Rechtsprechung
   BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8416
BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R (https://dejure.org/2011,8416)
BSG, Entscheidung vom 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R (https://dejure.org/2011,8416)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - B 8 SO 20/09 R (https://dejure.org/2011,8416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte Bedarfsgemeinschaft nach SGB 2 - keine Anrechnung von Arbeitslosengeld II als Partnereinkommen - Einkommenseinsatz

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; gemischte Bedarfsgemeinschaft nach SGB 2; keine Anrechnung von Arbeitslosengeld II als Partnereinkommen; Einkommenseinsatz; sozialgerichtliches Verfahren; Zurückverweisung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 SGB 12 vom 20.04.2007, § 43 Abs 1 Halbs 1 SGB 12 vom 21.03.2005, § 19 Abs 1 S 2 SGB 12 vom 27.12.2003, § 19 Abs 2 SGB 12 vom 27.12.2003, § 82 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 02.12.2006
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte Bedarfsgemeinschaft nach SGB 2 - keine Anrechnung von Arbeitslosengeld II als Partnereinkommen - Einkommenseinsatz - sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Anrechnung von Arbeitslosengeld II als Partnereinkommen auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte Bedarfsgemeinschaft nach SGB 2 - keine Anrechnung von Arbeitslosengeld II als Partnereinkommen - Einkommenseinsatz - sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte Bedarfsgemeinschaft nach SGB 2 - keine Anrechnung von Arbeitslosengeld II als Partnereinkommen - Einkommenseinsatz - sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Anrechnung von Arbeitslosengeld II als Partnereinkommen auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Sozialhilferecht; Asylbewerberleistungsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einkommensanrechnung bei gemischten SGB II & SGB XII - Bedarfsgemeinschaften

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Anrechnung von anrechnungsfreiem Einkommen des Partners bei gemischten Bedarfsgemeinschaften!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 108, 241
  • NVwZ-RR 2012, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R
    Umgekehrt sind Leistungen nach dem SGB II bei gemischten Bedarfsgemeinschaften anhand der gesetzlich vorgesehenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zu bestimmen, nicht nach dem SGB XII (BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 40) ; dies gilt jedenfalls dann, wenn die vom Leistungsausschluss nach dem SGB II (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB II) betroffene Person wegen der anderen Einkommensberechnung nach dem SGB XII auch dort nicht leistungsberechtigt ist (BSG, aaO, RdNr 49) , was im Ergebnis eine nach dem SGB XII vergleichende Berechnung des Bedarfs und des Einkommens erfordert.

    Vorliegend ist es aber sachgerecht, das Einkommen abweichend davon nach der Kaskadenmethode zu verteilen und damit einen Einkommensüberschuss zunächst bei dem SGB-II-Leistungsempfänger - hier dem Beigeladenen zu 2 - zu berücksichtigen; eine solche Verteilung des überschießenden Einkommens ermöglicht es, zwei miteinander nicht kompatible Systeme (vgl nur BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 40 mwN) in Einklang zu bringen.

    Deshalb ist letztlich ggf noch eine Vergleichsberechnung nach Maßgabe des SGB II für die diesem System unterworfenen Personen erforderlich (für den umgekehrten Fall, dass - überschießendes - Einkommen einer dem System des SGB XII unterworfenen Person bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II berücksichtigt werden soll: BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 49; siehe dazu unter 7) und ein weiterer Freibetrag nach § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII anzuerkennen (Stölting/Greiser, SGb 2010, 631, 635) .

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R
    Danach kann nämlich abweichend von Abs. 3 Satz 1 in begründeten Fällen ein anderer Betrag vom Einkommen abgesetzt werden (BSGE 106, 62 ff RdNr 29 ff = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6; BSG, Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 15/08 R - RdNr 18).

    Die Regelung ist als Öffnungsklausel oder Auffangtatbestand (Schmidt in jurisPK-SGB XII, § 82 SGB XII RdNr 68; Decker in Oestreicher, SGB II/SGB XII, § 82 SGB XII RdNr 106, Stand Juni 2011) zu verstehen, die es dem Sozialhilfeträger insbesondere zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung ermöglicht, von einer Einkommensanrechnung ganz oder teilweise abzusehen (BSGE 106, 62 ff RdNr 32 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6) .

