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   VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08   

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VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08 (https://dejure.org/2008,487)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 (https://dejure.org/2008,487)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. April 2008 - 8 S 98/08 (https://dejure.org/2008,487)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Verletzung des Schikaneverbots zuungunsten des Nachbarn; Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Schuppens; Verstoß gegen das Schikaneverbot trotz Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Baugenehmigung für Errichtung eines Schuppens

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BGB § 226

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 226; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
    Rechtswidrige Baugenehmigung bei Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch schikanöse Anordnung eines Schuppens

  • rechtsportal.de

    BGB § 226 ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
    Rechtswidrige Baugenehmigung bei Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch schikanöse Anordnung eines Schuppens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Errichtung eines Schuppens, nur um den Nachbarn zu ärgern, ist unzulässig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Baugenehmigung: Erteilung ist unzulässig, wenn Bauwerk nur den Nachbarn ärgern soll

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schuppen ist nicht zum Nachbarn ärgern da!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schikanöse Sichtbeeinträchtigung durch Neubau

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Schikane-Schuppen" muss weg - VGH hebt Baugenehmigung für einen Schuppen auf, weil er nur den Nachbarn ärgern sollte

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Schuppen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Baugenehmigung: Erteilung ist unzulässig, wenn Bauwerk nur den Nachbarn ärgern soll

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unzulässig: Ärgerung des Nachbarn durch Errichtung eines Schuppens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Errichtung eines Schuppens, nur um den Nachbarn zu ärgern, ist unzulässig - Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Verstoß gegen das Schikaneverbot! (IMR 2008, 324)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 685 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2008, 685 BauR 2010, 825 (Leitsatz) DVP 2010, 215 (red. Leitsatz)
  • VBlBW 2008, 452
  • BauR 2010, 825
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
    Dieses Gebot schützt nach seinem objektivrechtlichen Gehalt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen, die von einem Vorhaben ausgehen (BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 - BRS 38 Nr. 186; Beschluss vom 11.12.2006 - 4 B 72.06 - BauR 2007, 674).

    Dazu zählt die Rechtsprechung etwa "optisch bedrängende" Wirkungen, die von einem Bauvorhaben auf bewohnte Nachbargrundstücke ausgehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 - a. a. O. und vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 - BRS 46 Nr. 176; Beschluss vom 11.12.2006 - 4 B 72.06 - a. a. O.).

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
    Dieses Gebot schützt nach seinem objektivrechtlichen Gehalt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen, die von einem Vorhaben ausgehen (BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 - BRS 38 Nr. 186; Beschluss vom 11.12.2006 - 4 B 72.06 - BauR 2007, 674).

    Dazu zählt die Rechtsprechung etwa "optisch bedrängende" Wirkungen, die von einem Bauvorhaben auf bewohnte Nachbargrundstücke ausgehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 - a. a. O. und vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 - BRS 46 Nr. 176; Beschluss vom 11.12.2006 - 4 B 72.06 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 8 S 1661/04

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot durch Grenzgarage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
    Der durch die Baugenehmigung zugelassene Schuppen des Beigeladenen hält zwar zum Grundstück des Klägers - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - die nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften des § 5 LBO gebotenen Abstandsflächentiefen ein, was grundsätzlich indiziert, dass im Hinblick auf diese Belange auch das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot eingehalten ist, weil diese landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften ihrerseits eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme darstellen (BVerwG, Beschluss vom 6.12.1996 - 4 B 215.96 - ZfBR 1997, 227; Beschluss des Senats vom 12.10.2004 - 8 S 1661/04 - VBlBW 2005, 74).

