweifel (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 15.03.2012 - 6 S 63/11).

    Ist - wie im Streitfall - der Frachtauftrag unstreitig beanstandungsfrei erfüllt worden und entsteht dem Auftraggeber aus dem Fehlen von Originalbelegen kein Nachteil, ist die Berufung auf ein Fehlen derselben treuwidrig (LG Wuppertal, Urt. v. 15.03.2012 - 6 S 63/11; Urt. v. 09.08.2011 - 1 O 43/11; Koller , Transportrecht, 7. Aufl., § 420 HGB Rz. 7a).

    Anderenfalls profitierte er doch wieder von einem Verhalten, von dem er nach der Wertung des § 242 BGB nicht profitieren soll, weil er an ihm - objektiv betrachtet - kein anerkennenswertes Interesse hat (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 15.03.2012 - 6 S 63/11) und das sich - unabhängig von seiner inneren Motivlage - objektiv als Missbrauch einer formalen Rechtsposition darstellt.

  • AG Remscheid, 21.05.2012 - 7 C 14/12

    Anspruch auf Zahlung von Entgelt für die Ausführung von Transportaufträgen im

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Remscheid vom 21.05.2012 (7 C 14/12) wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des am 21.05.2012 verkündeten und mit Datum vom 25.05.2012 zugestellten Urteils des Amtsgerichts Duisburg (Az. 7 C 14/12) vollumfänglich abzuweisen.

  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12
    Dieser Freistellungsanspruch ist jedoch aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 281 Abs. 2 BGB im Rahmen des § 250 BGB spätestens in der Berufungsinstanz gemäß § 250 Satz 2 BGB in den von der Klägerin geltend gemachten Zahlungsanspruch übergegangen (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 910, 912 f.).
  • LG Wuppertal, 09.08.2011 - 1 O 43/11

    Geltendmachung von Vergütungsansprüchen durch einen Speditionsinhaber aus

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12
    Ist - wie im Streitfall - der Frachtauftrag unstreitig beanstandungsfrei erfüllt worden und entsteht dem Auftraggeber aus dem Fehlen von Originalbelegen kein Nachteil, ist die Berufung auf ein Fehlen derselben treuwidrig (LG Wuppertal, Urt. v. 15.03.2012 - 6 S 63/11; Urt. v. 09.08.2011 - 1 O 43/11; Koller , Transportrecht, 7. Aufl., § 420 HGB Rz. 7a).
  • LG Hamburg, 17.07.2015 - 412 HKO 117/14

    Frachtgeschäft: Geltung von Frachtrecht für Transport-Rahmenverträge;

    Verschiedene Gerichte haben eine einschränkende Auslegung des Merkmals der mangelnden Vorwerfbarkeit der vorsätzlichen Nichtzahlung befürwortet (LG Wuppertal, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 S 47/12 -, juris RN 32; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2013 - I-18 U 107/12, 18 U 107/12 -, juris RN 15) und die Gründe der jeweiligen Nichtzahlung einer eingehenden Prüfung unterzogen.
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2017 - 18 U 164/15

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über den Transport von Beleg- und

    Sie ergeben sich weder aus dem Rahmenvertrag, dort namentlich § 4, noch aus dem Umstand, dass keine Tourenpläne mehr erstellt und abgeliefert worden sind (vgl. zu Letzterem z.B. LG Wuppertal, Urteil vom 12.12.2012 - 8 S 47/12, zitiert nach juris = TranspR 2013, 158).
  • OLG München, 14.04.2021 - 7 U 5687/20

