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   LG München II, 03.03.2011 - 8 S 5080/09   

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https://dejure.org/2011,36431
LG München II, 03.03.2011 - 8 S 5080/09 (https://dejure.org/2011,36431)
LG München II, Entscheidung vom 03.03.2011 - 8 S 5080/09 (https://dejure.org/2011,36431)
LG München II, Entscheidung vom 03. März 2011 - 8 S 5080/09 (https://dejure.org/2011,36431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Tatrichterliche Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten

  • bav.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus LG München II, 03.03.2011 - 8 S 5080/09
    Inwieweit dies der Fall ist, hat der bei der Schadensabrechnung nach § 287 ZPO besonders freigestellte Tatrichter - ggf. nach Beratung durch einen Sachverständigen - zu schätzen, wobei unter Umständen auch ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 2010, 2569, Rz. 8).

    Einen pauschalen Aufschlag von 20 % erachtet das Gericht insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (NJW 2010, 2569, Rz. 12) als angemessen.

    Dies hängt in erster Linie davon ab, wie weit sich der angebotene Tarif von den Vergleichspreisen nach oben entfernt (vgl. BGH NJW 2010, 2569, Rz. 14).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG München II, 03.03.2011 - 8 S 5080/09
    Der Geschädigte kann nämlich den vollen Ersatz dann verlangen, wenn ihm ein günstigerer Tarif unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Zumutbaren nicht möglich war, auf dem örtlich und zeitlich relevanten Markt einen vergleichbaren Pkw preisgünstiger zu mieten (BGH NJW 2009, 58).

    Er liegt nach den Feststellungen des Sachverständigen in jedem Fall immer noch unter den Maximalwerten nach der sog. Schwackeliste, auf die zur Ermittlung des Normaltarifs ebenfalls zurückgegriffen werden kann, sofern nicht besondere Umstände, die hier nicht vorliegen, gegen ihre Anwendung sprechen (BGH NJW 2009, 58).

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus LG München II, 03.03.2011 - 8 S 5080/09
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2006, 1065, Rz. 6; so auch LG Amberg, NJW 2009, 2610, und LG Dresden, Urteil vom 31.08.2010 - 6 O 861/10, BeckRS 2010, 26929, trotz des anderslautenden, inhaltlich nicht zutreffenden Leitsatzes).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus LG München II, 03.03.2011 - 8 S 5080/09
    Für deren Voraussetzungen ist der Schädiger darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BGH, Urteil vom 19.1.2010, VI ZR 112/09).
  • LG Amberg, 12.03.2009 - 24 O 826/08

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Ersatzpflichtigkeit von

    Auszug aus LG München II, 03.03.2011 - 8 S 5080/09
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2006, 1065, Rz. 6; so auch LG Amberg, NJW 2009, 2610, und LG Dresden, Urteil vom 31.08.2010 - 6 O 861/10, BeckRS 2010, 26929, trotz des anderslautenden, inhaltlich nicht zutreffenden Leitsatzes).
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