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   VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95   

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VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95 (https://dejure.org/1995,1655)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.03.1995 - 8 S 525/95 (https://dejure.org/1995,1655)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. März 1995 - 8 S 525/95 (https://dejure.org/1995,1655)
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Untergrundverunreinigung

§ 82 WasserG, §§ 6, 7 PolG, Gefahrerforschungsmaßnahmen;

§§ 5, 6, 7 PolG, es besteht kein gesetzliches Rangverhältnis bei der Störerauswahl (hier deshalb: Ermessensfehler), maßgeblich ist der Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Störerauswahl: kein Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor der des Zustandsstörers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 258
  • VBlBW 1995, 262 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 281
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 5 S 1806/89

    Störerauswahl - Sanierung einer CKW-Verunreinigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95
    Ein gesetzliches Rangverhältnis zwischen der Inanspruchnahme des Verhaltensstörers und der des Zustandsstörers gibt es nicht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.1.1990 - 5 S 1806/89 - NVwZ-RR 1991, 27).

    Der erkennende Gerichtshof hat allerdings wiederholt entschieden, daß ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht kommt (vgl. Beschl. v. 12.9.1994 - 8 S 3146/94 - Urt. v. 30.1.1990, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1990 - 8 S 597/90

    Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme mehrerer Verursacher einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95
    Haben verschiedene Personen zeitlich nacheinander und unabhängig voneinander Bodenverunreinigungen verursacht und ist eine eindeutige Zuordnung der einzelnen Verursachungsbeiträge nicht möglich, so kann jeder von ihnen in vollem Umfang zu Sanierungsmaßnahmen oder die Sanierung vorbereitenden Maßnahmen in Anspruch genommen werden, sofern nicht der von dem Einzelnen geleistete Beitrag nicht weiter ins Gewicht fällt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.6.1990 - 8 S 597/90 - VBlBW 1991, 30 und Urt. v. 19.10.1993 - 10 S 20435/91 - NVwZ-RR 1994, 565).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 10 S 2045/91

    Sanierung von Altlasten - Störerauswahl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95
    Haben verschiedene Personen zeitlich nacheinander und unabhängig voneinander Bodenverunreinigungen verursacht und ist eine eindeutige Zuordnung der einzelnen Verursachungsbeiträge nicht möglich, so kann jeder von ihnen in vollem Umfang zu Sanierungsmaßnahmen oder die Sanierung vorbereitenden Maßnahmen in Anspruch genommen werden, sofern nicht der von dem Einzelnen geleistete Beitrag nicht weiter ins Gewicht fällt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.6.1990 - 8 S 597/90 - VBlBW 1991, 30 und Urt. v. 19.10.1993 - 10 S 20435/91 - NVwZ-RR 1994, 565).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. etwa Urt. v. 8.2.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298 m.w.N.) ermächtigt diese Vorschrift auch zu Maßnahmen, die nicht unmittelbar der Beseitigung einer Gefahr für das Grundwasser dienen, sondern erst Aufschluß über das Vorliegen oder das Ausmaß einer solchen Gefahr geben und die Behörde damit in die Lage versetzen sollen, über die Anordnung etwa erforderlicher Sanierungsmaßnahmen zu entscheiden.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Leitender Gesichtspunkt für die Störerauswahl ist die Effektivität der Gefahrenabwehr; anzustreben ist die schnelle und wirksame Gefahrenbeseitigung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.10.1991 - 5 S 1823/90 - NVwZ-RR 1992, 350, 351; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - VBlBW 1995, 281; Senat, Beschl. v. 4.3.1996 - 10 S 2687/95 - NVwZ-RR 1996, 387, 390).

    Muss sich die Behörde bei der Auswahl unter mehreren Störern in erster Linie von dem Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr leiten lassen, schließt dies nicht aus, dass daneben auch andere Gesichtspunkte berücksichtigt werden; dies kann z. B. die größere Gefahrennähe eines der Störer sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - VBlBW 1995, 281; Senat, Urt. v. 30.4.1996 - 10 S 2163/95 - NVwZ-RR 1997, 267, 270 = VBlBW 1996, 351, 354).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens;

    v. 30.4.1996 - 10 S 2163/95 - VBlBW 1996, 351; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - VBlBW 1995, 281).

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrags voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 03.09.2002 - 10 S 957/02 -NVwZ-RR 2003, 103; Senatsurteil vom 30.04.1996 - 10 S 2163/95 - a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.03.1995 - 8 S 525/95 - a.a.O.; Senatsurteil vom 10.10.1993 - 10 S 2045/91 - NVwZ-RR 1994, 565; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 a.a.O.).