    Verjährung des Frachtlohnanspruchs

    Dabei kann offenbleiben, ob die Zahlungsverweigerung der Beklagten - wie die Klägerin unter Berufung auf eine Entscheidung des LG Wuppertal behauptet - deswegen tatsächlich rechtsmissbräuchlich war (die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des LG Wuppertal betrifft jedoch ohnehin einen im Sachverhalt anderen Fall, da die dortige Beklagte von der Frachtführerin im Gegensatz zum streitgegenständlichen Fall zumindest Kopien der quittierten Frachtablieferungsbelege erhalten hatte, LG Wuppertal, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 S 47/12, Rdnr. 5; auch im Fall des OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2014 - I-18 U 124/13 stützte sich die dortige Beklagte für die Begründung der Zahlungsverweigerung allein auf die fehlende Vorlage der Unterlagen im Original).
  • AG Dippoldiswalde, 14.08.2013 - 5 C 87/13

    Fracht, Fälligkeit von - Originalbelege, Zusendung von

    Die Verweigerung der Zahlung einer Frachtforderung durch den Auftraggeber mit der Begründung, der Auftragnehmer habe entgegen der getroffenen Vereinbarung keine Originale der Frachtablieferungspapiere erhalten, verstößt deshalb vorliegend auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, da der Frachtauftrag unstreitig erfüllt wurde und dem Auftraggeber aus dem Fehlen von Originalbeträgen kein Nachteil entstanden ist (vgl. Landgericht Wuppertal, Urteil v. 12.12.2012, AZ: 8 S 47/12).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6455
VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12 (https://dejure.org/2014,6455)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.04.2014 - 8 S 47/12 (https://dejure.org/2014,6455)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. April 2014 - 8 S 47/12 (https://dejure.org/2014,6455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Bad Urach: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nördliche Innenstadt" ("Elsach-Center") unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bad Urach - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nördliche Innenstadt" ("Elsach-Center") unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bad Urach: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nördliche Innenstadt" ("Elsach-Center") unwirksam

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 29.01.2014)

    "Elsach-Center" in Bad Urach

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 2064
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12
    Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der Bebauungsplan und der Durchführungsvertrag müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen sich nicht widersprechen (BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45 (52)).

    Dieses Abstimmungsgebot beinhaltet, dass sich Vorhaben- und Erschließungsplan einerseits und vorhabenbezogener Bebauungsplan in den jeweiligen Aussagen zum Vorhaben nicht widersprechen dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45 (52)).

  • BVerwG, 16.10.2013 - 4 B 29.13

    Anforderungen an ein "gewachsenes" Einkaufszentrum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12
    Es muss jedoch eine planvolle Zusammenfassung mehrerer Betriebe zu einem Zentrum in Abgrenzung zu einer belieben Häufung von jeweils für sich planungsrechtlich zulässiger Läden auf mehr oder weniger engem Raum vorliegen, was anhand organisatorischer oder betrieblicher Gemeinsamkeiten festzustellen ist (BVerwG, Beschluss vom 16.10.2013 - 4 B 29.13 - juris Rn. 6).

    Insbesondere genügt die Herstellung eines "zentralen Parkplatzes" für sich noch nicht, um aus "verschiedene[n] Einzelhandelseinrichtungen" ein Einkaufszentrum, auch kein "gewachsenes" im Rechtssinne werden zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.10.2013 - 4 B 29.13 - juris Rn. 6 und 8).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12
    Gleiches gilt für eine einheitliche Planung des Gebäudekomplexes (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 4 C 16.87 - NVwZ 1990, 1074 (1075) und Beschluss vom 18.12.2012 - 4 B 3.12 - BauR 2013, 558 Rn. 3).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12
    Es reicht für die Begründung der Antragsbefugnis insoweit aus, dass ein Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 (218 f.)).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12
    Die einzelnen Betriebe müssen aus der Sicht des Kunden aufeinander bezogen sein und durch ein gemeinsames Konzept und durch Kooperation miteinander als verbunden in Erscheinung treten (BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -BVerwGE 117, 25 (34)).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12
    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang, d.h. ein mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse des Betroffenen (BVerwG, Beschluss vom 17.12.2012 - 4 BN 19.12 - BauR 2013, 753 Rn. 3 m.w.N.), berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG, Urteil vom 30.04.2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 und Beschluss vom 17.12.2012 - 4 BN 19.12 - BauR 2013, 753 Rn. 3).
  • BVerwG, 12.07.2007 - 4 B 29.07