    Dies gilt aber nur "grundsätzlich", was bedeutet, dass Ausnahmen möglich sein müssen, zumal das bauplanungsrechtliche Bundesrecht nicht zur Disposition des Landesgesetzgebers steht (BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 - BauR 1999, 615; Urteil vom 31.8.2000 - 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41; Beschluss des Senats vom 12.10.2004, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
    Dies gilt aber nur "grundsätzlich", was bedeutet, dass Ausnahmen möglich sein müssen, zumal das bauplanungsrechtliche Bundesrecht nicht zur Disposition des Landesgesetzgebers steht (BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 - BauR 1999, 615; Urteil vom 31.8.2000 - 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41; Beschluss des Senats vom 12.10.2004, a. a. O.).
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
    Eine Schikane im Sinne des § 226 BGB liegt vor, wenn die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben kann als die Schädigung eines anderen, wenn der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt oder wenn das Recht nur geltend gemacht wird, um ein unlauteres Ziel zu erreichen (BGH, Beschluss vom 9.7.2007 - II ZR 95/06 - juris m. w. N.).
  • OVG Saarland, 30.03.1993 - 2 R 17/92

    Abstandsflächen; Freihaltung; Gebäudeerweiterung; Dacherneuerung; Grenzgebäude ;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
    Rücksichtslos kann aber auch ein Bauvorhaben sein, das zulasten des betroffenen Nachbarn das auch im öffentlichen Recht geltende Schikaneverbot (vgl. etwa: OVG Saarland, Urteil vom 30.3.1993 - 2 R 17/92 - BRS 55 Nr. 158; Beschluss vom 23.2.2000 - 2 W 2/00 - BRS 63 Nr. 132; OVG NRW, Beschluss vom 12.6.1995 - 7 E 1130/94 - NVwZ-RR 1996, 126) verletzt.
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
    Es greift jedoch auch als in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB unbenannter öffentlicher Belang in Fällen Platz, in denen sonstige nachteilige Wirkungen in Rede stehen (BVerwG, Urteile vom 21.1.1983 - 4 C 59.78 - BRS 40 Nr. 199 und vom 18.11.2004 - 4 C 1.04 - UPR 2005, 150).
  • OVG Saarland, 23.02.2000 - 2 W 2/00

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein als Erweiterung eines bestehenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
    Rücksichtslos kann aber auch ein Bauvorhaben sein, das zulasten des betroffenen Nachbarn das auch im öffentlichen Recht geltende Schikaneverbot (vgl. etwa: OVG Saarland, Urteil vom 30.3.1993 - 2 R 17/92 - BRS 55 Nr. 158; Beschluss vom 23.2.2000 - 2 W 2/00 - BRS 63 Nr. 132; OVG NRW, Beschluss vom 12.6.1995 - 7 E 1130/94 - NVwZ-RR 1996, 126) verletzt.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
    Dazu zählt die Rechtsprechung etwa "optisch bedrängende" Wirkungen, die von einem Bauvorhaben auf bewohnte Nachbargrundstücke ausgehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 - a. a. O. und vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 - BRS 46 Nr. 176; Beschluss vom 11.12.2006 - 4 B 72.06 - a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1995 - 7 E 1130/94

    Vollstreckungsantrag; Abtragung oder Zurückversetzung eines Gebäudes; Fehlendes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
    Rücksichtslos kann aber auch ein Bauvorhaben sein, das zulasten des betroffenen Nachbarn das auch im öffentlichen Recht geltende Schikaneverbot (vgl. etwa: OVG Saarland, Urteil vom 30.3.1993 - 2 R 17/92 - BRS 55 Nr. 158; Beschluss vom 23.2.2000 - 2 W 2/00 - BRS 63 Nr. 132; OVG NRW, Beschluss vom 12.6.1995 - 7 E 1130/94 - NVwZ-RR 1996, 126) verletzt.
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • AG Brandenburg, 27.09.2019 - 31 C 272/17

    Hecke - zulässige Höhe und Abstand zum Grundstück des Nachbarn

    Wenn die hier vom Kläger begehrte Rechtsausübung ihm nämlich keinen tatsächlichen Vorteil bringt und lediglich eine Schädigung der Beklagten zu 1.) und 2.) bezwecken soll, wäre ein Fall des § 226 BGB hier gegeben ( OLG Rostock , Urteil vom 13.09.2018, Az.: 3 U 40/17; OLG Saarbrücken , Urteil vom 07.02.2013, Az.: 4 U 421/11-130; OLG Düsseldorf , Urteil vom 04.09.2000, Az.: 9 U 119/00, u.a. in: NJW-RR 2001, Seite 162; VGH Mannheim , Urteil vom 15.04.2008, Az.: 8 S 98/08, u.a. in: NVwZ-RR 2008, Seite 685; AG Titisee-Neustadt , Urteil vom 08.04.2014, Az.: 12 C 154/13, u.a. in: BeckRS 2015, Nr. 4014; AG Husum , Urteil vom 16.06.2009, Az.: 2 C 243/09, u.a. in: "juris" ).
  • VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16