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R
    Besonderheiten bei gemischten Bedarfsgemeinschaften, die sich aus dem Regelungskonzept des SGB II ergeben, ist mithilfe von Härteregelungen Rechnung zu tragen (Coseriu, aaO, RdNr 36; Stölting/Greiser, SGb 2010, 631, 635; zur Berücksichtigung von Vermögen bei gemischten Bedarfsgemeinschaften vgl BSGE 100, 131 ff = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3; siehe unten) , weil die Leistungssysteme nur unzulänglich aufeinander abgestimmt sind (Eicher in jurisPK-SGB XII, § 21 SGB XII RdNr 14; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl 2010, § 19 RdNr 28).

    Besonderheiten des SGB II können zur Vermeidung einer anderenfalls bestehenden Ungleichbehandlung von gemischten Bedarfsgemeinschaften mit reinen Bedarfsgemeinschaften etwa im Rahmen von Härtefallregelungen - bei Einkommen § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII, bei Vermögen § 90 Abs. 3 SGB XII (BSGE 100, 131 ff = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3) - berücksichtigt werden.

  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88

    Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe;

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R
    Da sowohl bei Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II (BSGE 97, 217 ff RdNr 12 ff = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSGE 100, 83 ff RdNr 30 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6) als auch bei Einsatzgemeinschaften nach dem SGB XII (BVerwG, Urteil vom 22.10.1992 - 5 C 65.88 -, FEVS 43, 268, 271; Coseriu in juris PraxisKommentar SGB XII , § 19 SGB XII RdNr 25; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl 2010, § 19 SGB XII RdNr 11; Adolph in Linhart/Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, § 19 SGB XII RdNr 17, Stand Januar 2008) , mithin auch zwingend bei gemischten Bedarfsgemeinschaften, über individuelle Einzelansprüche zu entscheiden ist, wird das LSG deshalb prüfen müssen, ob die Absetzbeträge bei dem Kläger oder der Beigeladenen zu 1 zu berücksichtigen sind (vgl dazu BSGE 100, 139 ff RdNr 21 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 4) .

    Die Formulierung in § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ändert nichts daran, dass die jeweiligen Mitglieder der Einsatzgemeinschaft wie zuvor unter der Geltung des BSHG (BVerwG, Urteil vom 22.10.1992 - 5 C 65.88 -, FEVS 43, 268, 271) Individualansprüche gegen den Sozialhilfeträger haben und derjenige, der nicht bedürftig ist, nicht etwa wegen der "gemeinsamen" Berücksichtigung des Einkommens - anders als bei der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II - Sozialhilfe beanspruchen könnte (Coseriu aaO; Adolph in Linhart/Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, § 19 SGB XII RdNr 17, Stand Januar 2008; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Aufl 2010, § 19 SGB XII RdNr 12; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl 2010, § 19 SGB XII RdNr 14; Schoch in LPK-SGB XII, 8. Aufl 2008, § 19 SGB XII RdNr 15 ff) .

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R
    Nach der Zuordnungsregelung des § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ist das Kindergeld nur bei minderjährigen Kindern dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen; bei volljährigen Kindern ist es hingegen sozialhilferechtlich grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (BSGE 99, 137 ff RdNr 22 mwN = SozR 4-1300 § 44 Nr. 11) .

    Insoweit wird das LSG festzustellen haben, ob das Kindergeld bedarfsmindernd (und damit von Bedeutung für die Höhe des Individualanspruchs) weiterhin bei dem Beigeladenen zu 2 (ggf als Abzweigungsberechtigten, BSGE 99, 137 ff RdNr 22 ff mwN = SozR 4-1300 § 44 Nr. 11 ) oder aber bei der Beigeladenen zu 1 bzw dem Kläger zu berücksichtigen ist.

  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Freibetrag für

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R
    Insoweit liegt kein Teilanerkenntnis vor, weil der vom Einkommen abzusetzende Betrag ein reines Berechnungselement für die Höhe eines etwaigen Anspruchs des Klägers ist, jedoch nur Ansprüche anerkannt werden können (Senatsurteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 1/10 R) , mit der in § 101 Abs. 2 SGG vorgesehenen Folge, dass ein solches (Teil-)Anerkenntnis den Rechtsstreit hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs bzw durch einzelne Verfügungssätze abtrennbare Teilansprüche hiervon in der Hauptsache erledigt (BSGE 103, 153 ff RdNr 12 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 13) .
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R