    Begriff des "Einkaufszentrums" i.S. von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12
    Zwingende Voraussetzung für ein Einkaufszentrum sind diese Merkmale aber jeweils nicht (BVerwG, Beschluss vom 12.07.2007 - 4 B 29.07 - ZfBR 2007, 684).
  • BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09

    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12
    Denn die Steigerung von Lärmimmissionen auf ein Grundstück ist sogar dann abwägungsbeachtlich, wenn sie noch nicht als schädliche Umwelteinwirkungen zu qualifizieren ist (BVerwG, Beschluss vom 17.02.2010 - 4 BN 59.09 - BauR 2010, 1180 Rn. 4).
  • BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11

    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12
    Soweit sich das von der vertraglichen Durchführungsverpflichtung erfasste Vorhaben innerhalb der Bandbreite der aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans - einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans - zulässigen Nutzungen bewegt, erweist sich der Durchführungsvertrag als hinreichend abgestimmt mit dem Bebauungsplan (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.10.2011 - 4 BN 19.11 - BauR 2012, 222 Rn. 13).
  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12
    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang, d.h. ein mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse des Betroffenen (BVerwG, Beschluss vom 17.12.2012 - 4 BN 19.12 - BauR 2013, 753 Rn. 3 m.w.N.), berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG, Urteil vom 30.04.2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 und Beschluss vom 17.12.2012 - 4 BN 19.12 - BauR 2013, 753 Rn. 3).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 4 B 3.12

    Zum baunutzungsrechtlichen Begriff eines Einkaufszentrums

  • BVerwG, 24.04.2013 - 4 BN 22.13

    Zum Verhältnis zwischen Teilunwirksamkeit und Gesamtunwirksamkeit im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - 7 D 60/04

    Vorhaben- und Erschließungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2013 - 8 S 1784/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Präklusion nach § 47 Abs 2a VwGO -

  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 15 N 17.1194

    Ungültigkeit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

    Bei Fehlern wegen mangelnder Einschlägigkeit der Satzungsermächtigungsnorm, hier also wegen mangelnder Einschlägigkeit der zwingenden Tatbestandsvoraussetzungen des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, gelten die Vorschriften zur Planerhaltung (§§ 214 ff. BauGB) nicht (zu § 9 BauGB vgl. Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2018, § 214 Rn. 7 m.w.N.; zu § 12 BauGB vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 15 ZB 17.1003 - juris Rn. 24; VGH BW, U.v. 10.4.2014 -8 S 47/12 - BauR 2014, 2064 = juris Rn. 106).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 8 S 1464/15

    Befreiung von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Dem sollte der Satzungsbeschluss erkennbar Rechnung tragen, zumal es sich bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan seiner gesetzlichen Grundkonzeption nach um eine anlagen- und einzelfallbezogene Bauleitplanung handelt (vgl. Senatsurteil vom 10.04.2014 - 8 S 47/12 -, BauR 2014, 2064 = juris Rn. 89 m.w.N.).

    Zwar dürfte ein Verständnis der Planungsgrundzüge, die Befreiungen (nur) aus Gründen ausschließt, die in einer Vielzahl gleich gearteter Fälle ebenfalls angeführt werden könnten, bei einem als anlagen- und einzelfallbezogene Bauleitplanung ausgestalteten (vgl. Senatsurteil vom 10.04.2014, a.a.O.) vorhabenbezogenen Bebauungsplan kaum einschränkende Wirkung haben, weil ein solcher Plan nur ein bestimmtes Vorhaben zulässt (vgl. Senatsurteil vom 14.03.2007, a.a.O.; Bernhardt, NVwZ 2008, 972).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Anforderungen an den Bekanntmachungstext der öffentlichen Auslegung eines