    Nachbarklage gegen Mülltonnen nahe der Grundstücksgrenze abgewiesen

    Eine Schikane liegt nur dann vor, wenn die Anordnung der Tonnen keinem anderen Zweck als der Schädigung des Nachbarn dient und der Grundstückseigentümer kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2008 - 8 S 98/08 -, VBlBW 2008, 452; VG Neustadt, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW -, juris ).
  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    In Bezug auf eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung ist das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme vom Landesgesetzgeber in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften konkretisiert worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28/91 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 - 2 B 49/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2012 - 10 S 39.11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 07.02.2012 - 15 CD 11.2865 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, juris).

    Die Vorschriften des Bauordnungsrechts liefern insoweit zwar durchaus Anhaltspunkte dafür, ob das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eingehalten ist, ersetzen die konkret auf das nachbarliche Austauschverhältnis abstellende Prüfung nach dem Maßstab des Rücksichtnahmegebotes aber nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BD 251/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08

    Umfang der nachbarschützenden Wirkung von BauO BW § 6 Abs 1 S 4; Verstöße gegen

    Dabei kann dahinstehen, ob und unter welchen Umständen bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften für eine Anwendung des Schikaneverbots überhaupt Raum ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, VBlBW 2008, 452).
  • OVG Thüringen, 13.04.2011 - 1 EO 560/10

    Zumutbarkeit von Lärm aus Kindertagesstätten

    Hinsichtlich der Aufteilung der Außenbereichsflächen kann aber auch nicht festgestellt werden, dass diese willkürlich oder gezielt ungünstig - schikanös (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 - BayVGH, Beschluss vom 25.08.2008 - 15 ZB 07.3033 -) - erfolgt wäre oder sich ein anderer Standort des Spielbereichs gerade auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Anlieger als besser geeignet aufgedrängt hätte (vgl. VG München, Urteil vom 08.10.2002 - M 16 K 01.2295 -).
  • VG München, 08.10.2019 - M 11 K 19.2578

    Zumutbarkeit von Immissionen durch mit dem Neubau von zwei "Doppelhäusern" im

    Eine Schikane liegt aber nur dann vor, wenn die Anordnung der Anlage keinem anderen Zweck als der Schädigung des Nachbarn dient und der Bauherr kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt (vgl. VGH Mannheim, U.v. 15.4.2008 - 8 S 98/08 - VBlBW 2008, 452 = juris Rn. 26 f. m.w.N.).
  • VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11

    Baugenehmigung nach bestandskräftigem Bauvorbescheid; Lärm durch Bau einer

    Eine Grenze wird insoweit lediglich durch das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB gezogen, das allerdings nur dann eingreift, wenn die Anordnung einer baulichen Anlage keinem anderen Zweck als der Schädigung des Nachbarn dient und der Bauherr kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008, VBlBW 2008, 452 ).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein Vorhaben, das, wie das hier streitige, die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung und damit auch zur Verhinderung des "Einmauerns" eines Grundstücks und der Erzeugung einer "erdrückenden Wirkung" gebotene nachbarschützende Abstandsfläche einhält, im Regelfall schon aus tatsächlichen Gründen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999, NVwZ 1999, 879; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.11.2005 - 3 S 151/04 - sowie Beschlüsse vom 15.04.2008, a.a.O., und vom 12.10.2004, VBlBW 2005, 74, jew. m.w.N. ).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 1 ME 237/09

    Zuordnung des Schikaneverbots zu vom Gebot der Rücksichtnahme umfassten

    Der Senat lässt offen, ob er an seiner Rechtsprechung (B. v. 8.5.2006 - 1 ME 7/06 -, BauR 2006, 1442 = BRS 70 Nr. 178 - Heuballen; ebenso Bad.-Württ. VGH, Urt. v. 15.4.2008 - 8 S 98/08 -, ESVGH 58, 224 = BWVBl. 2008, 452) ) festhält, das Schikaneverbot sei ein Unterfall des Gebots der Rücksichtnahme.

