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   LG Hannover, 19.04.1991 - 8 S 53/90   

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https://dejure.org/1991,16275
LG Hannover, 19.04.1991 - 8 S 53/90 (https://dejure.org/1991,16275)
LG Hannover, Entscheidung vom 19.04.1991 - 8 S 53/90 (https://dejure.org/1991,16275)
LG Hannover, Entscheidung vom 19. April 1991 - 8 S 53/90 (https://dejure.org/1991,16275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ista.de

    § 535 BGB; § 27 II. BV
    Esamtwirkungsgrad unter 50 % bei älteren Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • SG Aachen, 08.11.2016 - S 14 AS 757/15

    Art der Berücksichtigung von Stromkosten für den Betrieb einer Gaskombitherme als

    Diese stellen entweder auf einen geschätzten Anteil der Brennstoffkosten ab (nach BSG a.a.O: üblicherweise 4-10%; nach Lammel, HeizkostenV, 4. Aufl. 2015: Anteil zwischen 3-6%; nach Lammel in: Schmidt-Futterer, MietR, § 7 HeizkostenV Rn. 30: Anteil zwischen 4-10%; nach Gies in: Hannemann/Wiegner, Münchner Anwaltshandbuch Mietrecht, 4. Aufl. 2014, § 24 Rn. 308: regelmäßiger Anteil von 5% der Gesamtkosten des Betriebs der Heizungsanlage; ebenso für einen Anteil von höchstens 5%: LSG Baden-Württemberg v. 25.03.2011 - L 12 AS 2404/08, - Rn. 22, juris und LSG Niedersachsen-Bremen v. 10.07.2012 - L 7 AS 988/11 ZVW, - Rn. 18, juris; für einen Grenzwert von 8% der Brennstoffkosten: Richtlinien zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Wasserkostenabrechnung, Fassung Dezember 2012, Ziffer 8, Plausibilitätskontrolle; zu einem Anteil von 14%: LG Hannover v. 19.04.1991 - 8 S 53/90 - juris Rn. 4, wonach die Brennstoffkosten starken Schwankungen unterlägen und daher ein regelmäßiger Anteil der Heizstromkosten an den Brennstoffkosten ausscheidet; vgl. weiter BGH, Versäumnisurteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07 -, Rn. 32, juris) oder auf den geschätzten Stromverbrauch der Heizungsanlage während der ebenfalls geschätzten durchschnittlichen Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 15 W 375/04 -, Rn. 37, juris; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. November 2012 - L 5 AS 83/11 -, Rn. 48, juris).
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