    Soweit sich das von der vertraglichen Durchführungsverpflichtung erfasste Vorhaben innerhalb der Bandbreite der aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans - einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans - zulässigen Nutzungen bewegt, erweist sich der Durchführungsvertrag als hinreichend abgestimmt mit dem Bebauungsplan (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2014 - 8 S 47/12 -, juris, Rn. 97; BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 4 BN 19.11 -, ZfBR 2012, 38 und juris, Rn. 6).
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 15 ZB 17.1003

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes auf angrenzendem

    Nur eine Auslegung des Bebauungsplans, die zumindest im Grundsatz mit dem Inhalt des Durchführungsvertrags übereinstimmt, wäre mit Sinn und Zweck des § 12 BauGB vereinbar (grundlegend BVerwG, U.v. 18.9.2003 - 4 CN 3, 02 - BVerwGE 119, 45 = juris Rn. 23; vgl. auch BVerwG, B.v. 2.5.2018 - 4 BN 7.18 - BauR 2018, 1243 = juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - BayVBl. 2012, 110 = juris Rn. 87 m.w.N.; OVG NRW, U.v. 11.3.2004 - 7a D 51/02.NE - juris Rn. 41 ff., 81, 93, 104; U.v. 15.11.2017 - 7 D 55/16.NE - juris Rn. 33 ff.; VGH BW, U.v. 10.4.2014 - 8 S 47/12 - BauR 2014, 2064 = juris Rn. 86 ff., 94 f.; OVG Lüneburg, B.v. 22.12.2014 - 1 MN 118/14 - ZfBR 2015, 274 = juris Rn. 20 f.; Külpmann, jurisPR-BVerwG 16/2018 Anm. 6 m.w.N.; Gatz in Berliner Kommentar zum BauGB, Stand: Juni 2018, § 12 Rn. 5; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautz-berger, BauGB, Stand: Mai 2018, § 12 Rn. 46, 49, 67, 79 ff.; speziell im Fall der Identität von Bebauungsplanurkunde und Vorhaben- und Erschließungsplan vgl. BayVGH, U.v. 3.8.2010 - 15 N 10.358 - juris Rn. 22).

    Soweit § 12 Abs. 3a BauGB prinzipiell zur Konkretisierung der Verkaufsfläche bzw. zur Konkretisierung einer allgemeinen Einzelhandelsnutzung (hier im Sinne eines Lebensmittel- und Getränkemarkts) grundsätzlich anwendbar sein sollte, fehlt es vorliegend aber mangels einer Festsetzung entsprechend § 9 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplan an dessen tatbestandlichen Voraussetzungen (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - BVerwGE 157, 315 = juris Rn. 17 m.w.N.; VGH BW, U.v. 10.4.2014 - 8 S 47/12 - BauR 2014, 2064 = juris Rn. 86 ff., 94 f.; B.v. 27.1.2015 - 5 S 1493/14 - NVwZ-RR 2015, 367 = juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 23.11.2017 - OVG 2 A 17.15 - juris Rn. 66; Mitschang in Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 12 Rn. 21a, 21b).

    Aufgrund der Unwirksamkeit des Bebauungsplans am Maßstab des § 12 BauGB (zur mangelnden Einschlägigkeit der Planerhaltungsvorschriften - §§ 214 ff. BauGB - bei materiellen Verstößen gegen die Planungsermächtigungsnorm des § 12 BauGB vgl. VGH BW, U.v. 10.4.2014 - 8 S 47/12 - BauR 2014, 2064 = juris Rn. 106) bleibt es bei dem vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnis, dass Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO keine Anwendung findet und dass deshalb nach Osten hin die nachbarschützende Abstandsfläche von 1 H gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BayBO, die aufgrund der Sonderbauqualität des genehmigten Vorhabens (Art. 2 Abs. 4 Nr. 4 BayBO) zum Prüfprogramm des einschlägigen Verfahrens gem. Art. 60 Satz 1 Nr. 2 BayBO gehört, unter Verletzung subjektiver Rechte des Klägers rechtswidrig nicht eingehalten wird.

