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LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 S 5/18 |
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Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 30.01.2018 - 45 C 402/17
- AG Düsseldorf, 27.04.2018 - 45 C 402/17
- LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 S 5/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14
Bankdarlehensvertrag: Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 S 5/18
Auch der der Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken (Urteil v. 02.10.2014, Az. 4 U 40/14) zugrunde liegende Sachverhalt ist mit dem hiesigen nicht zu vergleichen.Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Auskunftsanspruch ausnahmsweise auch ohne besondere gesetzliche Grundlage nach Treu und Glauben (§§ 157, 242 BGB) bestehen, wenn sich auf der Grundlage besonderer rechtlicher Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art die Situation ergibt, dass der Auskunftsbegehrende in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen (…siehe nur BGH, Urteil v. 17.05.2001, Az. I ZR 291/98, Rn. 29; BGH, Versäumnisurteil v. 17.07.2002, VIII ZR 64/01, Rn. 9, OLG Saarbrücken Urteil v. 02.10.2014, Az. 4 U 40/14, Rn. 48, jeweils zitiert nach juris).
Weitere Voraussetzung ist dabei entweder, dass das Bestehen eines Leistungsanspruchs feststeht, die Auskunft also lediglich die Höhe dieses Anspruchs klären soll oder dass bei bereits vorhandener vertraglicher Beziehung ein erheblicher Anlass zur Annahme besteht, dass eine anspruchsbegründende Vertragswidrigkeit vorliegt (OLG Saarbrücken Urteil v. 02.10.2014, Az. 4 U 40/14, Rn. 489 m.zahlr.w.N.).
- BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 S 5/18
Zieht man bei der Frage nach den mitzuteilenden Angaben die erforderlichen Pflichtangaben im Zusammenhang mit Widerrufsinformationen zu Verbraucherdarlehensverträgen heran, wird offenbar, dass die Angabe einer konkreten Rechenformel nicht erforderlich und die Bank ihren Pflichten genügt, wenn sie beispielsweise auf die Aktiv/Aktiv-Methode als Berechnungsgrundlage hinweist (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1997, XI ZR 267/96, Rn. 28 ff., juris).Denn die genaue Berechnung des Zinsmargenschadens kann auf Schwierigkeiten stoßen und die Offenlegung interner Betriebsdaten erfordern (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1997, XI ZR 267/96, Rn. 31, juris).
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98
Entfernung der Herstellungsnummer II
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 S 5/18
Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Auskunftsanspruch ausnahmsweise auch ohne besondere gesetzliche Grundlage nach Treu und Glauben (§§ 157, 242 BGB) bestehen, wenn sich auf der Grundlage besonderer rechtlicher Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art die Situation ergibt, dass der Auskunftsbegehrende in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen (siehe nur BGH, Urteil v. 17.05.2001, Az. I ZR 291/98, Rn. 29;… BGH, Versäumnisurteil v. 17.07.2002, VIII ZR 64/01, Rn. 9, OLG Saarbrücken Urteil v. 02.10.2014, Az. 4 U 40/14, Rn. 48, jeweils zitiert nach juris).
- BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01
Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 S 5/18
Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Auskunftsanspruch ausnahmsweise auch ohne besondere gesetzliche Grundlage nach Treu und Glauben (§§ 157, 242 BGB) bestehen, wenn sich auf der Grundlage besonderer rechtlicher Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art die Situation ergibt, dass der Auskunftsbegehrende in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen (…siehe nur BGH, Urteil v. 17.05.2001, Az. I ZR 291/98, Rn. 29; BGH, Versäumnisurteil v. 17.07.2002, VIII ZR 64/01, Rn. 9, OLG Saarbrücken Urteil v. 02.10.2014, Az. 4 U 40/14, Rn. 48, jeweils zitiert nach juris). - BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96
Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 S 5/18
Die Vorfälligkeitsentschädigung muss demnach angemessen sein und ist kein frei aushandelbares Entgelt (BGH NJW 1997, 2878, 2879). - LG Saarbrücken, 08.09.2017 - 1 O 90/17
Förderkredit aus KfW-Wohnungseigentumsprogramm; Folgen inhaltlicher Unrichtigkeit …
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 S 5/18
Der Verbraucher benötigt daher insgesamt keine Auskünfte von der Bank, um eine Ungewissheit hinsichtlich der Höhe ihrer Ansprüche aus § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB zu beseitigen (so auch LG Saarbrücken, Urteil v. 08.09.2017, Az. 1 O 90/17, Rn. 85). - BGH, 16.02.2016 - XI ZR 454/14
Zu Formularklauseln über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen)
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 S 5/18
In Bezug auf die KfW als Förderbank hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass eine Klausel, wonach eine (laufzeitunabhängige) Gebühr in festgelegter Höhe (dort: Risikoprämie in Höhe von 2 % des Darlehensbetrages) für ein dem Darlehensnehmer unter Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung eingeräumtes Sondertilgungsrecht nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB unterliegt (BGH, Urteil v. 16.02.2016, XI ZR 454/14, Rn. 25). - BGH, 09.05.2006 - XI ZR 114/05
Widerruf d. Beitritts finanzierter Immobilienfonds nach HWiG
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 S 5/18
Soweit die Beklagte das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2006 (Az. XI ZR 114/05) heranzieht, um Auskunfts- bzw. Rechenlegungspflichten in Abrede zu stellen, gilt, dass diesem Fall der Sachverhalt zugrunde lag, dass die dortigen Kläger zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung ein Darlehen bei der dortigen Beklagten abschlossen und dieses rückabwickeln wollten. - AG Krefeld, 30.04.1998 - 71 C 13/98
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 S 5/18
Die Bank ist bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht verpflichtet, dem Kunden die Vorfälligkeitsentschädigung im Einzelnen vorzurechnen, es genügt, wenn ihm alle maßgeblichen Faktoren genannt werden, so dass ihm eine Überprüfung möglich ist (B Krefeld, Urteil v. 30.04.1998, Az. 71 C 13/98; Rösler/Wimmer, WM 2000, 164, 169).