    Der erkennende Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht kommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.03.1995 - 8 S 525/95 - a.a.O. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - VBlBW 2000, 154).

  • VG Karlsruhe, 27.01.2016 - 4 K 924/14

    Anwendung der Landesbauordnung bei einer Stützmauer die Bestandteil der

    Insbesondere wenn Zweifel an der Verantwortlichkeit des - vermeintlichen - Verhaltensstörers bestehen, dieser nicht bekannt ist oder diesem die Gefahrenabwehr Schwierigkeiten bereitet, kann primär der Zustandsverantwortliche herangezogen werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.03.1995 - 8 S 525/95 - VBlBW 1995, 281; Belz/ Mussmann/ Kahlert/ Sander, aaO, § 7 Rn. 15).

    Denn bei der Auswahl zwischen mehreren Störern muss sich die Behörde vorrangig von dem Zweck einer möglichst effektiven Gefahrenabwehr leiten lassen und deshalb den Störer in Anspruch nehmen, der die Gefahr voraussichtlich am schnellsten und wirkungsvollsten beseitigen kann (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.03.1995, aaO).

  • VG Karlsruhe, 14.12.2017 - 2 K 5666/16

    Kostenerhebung für die Beseitigung einer Ölspur

    Zwischen der Inanspruchnahme des Handlungsstörers nach § 6 PolG und dem Zustandsstörers nach § 7 PolG besteht nach ständiger Rechtsprechung kein Rangverhältnis (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.03.1995 - 8 S 525/95 -, VBlBW 1995, 281; Urt. v. 16.11.1992 - 1 S 2727/91 -, NVwZ-RR 1994, 52; Urt. v. 30.01.1990 - 5 S 1806/89 -, DVBl 1990, 1046).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 1 S 397/01

    Einsatzkosten - Ausrücken wegen geringfügigen Wasserschadens - andere Leistung

    Indes gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, dass bei der Störerauswahl der Verhaltensstörer Vorrang vor dem Zustandsstörer hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.3.1995, ESVGH 45, 258 ff.).
  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552

    Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei

    Insbesondere erscheint es in Fällen, in denen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht kommt, im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr gerechtfertigt, den Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen (BayVGH, B. v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 15; VGH BW, U. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 - juris Rn. 47; VGH BW, B. v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - juris Rn. 7; VGH BW, B. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - juris Rn. 5 m. w. N.; vgl. auch VG Würzburg, U. v. 16.2.2016 - W 4 K 15.487 -, Rn. 47, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03

    Denkmalrechtliche Erhaltungspflicht - Zumutbarkeit

    Da es keinen allgemeinen Rechtssatz gibt, dass bei der Störerauswahl der Verhaltensstörer Vorrang vor dem Zustandsstörer hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.3.1995, ESVGH 45, 258 ff.), sind die an der Effektivität der Gefahrenabwehr orientierten Ermessenserwägungen der Antragsgegnerin insoweit rechtlich nicht zu beanstanden.
  • VG Würzburg, 16.02.2016 - W 4 K 15.487

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung

    Für die behördliche Störerauswahl ist grundsätzlich von der Gleichrangigkeit der im Gesetz bezeichneten Verantwortlichen auszugehen, da § 4 Abs. 3 BBodSchG keine Rangfolge für die Inanspruchnahme von Verantwortlichen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast vorgibt (Dombert in Landmann/Rohmer, 77. EL August 2015, BBodSchG § 4 Rn. 16; Giesberts/Hilf in Beck'scher Online-Kommentar Umweltrecht, Stand: 01.10.2015, BBodSchG § 4 Rn. 13 und 54; VGH BW, U. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 - juris Rn. 36; VGH BW, B. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - juris).