    Darin hatte der Senat - ebenso wie das der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 15.4.2008 - 8 S 98/08 -, ESVGH 58, 224 = BWVBl. 2008, 452) tut - das Schikaneverbot als Unterfall des Gebots der Rücksichtnahme angesehen; es kommt in Betracht anzunehmen, dass das Schikaneverbot einen neben das Gebot der Rücksichtnahme tretenden Topos darstellt.

  • VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031

    Baugenehmigung für Garage; Dorfgebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Schikaneverbot

    Es ist zwar in Teilen der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Bauvorhaben auch dann gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen kann, wenn es zu Lasten des betroffenen Nachbarn das Schikaneverbot des § 226 BGB verletzt (grundlegend VGH BW, Urteil vom 15.4.2008 BRS 73 Nr. 112 (2008); BayVGH, Beschluss vom 25.8.2008 Az. 15 ZB 07.3033 ; OVG Saarl, Beschluss vom 23.2.2000 Az. 2 W 2/00 ; OVG SH, Beschluss vom 8.5.2006 BauR 2006, 1442).
  • VGH Bayern, 27.05.2013 - 1 ZB 12.523

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Lagerhalle; Rücksichtnahmegebot gegenüber

    Der Kläger beantragt die Zulassung der Berufung, weil an der Richtigkeit des Urteils ernstliche Zweifel bestünden, die Streitsache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht schwierig sei, das angefochtene Urteil von einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15. April 2008 (8 S 98/08, BRS 73 Nr. 112/2008) abweiche und ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die Entscheidung beruhe.

    Denn die Wahl des Standorts für die Lagerhalle wäre nur dann schikanös, wenn damit nach Lage der Dinge kein anderer Zweck als die Schädigung eines benachbarten Grundstücks verbunden wäre, so dass der Standortauswahl keinerlei schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt, womit die Verwirklichung des Vorhabens auf ein unlauteres Ziel gerichtet wäre (VGH BW, U.v. 15.4.2008 - 8 S 98/08 - juris Rn. 4, mit Planskizze; NdsOVG, B.v. 13.1.2010 a.a.O.).

    Eine Divergenz im Sinne dieser Bestimmung zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15. April 2008 (a.a.O.) scheidet schon deswegen aus, weil nur eine Abweichung von einem Urteil des konkret übergeordneten Oberverwaltungsgerichts, hier also des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, den Zulassungstatbestand des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO erfüllt (Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124 Rn. 12).

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15

    Nachbarklage gegen Müllcontainerhaus eines Seniorenwohnheims erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2015 - 5 S 1124/13

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - zum Eintritt der Präklusionswirkung

  • VGH Bayern, 31.07.2015 - 5 S 13.1124

    Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans mit dem Entwurf der örtlichen

  • VG Karlsruhe, 12.04.2011 - 8 K 3446/10

    Rechtsschutz gegen Errichtung einer ortsfesten Funksendeanlage

  • VG Köln, 22.09.2021 - 8 K 6927/18
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2014 - 3 M 29/14

    Objektiv rechtlich relevante erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 4 K 470/15

    Abfall, Abfallbehälter, bauaufsichtliches Einschreiten, Baugenehmigung, Baurecht,

  • VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983

    Kein vorrangiger Anspruch auf Zufahrt für beabsichtigte Stellplätze auf

  • VG Würzburg, 14.03.2011 - W 6 E 11.153

    Einstweilige Anordnung; Aufschüttung; Bau eines Radweges; zivilrechtlicher

  • VGH Bayern, 25.08.2008 - 15 ZB 07.3033

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Vorbescheid; Rinderstall; Gebot

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