    Anspruch auf Sozialhilfe; Grundsicherungsleistungen im Alter und bei

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R
    Danach kann nämlich abweichend von Abs. 3 Satz 1 in begründeten Fällen ein anderer Betrag vom Einkommen abgesetzt werden (BSGE 106, 62 ff RdNr 29 ff = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6; BSG, Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 15/08 R - RdNr 18).
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R
    Insoweit liegt kein Teilanerkenntnis vor, weil der vom Einkommen abzusetzende Betrag ein reines Berechnungselement für die Höhe eines etwaigen Anspruchs des Klägers ist, jedoch nur Ansprüche anerkannt werden können (Senatsurteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 1/10 R) , mit der in § 101 Abs. 2 SGG vorgesehenen Folge, dass ein solches (Teil-)Anerkenntnis den Rechtsstreit hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs bzw durch einzelne Verfügungssätze abtrennbare Teilansprüche hiervon in der Hauptsache erledigt (BSGE 103, 153 ff RdNr 12 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 13) .
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R
    Die Zuordnungsregelung des § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII findet trotz der am 26.1.2008 eingetretenen Volljährigkeit für den gesamten Monat Januar Anwendung, weil das Kindergeld ebenfalls monatlich gezahlt und bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen, erbracht wird (§ 66 Abs. 2 Einkommensteuergesetz, § 11 Abs. 1 Bundeskindergeldgesetz) und für die Berücksichtigung von Einkommen, das den Bedarf im Bedarfszeitraum (Monat) vermindert, der Zeitpunkt des Zuflusses maßgebend ist (BSG SozR 4-3500 § 82 Nr. 5 RdNr 14 ff; BSG, Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 4/08 R - RdNr 15 ff; BVerwGE 108, 296 ff) .
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R
    bis 28.2.2008 zu prüfen (vgl nur BSGE 99, 262 ff RdNr 12 mwN = SozR 4-3500 § 82 Nr. 3) .
  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 4/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Unterscheidung zwischen Einkommen

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - gemischte

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 19/09

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten -

  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 8.02

    Haftpflichtversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Denn der Einsatz als Einkommen oder als Vermögen würde - unterstellt, die Klägerin ist behinderungsbedingt auf ein Kraftfahrzeug angewiesen (vgl allgemein dazu nur Mecke in jurisPK-SGB XII, § 90 SGB XII RdNr 102 mwN) - entweder nach der für Einkommen geltenden generellen Härteklausel des § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII (vgl dazu: BSGE 108, 241 ff RdNr 24 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 8; BSGE 106, 62 ff RdNr 32 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6) oder nach der bei Vermögen anzuwendenden Härteregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII eine (besondere) Härte bedeuten, weil die von den Stiftungen gewährten Zuwendungen (Zuschüsse und Darlehen) - auch der Höhe nach - nur zweckgebunden für den Erwerb bzw die Umrüstung des Fahrzeugs erbracht worden sind, sodass eine Berücksichtigung des PKW als Einkommen oder als Vermögen trotz des den Verkehrswert von 7500 Euro bzw - wegen der Behinderung der Klägerin - von 9500 Euro (vgl § 5 Kraftfahrzeughilfeverordnung ; BSGE 99, 77 ff RdNr 16 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5) übersteigenden Betrags für ein angemessenes Kraftfahrzeug (dazu: BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; BSGE 100, 139 ff RdNr 16 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 4) unbillig wäre.
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von

    Die unzulängliche Abstimmung der Leistungssysteme des SGB II und des SGB XII machen an dieser Schnittstelle deshalb eine nach dem SGB XII vergleichende Berechnung des Bedarfs und des Einkommens erforderlich (ähnlich bereits BSG Urteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 20/09 R - BSGE 108, 241 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 8, RdNr 20 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 49).

    Hierbei ist zu beachten, dass bei der Klägerin Einkommen ihres Ehemanns nur insoweit berücksichtigt werden darf, als es nach sozialhilferechtlichen Maßstäben einzusetzen ist (vgl BSG Urteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 20/09 R - BSGE 108, 241 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 8, RdNr 24).