    Insbesondere besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass eine Handlungsmaxime des Inhalts, dass der Handlungsstörer regelmäßig vor dem Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen ist, nicht existiert (BVerwG, B. v. 7.8.2013 - 7 B 9/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B. v. 22.3.2001 - M 2 S 00.4678 - ZfWassR 2002, 35; BayVGH, B. v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2; BayVGH München, B. v. 31.8.2006 - 22 CS 06.2055 - juris Rn. 2; vgl. auch VGH BW, B. v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - juris Rn. 7; VGH BW, B. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - juris Rn. 5; VG München, U. v. 10.3.2009 - M 2 K 07.3283 - juris Rn. 34; Dombert a. a. O.; Giesberts/Hilf a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - der sich die Kammer anschließt - rechtfertigt es der Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr in Fällen, in denen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht kommt, den Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen (VGH BW, U. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 - juris Rn. 47; VGH BW, B. v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - juris Rn. 7; VGH BW, B. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - juris Rn. 5 m. w. N.; vgl. auch BayVGH, B. v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10

    Abfallverbringung ins EU-Ausland

    Dem liegt der gefahrenabwehrrechtliche Grundsatz zu Grunde, dass bei komplexen Sachverhalten das Zusammenwirken mehrerer Verursacher mit der Folge, dass eine Isolierbarkeit der Teilbeiträge mehrerer Handlungsverantwortlicher für die (Gesamt-)Störung nachträglich unmöglich ist, nicht etwa die Verantwortlichkeit des einzelnen Mitverursachers entfallen lässt, sondern - im Gegenteil - jeder Verursacher auf die vollständige Beseitigung der Störung in Anspruch genommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 16.3.2006 - 7 C 3/05 - DVBl 2006, 1114 = NVwZ 2006, 928 Tz. 14 [insoweit in BVerwGE 125, 325 nicht abgedruckt]; VGH BW, Beschl. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - VBlBW 1985, 281; Senat, Beschl. v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - NVwZ-RR 2003, 103, 105).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1389/95

    Polizeirechtliche Inanspruchnahme einer KG; überwachungspflichten beim Befüllen

    Zwar gibt es kein gesetzliches Rangverhältnis zwischen der Inanspruchnahme des Verhaltensstörers und der des Zustandsstörers (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 -, VBlBW 1995, 281 m.w.N.); vielmehr muß sich die Behörde bei der Auswahl unter mehreren Störern in erster Linie von dem Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr leiten lassen.

    So ist es insbesondere nicht zu beanstanden, wenn sie sich in einem Fall, in dem Verhaltens- und Zustandsstörer in gleicher Weise zu einer schnellen und wirksamen Gefahrenabwehr in der Lage sind, an den Verhaltensstörer hält und dies mit dessen größerer Gefahrennähe oder anderen sachgerechten Erwägungen begründet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.1995, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 31.10.2023 - 2 K 4067/22

    Klage gegen eine baurechtliche Nutzungsaufnahmeuntersagung und Abbruchsanordnung;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 10 S 2687/95

    Altlastensanierung: Erkundungsmaßnahmen - Störerauswahl - keine Verjährung der

  • VG Stuttgart, 22.06.2017 - 9 K 4824/16

    Funktionsfähigkeit; Fischtreppe; Gefahrerforschungseingriff; Gefahrenverdacht;

  • OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96

    Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für

  • VG Bremen, 29.01.2002 - 8 K 2240/01

    Anforderungen an den Nachweis der Verursachung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 5 S 2617/19

    Pflicht des Jagdausübungsberechtigten zur Beseitigung einer Kirrung in seinem

  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99

    Altlastenbeseitigung - Störerauswahl: Berücksichtigung des Streits um die

  • VG Hannover, 11.03.2014 - 4 A 6262/12

    Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung gegenüber

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2004 - 2 M 278/04

    Auswahlermessen bei Erbengemeinschaft

  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 22 CS 96.1305

    Denjenigen als Anscheinsstörer in Anspruch zu nehmen, gegen den gewichtige

  • VG Sigmaringen, 08.01.2003 - 2 K 1834/02

    Fehlerhafte Störerauswahl bei denkmalschutzrechtlicher Sanierungsanordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.1995 - 8 S 2485/95

    Tenorierung im Abänderungsverfahren nach VwGO § 80 Abs 7

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2005 - 8 A 11910/04

    Abfallrecht; mehrere Störer; Auswahlermessen; Verhältnismäßigkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2002 - 2 M 363/01

    Werbeanlage, Werbetafel, Eigentümer, Aufsteller, Handlungsstörer, Zustandsstörer,

  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1691/11

    Nutzungsverbot für ein Wettbüro

  • VG Gießen, 13.03.2008 - 1 L 279/08

    Verwaltungsgericht Gießen bestätigt Verfügung der Unteren Naturschutzbehörde zur

  • VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20

    Baurechtswidrig; Beseitigung; Beseitigungsverfügung; verantwortlich;

  • VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
  • VG Stuttgart, 28.08.2000 - 18 K 5968/98

    Inanspruchnahme des Pächters als Inhaber der tatsächlichen Gewalt zur

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