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Rechtsprechung
   BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R   

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https://dejure.org/2012,37955
BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R (https://dejure.org/2012,37955)
BSG, Entscheidung vom 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R (https://dejure.org/2012,37955)
BSG, Entscheidung vom 15. November 2012 - B 8 SO 10/11 R (https://dejure.org/2012,37955)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - keine Übernahme des Schulgeldes für den Besuch einer privaten Ersatzschule - Nachrang der Sozialhilfe - Betroffensein des Kernbereichs pädagogischer Arbeit

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 2 Abs 1 SGB 12, § 2 Abs 1 S 1 SGB 9, § 2 BSHG§47V
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - keine Übernahme des Schulgeldes für den Besuch einer privaten Ersatzschule - Nachrang der Sozialhilfe - Betroffensein des Kernbereichs pädagogischer Arbeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 2 Abs 1 SGB 12, § 2 Abs 1 S 1 SGB 9, § 2 BSHG§47V
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - keine Übernahme des Schulgeldes für den Besuch einer privaten Ersatzschule - Nachrang der Sozialhilfe - Betroffensein des Kernbereichs pädagogischer Arbeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme von Schulgeld durch den Sozialhilfeträger

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - keine Übernahme des Schulgeldes für den Besuch einer privaten Ersatzschule - Nachrang der Sozialhilfe - Betroffensein des Kernbereichs pädagogischer Arbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme von Schulgeld durch den Sozialhilfeträger

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingliederungshilfe - Schulgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Sozialhilferecht

  • bista.de (Kurzinformation)

    Oft keine Erstattung von Schulgeld für Behinderte Kinder

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialhilfeträger muss Kosten für Besuch einer Privatschule eines behinderten Kindes nicht immer übernehmen - Notwendiger Förderunterricht kann mitunter von staatlicher Förderschule geleistet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 112, 196
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
    Entscheidend ist mithin nicht, wie stark die geistigen Kräfte beeinträchtigt sind und in welchem Umfang ein Funktionsdefizit vorliegt, sondern wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit auswirkt (vgl BSGE 110, 301 ff RdNr 19 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8) .

    Stehen - wie hier - die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen der erfolgreichen Teilnahme des Klägers am Unterricht in einer allgemeinen (Grund-)Schule entgegen (vgl auch BVerwG, Beschluss vom 2.9.2003 - 5 B 259/02) , weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen und verarbeitet werden können, und erfordert die geistige Behinderung deshalb einen sonderpädagogischen Förderbedarf, um die mögliche Vermittlung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten überhaupt erst zu ermöglichen, ist die Behinderung nach den oben aufgezeigten Grundsätzen wesentlich; denn eine Grundschulbildung bildet die essentielle Basis für jegliche weitere Schullaufbahn (vgl: BSGE 110, 301 ff RdNr 19 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8; BSGE 109, 199 ff RdNr 22 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 37) .

    Erfasst sind von dem Wortlaut der Vorschrift ("Hilfen") nur Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (BSGE 110, 301 ff RdNr 20 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8) .

  • BVerwG, 02.09.2003 - 5 B 259.02

    Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 40 BSHG - Verfahrensfehler - Kosten

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
    Stehen - wie hier - die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen der erfolgreichen Teilnahme des Klägers am Unterricht in einer allgemeinen (Grund-)Schule entgegen (vgl auch BVerwG, Beschluss vom 2.9.2003 - 5 B 259/02) , weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen und verarbeitet werden können, und erfordert die geistige Behinderung deshalb einen sonderpädagogischen Förderbedarf, um die mögliche Vermittlung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten überhaupt erst zu ermöglichen, ist die Behinderung nach den oben aufgezeigten Grundsätzen wesentlich; denn eine Grundschulbildung bildet die essentielle Basis für jegliche weitere Schullaufbahn (vgl: BSGE 110, 301 ff RdNr 19 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8; BSGE 109, 199 ff RdNr 22 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 37) .

    Diese Rechtsprechung hat das BVerwG auch für Leistungen der Eingliederungshilfe bestätigt (Beschluss vom 2.9.2003 - 5 B 259/02) und ausdrücklich ausgeführt, dass ein nachrangiges Eintreten der Sozialhilfe (nur) für solche Bedarfe nicht ausgeschlossen sei, die nicht in der Deckung des unmittelbaren Ausbildungsbedarfs im Rahmen der Schulpflicht bestünden, sondern damit lediglich - mehr oder weniger eng - zusammenhingen, etwa wie bei der Bereitstellung eines Integrationshelfers für behinderte Kinder an Regelschulen.