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst

    Typischerweise ist sogar die Regelung im SGB II privilegierend im Vergleich zum SGB XII. Wirkt sich diese Privilegierung im Einzelfall nicht aus, zwingt dies nicht aus Gleichbehandlungsgründen zur Anwendung der Regelung im SGB XII. Zudem sind auch die jeweils unterschiedlichen Entstehungshintergründe beider Leistungssysteme, die typisierte Unterschiedlichkeit der Anspruchsberechtigten für die Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII sowie die konzeptionellen Unterschiede beider Gesetze zu beachten (vgl dazu nur Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl 2012, Einleitung RdNr 1 f, 14 ff, 19 ff, 33 ff) , an denen der Gesetzgeber seither im Wesentlichen festgehalten hat und die einer Harmonisierung beider Leistungssysteme durch die Rechtsprechung unter Vernachlässigung ihrer unterschiedlichen Normtexte Grenzen setzen (vgl zum Argument der Harmonisierung - in jeweils anderen Zusammenhängen - BSG Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R - BSGE 99, 262 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 3, RdNr 21; BSG Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, RdNr 37 ff; BSG Urteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 20/09 R - BSGE 108, 241 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 8, RdNr 24; BSG Urteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 11/10 R, juris RdNr 21; BSG Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R, juris RdNr 18; BSG Urteil vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 16/07 R - BSGE 99, 88 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 7, RdNr 15; vgl allg zur Harmonisierung von SGB II und SGB XII Stölting/Greiser, SGb 2010, 631) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47634
LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09 (https://dejure.org/2012,47634)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09 (https://dejure.org/2012,47634)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - L 8 SO 20/09 (https://dejure.org/2012,47634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,47634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 10 Abs 4 S 1 SGB 8, § 10 Abs 4 S 2 SGB 8, § 27 SGB 8, § 33 SGB 8, § 53 SGB 12
    Kinder- und Jugendhilfe - Verhältnis zu anderen Leistungen - Abgrenzung zur Sozialhilfe - Rangverhältnis iS des § 10 Abs 4 SGB 8 nur bei Gleichartigkeit der Leistungen - Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie - Sozialhilfeleistung erst seit Inkrafttreten des § 54 Abs ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Kinderhilfe und Jugendhilfe zur Sozialhilfe

  • rechtsportal.de

    SGB XII §§ 53 ff; SGB VIII § 10 Abs. 4 S. 2
    Abgrenzung von Kinder- und Jugendhilfe zur Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.03.2006 - 5 C 15.05

    A: Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Ein Rangverhältnis zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe nach § 10 Abs. 4 SGB VIII bzw. § 10 Abs. 2 SGB VIII a.F. besteht nur, soweit sowohl ein Anspruch auf Jugendhilfe als auch ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht und beide Leistungen gleich, gleichartig, einander entsprechend, kongruent, einander überschneidend oder deckungsgleich sind (vgl. Urteil des BVerwG vom 2. März 2006 - BVerwG 5 C 15.05 - BVerwGE 125, 95 oder juris Rn 8).

    Die Unterbringung in einer Familie als Vollzeitpflege ist jedoch weder eine ambulante noch eine stationäre Leistung der Eingliederungshilfe i.S. von § 13 Abs. 1 SGB XII i.V.m. §§ 53, 54 Abs. 1 SGB XII. Insbesondere ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie keine "Hilfe ... in der Einrichtung" im Sinne des Gesetzes; denn es fehlt an den eine "Einrichtung" kennzeichnenden Merkmalen eines in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefassten Bestandes an personellen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006, a.a.O.).

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 156/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Insoweit geht der Senat davon aus, dass bei der Gewährung von Hilfe nach § 54 Abs. 3 SGB XII der Sozialhilfeträger insgesamt zuständig bleibt (so auch Bieritz-Harder in LPK-SGB XII, 9. Auflage 2012, § 54 Rn 68) und sich der Erstattungsanspruch auf alle mit der Vollzeitpflege in der Pflegefamilie entstandenen Kosten bezieht (so zum Umfang der Kostenerstattungspflicht während des Aufenthaltes in einem Frauenhaus Urteil des BSG vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 156/11 R - , juris Rn 21).
  • LSG Hessen, 18.02.2008 - L 9 SO 44/07

    Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Sozialhilfe - Vorrang

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Dabei stellt § 10 Abs. 4 SGB VIII ebenso wie § 10 Abs. 2 SGB VIII a.F. nicht auf den Schwerpunkt in Bezug auf eine der beiden Hilfeleistungen, sondern auf die Art der miteinander konkurrierenden Leistungen ab (so auch Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 4 LC 266/08 -, juris Rn 45; Hessisches LSG, Urteil vom 18. Februar 2008 - L 9 SO 44/07 -, juris Rn 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 20 SO 110/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Insoweit dürfte auch - entgegen der Auffassung der Klägerin - Übereinstimmung mit der Auffassung des 20. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen im dortigen Urteil vom 14. Februar 2011 in dem Verfahren L 20 SO 110/08 (juris) bestehen, da dort die Erstattung von Kosten in einer sonderpädagogischen Pflegestelle streitig war.
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 4 LC 266/08

