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   LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2011 - 8 S 6002/10   

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LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2011 - 8 S 6002/10 (https://dejure.org/2011,19971)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 20.04.2011 - 8 S 6002/10 (https://dejure.org/2011,19971)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 20. April 2011 - 8 S 6002/10 (https://dejure.org/2011,19971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wirksamkeit des Rechtsfolgenhinweises als Voraussetzung für eine Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kaskoversicherungsvertrag - Angabe von Vorschäden

  • rabüro.de

    Versicherer kann sich bei inhaltlich falscher Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG nicht auf Leistungsfreiheit berufen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28 Abs. 4
    Bei unrichtiger Belehrung kann sich der Versicherer nur auf Leistungsfreiheit wegen einer arglistigen Aufklärungspflichtverletzung berufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallschaden: Vorschaden am Auto verschwiegen - Kfz-Versicherer ist trotzdem nicht "leistungsfrei", wenn er den Versicherungsnehmer falsch informiert hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1177
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 5 U 614/07

    Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2011 - 8 S 6002/10
    11 Der teilweise vertretenen Gegenansicht, nach der inhaltlich Fehler einer Belehrung unerheblich sind, soweit sie die Warnfunktion der Belehrung nicht beeinträchtigen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1207 ff.; Marlow in Marlow/Spuhl, Das neue VVG kompakt, 4. Aufl., Rn. 379), schließt sich die Kammer nicht an.

    Dies ist in aller Regel der Fall, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer über den Wert der versicherten und zu entschädigenden Sache oder über diesen Wert bestimmende Faktoren in erheblichem Maße zu täuschen versucht (LG Dortmund, Schaden-Praxis 2010, 191; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1207 m. w. N.).

    Im Übrigen stellt sich die Kammer mit ihrer Entscheidung hinsichtlich der Folgen der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Belehrung auch gegen die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (NJW-RR 2008, 1207), § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO.

  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2011 - 8 S 6002/10
    10 Die durch die Beklagte erfolgte Belehrung weist entsprechend der vor der VVG-Reform entwickelten Relevanzrechtsprechung des BGH (z.B. VersR 2009, 968) darauf hin, dass Leistungsfreiheit des Versicherers auch dann eintreten kann, wenn bewusst unwahre oder unvollständige Angaben für die Schadensfeststellung folgenlos geblieben sind und dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht.

    Von einem arglistigen Verschweigen ist auszugehen, wenn ein Versicherungsnehmer nicht nur wissentlich Falsches bekundet hat, sondern, wie der Versicherer beweisen muss, bewusst auf die Regulierungsentscheidung des Versicherers Einfluss nehmen wollte (BGH VersR 2009, 968).

  • LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09

    Formelle und materielle Voraussetzungen eines dem Versicherer nach § 19 Abs. 5 S.

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2011 - 8 S 6002/10
    Selbst wenn man im Hinblick auf die Warnfunktion der Belehrung davon ausgeht, dass es ausreicht, dem Versicherungsnehmer mit der Belehrung die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit als Sanktion einer Obliegenheitsverletzung vor Augen zu führen und dem Versicherungsnehmer gerade nicht alle Leistungsfreivarianten, wie etwa das Kausalitätskriterium aufgezählt werden müssen (so Heiss in Bruck/Möller VVG, 9. Auflage 2008, § 28 VVG Rn. 179; Schwintowski in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, § 28 VVG Rn. 112; vgl. auch LG Dortmund, RuS 2010, 101 zu § 19 Abs. 5 VVG), so muss der Hinweis auf die drohende Sanktion aber jedenfalls zutreffend sein und darf den Versicherungsnehmer nicht irreführen.

    Die für die Leistungsfreiheit des Versicherers in § 28 Abs. 4 VVG vorausgesetzte Belehrung entfaltet ihre Rechtswirkungen nur, wenn sie auch inhaltlich richtig ist (Heiss in Bruck/Möller VVG, 9. Auflage 2008, § 28 VVG Rn. 179 und 226; Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, § 28 VVG Rn. 197; vgl. auch LG Dortmund, Urteil vom 24.02.2011, Az. 2 O 250/10 - juris und LG Dortmund, RuS 2010, 101 jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG).

  • LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10

    Hinweis eines Krankenversicherers bei Antragstellung auf rückwirkende Bedingungen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2011 - 8 S 6002/10
    Die für die Leistungsfreiheit des Versicherers in § 28 Abs. 4 VVG vorausgesetzte Belehrung entfaltet ihre Rechtswirkungen nur, wenn sie auch inhaltlich richtig ist (Heiss in Bruck/Möller VVG, 9. Auflage 2008, § 28 VVG Rn. 179 und 226; Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, § 28 VVG Rn. 197; vgl. auch LG Dortmund, Urteil vom 24.02.2011, Az. 2 O 250/10 - juris und LG Dortmund, RuS 2010, 101 jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2011 - 8 S 6002/10
    Der Versicherer, der sich durch eine Belehrung die Möglichkeit eröffnen will, sich ggfs. gegenüber dem Versicherungsnehmer auf Leistungsfreiheit zu berufen, muss daher dafür Sorge tragen, dass seine Belehrung inhaltlich richtig und unmissverständlich ist (vgl. BGH VersR 1998, 447 zur Relevanzrechtssprechung).
  • OLG Köln, 03.05.2013 - 20 U 224/12

    Anforderungen an die Feststellung der dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Dass nach der Zweckrichtung des § 28 Abs. 4 VVG eine Rechtsfolgenbelehrung bei arglistigem Verschweigen entbehrlich ist, entspricht demgemäß der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (LG Saarbrücken, VersR 2012, 98; LG Nürnberg-Fürth, VersR 2011, 1177; MünchKomm-VVG/Wandt, § 28, Rz. 350; Brömmelmeyer in: Schwintowski/Brömmelmeyer, VVG, 2. Aufl., § 28, Rz. 119; HK-VVG/Felsch, 2. Aufl., § 28, Rz. 214; Pohlmann in: Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Aufl., § 28, Rz. 127; Heiss in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 28, Rz. 182).
  • LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14

    Invaliditätsansprüche bei unfallbedingter Funktionsbeeinträchtigung

    Die nach § 276 ZPO erforderliche Überzeugung (dazu BGH IV ZR 36/10, Beschluss vom 13.04.2011 = VersR 2011, 1177) des Gerichts erfordert keine absolute unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (Zöller § 286 ZPO, Rdn. 19).
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