  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378

    Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Nach der gesetzlichen Grundkonzeption handelt es sich bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB um eine anlagen- und einzelfallbezogene Bauleitplanung, die die Zulässigkeit eines bestimmten, sich aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan ergebenden Vorhabens regelt (VGH BW, U.v. 10.4.2014 - 8 S 47/12 - juris Rn. 89).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 8 S 848/13

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - zur Prozessführungsbefugnis nach

    Eine planbedingte Zunahme von Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm gehört grundsätzlich zum Abwägungsmaterial und auch zu den wesentlichen Belangen, die in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht der Ermittlung und Bewertung bedürfen (BVerwG, Beschluss vom 11.08.2015 - 4 BN 12.15 - juris; Senatsurteil vom 12.06.2012 - 8 S 1337/10 - VBlBW 2012, 421 und vom 10.04.2014 - 8 S 47/12 - BauR 2014, 2064).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 3 S 1078/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Lösung immissionsschutzrechtlicher

    Eine planbedingte Zunahme von Geräuschimmissionen durch Gewerbe- und Verkehrslärm gehört grundsätzlich zum Abwägungsmaterial und auch zu den wesentlichen Belangen, die in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht der Ermittlung und Bewertung bedürfen (BVerwG, Beschl. v. 11.8.2015 - 4 BN 12.15 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - juris; Urt. v. 12.6.2012 - 8 S 1337/10 - VBlBW 2012, 421; Urt. v. 10.4.2014 - 8 S 47/12 -BauR 2014, 2064).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 12 KN 112/20

    Sondergebiet für Windenergieanlagen; Umweltverband; Vorhaben- und

    Eine so verstandene, für einen Plan nach § 12 Abs. 3a BauGB aber (als Wirksamkeitsvoraussetzung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.4.2014 - 8 S 47/12 -, juris, Rn. 94 f.) erforderliche Festsetzung verfehlte erkennbar das von der Antragsgegnerin verfolgte Planungsziel, einen auf das Vorhaben der Beigeladenen bezogenen, also darauf abgestimmten, Plan aufzustellen.
  • VG Regensburg, 12.11.2020 - RN 6 S 20.1431

    Erfolgreicher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bzgl. einer Klage gegen die

    Aufgrund der Unwirksamkeit des Bebauungsplans am Maßstab des § 12 BauGB (zur mangelnden Einschlägigkeit der Planerhaltungsvorschriften - §§ 214 ff. BauGB - bei materiellen Verstößen gegen die Planungsermächtigungsnorm des § 12 BauGB vgl. VGH BW, U.v. 10.4.2014 - 8 S 47/12 - BauR 2014, 2064 = juris Rn. 106) bleibt es bei dem vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnis, dass Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO keine Anwendung findet und dass deshalb nach Osten hin die nachbarschützende Abstandsfläche von 1 H gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BayBO, die aufgrund der Sonderbauqualität des genehmigten Vorhabens (Art. 2 Abs. 4 Nr. 4 BayBO) zum Prüfprogramm des einschlägigen Verfahrens gem. Art. 60 Satz 1 Nr. 2 BayBO gehört, unter Verletzung subjektiver Rechte des Klägers rechtswidrig nicht eingehalten wird.

    Ebenso verhält es sich mit dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 10. April 2014 (8 S 47/12), das zudem auf die Fehlerfolge der Gesamtunwirksamkeit hinweist:.

  • OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18

    Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen;

    An einer solchen einschränkenden Festsetzung fehlt es bislang (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.04.2014 - 8 S 47/12, BauR 2014, 2064 ).
  • OVG Bremen, 13.02.2023 - 1 B 319/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • OVG Bremen, 15.03.2023 - 1 D 24/22

    Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan -

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2022 - 8 S 2529/21

    Erfolgreiche Normenkontrollklage gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 3 S 1256/15

    Abwägungsfehlerhafte Ermittlung des Stellplatzbedarfs für Festhalle - zum

  • VG München, 16.01.2020 - M 11 K 17.3753

    Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscountmarktes

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2017 - 1 KN 8/12

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Möglichkeit einer Einsichtnahme in die

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