    Erstreckung des § 86 Abs. 3 Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII) auf den

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Dabei stellt § 10 Abs. 4 SGB VIII ebenso wie § 10 Abs. 2 SGB VIII a.F. nicht auf den Schwerpunkt in Bezug auf eine der beiden Hilfeleistungen, sondern auf die Art der miteinander konkurrierenden Leistungen ab (so auch Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 4 LC 266/08 -, juris Rn 45; Hessisches LSG, Urteil vom 18. Februar 2008 - L 9 SO 44/07 -, juris Rn 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2010 - 12 A 728/09

    Vorrang der Sozialhilfe besteht nur bei gleichartigem Anspruch nach dem SGB VIII

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Die Regelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII unterscheidet in ihrem Wortlaut nicht zwischen wesentlicher und nicht wesentlicher geistiger bzw. körperlicher Behinderung (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2010 - 12 A 728/09 -, juris Rn 12).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 16/07

    Kostenerstattung nach dem BSHG für erbrachte Leistungen der stationären

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Der Beklagte ist das L ..., denn dieses ist der beteiligtenfähige Rechtsträger der hier prozessführenden Sozialagentur des L ..., die als rechtlich unselbstständige Landesbehörde nicht beteiligtenfähig im Sinne von § 70 SGG ist (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 28. August 2009 - L 8 SO 16/07 - und vom 21. Dezember 2010 - L 8 SO 8/08 -, beide juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 8/08

    Sozialhilfe - Kostenerstattung nach § 106 Abs 1 SGB 12 - Begründung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Der Beklagte ist das L ..., denn dieses ist der beteiligtenfähige Rechtsträger der hier prozessführenden Sozialagentur des L ..., die als rechtlich unselbstständige Landesbehörde nicht beteiligtenfähig im Sinne von § 70 SGG ist (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 28. August 2009 - L 8 SO 16/07 - und vom 21. Dezember 2010 - L 8 SO 8/08 -, beide juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - 6 A 2.06

    Vereinbarkeit der der Verordnung des Landes Brandenburg über die Anpassung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Da der Katalog in § 54 Abs. 1 SGB XII keine abschließende Aufzählung enthalte, gehöre auch die vollstationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zum Leistungsspektrum der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Schließlich hat die Klägerin auf das Urteil des VG Magdeburg vom 15. Februar 2008 (Az.: 6 A 2/06) verwiesen; wegen der weiteren Ausführungen wird auf Blatt 31 ff. der Gerichtsakte Band I Bezug genommen.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 308/14

    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Zuständigkeitsklärung -

    Der Einordnung der Betreuung in einer Pflegefamilie als ambulante Maßnahme der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe steht auch nicht entgegen, dass es sich bei der Betreuung in einer Familie nicht um Hilfen in einer Einrichtung oder durch Dienste i.S. des § 75 Abs. 1 SGB XII handelt (BSG, a.a.O. Rdnr. 30, 32; Jaritz/Eicher in jurisPK-SGB XII, § 75 Rdnr. 27.1; a.A. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Dezember 2012 - L 8 SO 20/09 R - juris Rdnr. 36; LSG Niedersachen-Bremen, a.a.O. Rdnr. 36).
  • SG Karlsruhe, 30.01.2014 - S 1 SO 3007/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer

    Im Fall einer Mehrfachbehinderung kommt es für die Abgrenzung der Zuständigkeit überdies nicht auf den Schwerpunkt des Bedarfs der Hilfeleistung an (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09 - ).

    Im Fall einer Mehrfachbehinderung kommt es für die Abgrenzung der Zuständigkeit auch nicht auf den Schwerpunkt des Bedarfs der Hilfeleistungen an, sondern allein auf die Art der miteinander konkurrierenden Leistungen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09 - m.w.N. ).

    Durch die vorgenannten Formulierungen wird deutlich, dass der Gesetzgeber keine Klarstellung, sondern eine Neuregelung vornehmen wollte (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09 - ).

  • SG Aachen, 24.06.2014 - S 20 SO 8/14

    Kostentragung für die Unterbringung eines geistig und körperlich behinderten

    Diese Vorschrift gilt nicht nur für Neufälle, in denen die Hilfe erst nach dem 04.08.2009 einsetzt, sondern auch für schon vor dem 05.08.2009 begonnene und weiter laufende Hilfefälle, allerdings erst mit Wirkung ab dem 05.08.2009 (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09).