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
    Eine (teilstationäre) "Einrichtung" im Sinne des SGB XII (§ 13 SGB XII) ist ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist und Leistungen der Sozialhilfe erbringt (BVerwGE 95, 149, 152; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91 -, FEVS 45, 52 ff; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 13/91 -, FEVS 45, 183 ff; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 17/91 -, ZfSH/SGB 1995, 535 ff; BSGE 106, 264 ff RdNr 13 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2) .
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
    Art. 7 Abs. 1 GG überträgt dem Staat einen (außerhalb des Sozialhilferechts liegenden) eigenständigen Unterrichts- und Bildungsauftrag im Schulbereich (BSG, aaO, RdNr 21; BVerfGE 47, 46, 71 f; 98, 218, 241) .
  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
    Ob eine Schule (anders als etwa die der Schule angegliederte Behinderteneinrichtung) eine teilstationäre Einrichtung in diesem Sinne ist, insbesondere Leistungen der Sozialhilfe erbringt (vgl dazu BVerwGE 48, 228, 231, das zwischen allgemeinen Schulen und Schulen unterscheidet, in denen über die bloße Vermittlung des Lernstoffs hinaus ein besonderes Maß an Betreuung erforderlich ist) , ist zweifelhaft, wobei es für die Ablehnung der Leistung wegen Unzuständigkeit genügt, dass Sozialhilfeleistungen geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88

    Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
    Auch das BVerwG hat in seiner Entscheidung vom 13.8.1992 - 5 C 70/88 - (Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 16 S 3) ausgeführt, dass der Staat mit der Einrichtung der öffentlichen Grundschulen seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG nachkomme und die Schulgeldfreiheit aus übergreifenden bildungs- und sozialpolitischen Gründen eine eigenständige (landesrechtliche) Regelung außerhalb des Sozialhilferechts gefunden habe, sodass für einen Rechtsanspruch gegen den Sozialhilfeträger zur Deckung eines im Grundschulalter angemessenen Bildungsbedarfs Aufnahmebeiträge und monatliches Schulgeld für den Besuch einer privaten Grundschule als Sozialhilfeleistung nicht zu übernehmen seien.
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 13.91

    Übernahme der Kosten eines Aufenthalts in einem Kinderdorf

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
    Eine (teilstationäre) "Einrichtung" im Sinne des SGB XII (§ 13 SGB XII) ist ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist und Leistungen der Sozialhilfe erbringt (BVerwGE 95, 149, 152; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91 -, FEVS 45, 52 ff; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 13/91 -, FEVS 45, 183 ff; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 17/91 -, ZfSH/SGB 1995, 535 ff; BSGE 106, 264 ff RdNr 13 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2) .
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
    Eine (teilstationäre) "Einrichtung" im Sinne des SGB XII (§ 13 SGB XII) ist ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist und Leistungen der Sozialhilfe erbringt (BVerwGE 95, 149, 152; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91 -, FEVS 45, 52 ff; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 13/91 -, FEVS 45, 183 ff; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 17/91 -, ZfSH/SGB 1995, 535 ff; BSGE 106, 264 ff RdNr 13 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2) .
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06

    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
    Wie die Entscheidung des Schulamts auszulegen ist und inwieweit sie auch für den Beklagten Bindungswirkung entfaltet (vgl dazu BVerwGE 130, 1 ff) , ist danach ohne Belang.
  • LSG Hessen, 18.08.2010 - L 6 SO 5/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulausbildung -

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
    Sei schulrechtlich eine Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Förder- und privater Ersatzschule eröffnet, setze eine generelle Beschränkung der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung auf den Besuch öffentlicher Schulen nach der Rechtsprechung des 6. Senats des LSG (Urteil vom 18.8.2010 - L 6 SO 5/10) verfassungsrechtlich eine ausdrückliche Entscheidung des Gesetzgebers voraus.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Es ist zudem kaum vorstellbar, dass der Kernbereich pädagogischer Arbeit, den der Senat wie aufgezeigt (eng) auf die Unterrichtsgestaltung selbst begrenzt sieht (BSGE 112, 196 ff RdNr 17 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 10) , landesschulrechtlich enger geregelt werden kann.
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 4/17 R

    Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule

    Diese Behinderung ist nach den Feststellungen des LSG, dem das Gutachten über sonderpädagogischen Förderbedarf vom 22.2.2012 zu Grunde liegt, auch "wesentlich" iS des § 2 Eingliederungshilfe-VO, denn in diesem Gutachten wird erforderlicher sonderpädagogischer Förderbedarf in mehreren Lern- und Leistungsbereichen beschrieben, um die Ziele einer Schulbildung zu erreichen (vgl im Einzelnen dazu BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8, RdNr 19 und BSGE 112, 196 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 10, RdNr 8) .

    Soweit das LSG in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, die OGS stelle "lediglich ein außerunterrichtliches Angebot" dar, ist dies sogar gerade die Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Zuständigkeit der Beklagten für Hilfen zur Schulbildung in Betracht kommt, denn für den eigentlichen Unterricht als Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule ist der Schulträger zuständig (BSGE 112, 196 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 10, RdNr 17; BSGE 122, 154 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 5, RdNr 29) .

    In Betracht kommen alle konkreten, auf den Kläger und seine Förderbedarfe bezogenen Maßnahmen, die an der OGS der R. durchgeführt werden, solange sie nicht dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind; dieser beschränkt sich nach der Rechtsprechung des Senats eng auf die Unterrichtsgestaltung selbst (BSGE 112, 196 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 10, RdNr 17; BSGE 122, 154 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 5, RdNr 29) .

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Denn der Kläger ist durch seine Gehbehinderung in seiner körperlichen (§ 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII iVm § 1 Nr. 4 Eingliederungshilfe-VO) und durch die unvollständige Entwicklung seines Gehirns auch in seiner geistigen Funktion wesentlich (zur Wesentlichkeit vgl nur BSGE 112, 196 ff RdNr 14 mwN = SozR 4-3500 § 54 Nr. 10) behindert (§ 2 Abs. 1 SGB IX, § 2 Eingliederungshilfe-VO) .
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Rechtsprechung
   BSG, 08.02.2011 - B 8 SO 10/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,37323
BSG, 08.02.2011 - B 8 SO 10/11 B (https://dejure.org/2011,37323)
BSG, Entscheidung vom 08.02.2011 - B 8 SO 10/11 B (https://dejure.org/2011,37323)
BSG, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - B 8 SO 10/11 B (https://dejure.org/2011,37323)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.12.2010 - B 8 SO 20/10 B
    Auszug aus BSG, 08.02.2011 - B 8 SO 10/11 B
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 23. Dezember 2010 - B 8 SO 20/10 B - wird als unzulässig verworfen.

    Gründe: 1 Der Senat hat die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25.2.2010 mit Beschluss vom 23.12.2010 - B 8 SO 20/10 B - als unzulässig verworfen.

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Rechtsprechung
   BSG, 22.07.2011 - B 8 SO 10/11 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,37802
BSG, 22.07.2011 - B 8 SO 10/11 BH (https://dejure.org/2011,37802)
BSG, Entscheidung vom 22.07.2011 - B 8 SO 10/11 BH (https://dejure.org/2011,37802)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - B 8 SO 10/11 BH (https://dejure.org/2011,37802)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Reutlingen - S 5 SO 1397/10
  • LSG Baden-Württemberg - L 7 SO 1748/11
  • BSG, 22.07.2011 - B 8 SO 10/11 BH
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 SO 3511/12
    Auch der dagegen geführte Rechtsstreit blieb ohne Erfolg (Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz: S 5 SO 1398/10 ER, L 2 SO 4371/10 ER-B; Hauptsacheverfahren: S 5 SO 1397/10, L 7 SO 1049/11 - beendet durch Rücknahme, Wiederaufnahmeverfahren L 7 SO 1748/11 W-A, B 8 SO 10/11 BH).
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Rechtsprechung
   BSG, 24.08.2011 - B 8 SO 10/11 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30964
BSG, 24.08.2011 - B 8 SO 10/11 S (https://dejure.org/2011,30964)
BSG, Entscheidung vom 24.08.2011 - B 8 SO 10/11 S (https://dejure.org/2011,30964)
BSG, Entscheidung vom 24. August 2011 - B 8 SO 10/11 S (https://dejure.org/2011,30964)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Gießen - S 18 SO 153/10
  • LSG Hessen - L 9 SO 37/11
  • BSG, 24.08.2011 - B 8 SO 10/11 S
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