    § 54 Abs. 3 SGB XII ist eine weitgefasste Anspruchsnorm, aufgrund deren der Träger der Sozialhilfe zu allen Leistungen verpflichtet ist, deren das behinderte Kind bzw. der Jugendliche im Rahmen der Betreuung in einer Pflegefamilie bedarf (VG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2014 - 13 A 4895/12; ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09; SG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 29.08.2013 - S 30 SO 179/12).

  • SG Aachen, 28.03.2017 - S 20 SO 30/15

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für die Unterbringung eines seelisch und

    Diese Vorschrift gilt nicht nur für Neufälle, in denen die Hilfe erst nach dem 04.08.2009 einsetzt, sondern auch für schon vor dem 05.08.2009 begonnene und weiter laufende Hilfefälle, allerdings erst mit Wirkung ab dem 05.08.2009 (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09).

    § 54 Abs. 3 SGB XII ist eine weitgefasste Anspruchsnorm, aufgrund deren der Träger der Sozialhilfe zu allen Leistungen verpflichtet ist, deren das behinderte Kind bzw. der Jugendliche im Rahmen der Betreuung in einer Pflegefamilie bedarf (VG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2014 - 13 A 4895/12; ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09; SG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 29.08.2013 - S 30 SO 179/12).

  • SG Aachen, 19.05.2015 - S 20 SO 239/13
    Diese Vorschrift gilt nicht nur für Neufälle, in denen die Hilfe erst nach dem 04.08.2009 einsetzt, sondern auch für schon vor dem 05.08.2009 begonnene und weiter laufende Hilfefälle, allerdings erst mit Wirkung ab dem 05.08.2009 (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09).

    § 54 Abs. 3 SGB XII ist eine weitgefasste Anspruchsnorm, aufgrund deren der Träger der Sozialhilfe zu allen Leistungen verpflichtet ist, deren das behinderte Kind bzw. der Jugendliche im Rahmen der Betreuung in einer Pflegefamilie bedarf (VG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2014 - 13 A 4895/12; ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09; SG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 29.08.2013 - S 30 SO 179/12).

  • VG München, 17.12.2014 - M 18 K 12.6247

    Vollzeitpflege

    Bereits vor diesem Zeitpunkt konnte die Vollzeitpflege als solche, orientiert an dem Hilfebedarf des jungen Menschen, eine Eingliederungshilfe darstellen (vgl. BVerwG, U. v. 13.6.2013, a. a. O., RdNr. 35; a.A. LSG LSA, U. v. 4.12.2012 - L 8 SO 20/09, juris, wonach - unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung - die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie erst ab Erlass der Vorschrift des § 54 Abs. 3 SGB XII als eine Maßnahme der Eingliederungshilfe anzusehen ist).

    Demgegenüber hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 4. Dezember 2012 (L 8 SO 20/09, a. a. O.) entschieden, dass die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie erst ab Erlass der Vorschrift des § 54 Abs. 3 SGB XII als eine Maßnahme der Eingliederungshilfe anzusehen ist; diese Entscheidung stellt insoweit maßgeblich auf die Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/13417 Seite 6) ab.

  • VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766

    Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 3 SGB XII; Kostenerstattung bei Unterbringung

    Durch die vorgenannte Formulierung wird deutlich, dass der Gesetzgeber keine Klarstellung, sondern eine Neuregelung vornehmen wollte (vgl. SG Karlsruhe, U.v. 30.1.2014 - S 1 SO 3007/12 - LSG Sachsen-Anhalt v. 4.12.2012 - L 8 SO 20/09 - beide juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 09.11.2009 - B 8 SO 20/09 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,51558
BSG, 09.11.2009 - B 8 SO 20/09 BH (https://dejure.org/2009,51558)
BSG, Entscheidung vom 09.11.2009 - B 8 SO 20/09 BH (https://dejure.org/2009,51558)
BSG, Entscheidung vom 09. November 2009 - B 8 SO 20/09 BH (https://dejure.org/2009,51558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,51558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 17.06.2009 - B 8 SO 20/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,59535
BSG, 17.06.2009 - B 8 SO 20/09 B (https://dejure.org/2009,59535)
BSG, Entscheidung vom 17.06.2009 - B 8 SO 20/09 B (https://dejure.org/2009,59535)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - B 8 SO 20/09 B (https://dejure.org/2009,59535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,59535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht