Rechtsprechung
   LSG Bayern, 18.06.2014 - L 8 SO 215/13   

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https://dejure.org/2014,30058
LSG Bayern, 18.06.2014 - L 8 SO 215/13 (https://dejure.org/2014,30058)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.06.2014 - L 8 SO 215/13 (https://dejure.org/2014,30058)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - L 8 SO 215/13 (https://dejure.org/2014,30058)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79

    Verurteilung des Beigeladenen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2014 - L 8 SO 215/13
    Die Möglichkeit der Verurteilung des Beigeladenen bestehe nicht mehr, wenn der Beigeladene bereits einen bindend gewordenen ablehnenden Bescheid erteilt habe (vgl. BSGE 50, 111, 114).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2014 - L 8 SO 215/13
    Dies entspricht auch der Auslegung in der Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 25.4.2013, Az.: B 8 SO 16/11 R, 25.08.2011, Az.: B 8 SO 7/10 R = BSGE 109, 56 ff = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2014 - L 8 SO 215/13
    Dies entspricht auch der Auslegung in der Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 25.4.2013, Az.: B 8 SO 16/11 R, 25.08.2011, Az.: B 8 SO 7/10 R = BSGE 109, 56 ff = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 21.02.2013 - L 18 SO 85/10

    -Zu den Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs des örtlichen Sozialhilfeträgers

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2014 - L 8 SO 215/13
    Im Übrigen ergebe sich die Zuständigkeit des Beklagten auch aus § 35 SGB XII. Denn durch das betreute Einzelwohnung als Eingliederungshilfe sei auch eine Zuständigkeit des überörtlichen Trägers für weitere Einzelleistungen gegeben (unter Hinweis auf das Urteil des Bayer. LSG vom 21.02.2013, Az.: L 18 SO 85/10).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2014 - L 8 SO 215/13
    Er gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozeßaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff.; BVerfG FamRZ 1993, 664, 665).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2014 - L 8 SO 215/13
    Er gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozeßaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff.; BVerfG FamRZ 1993, 664, 665).
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2014 - L 8 SO 215/13
    Die Anforderungen an die Erfolgsaussicht dürfen nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. Beschluss des BVerfG vom 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 8 SO 215/13 RG   

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https://dejure.org/2013,103147
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 8 SO 215/13 RG (https://dejure.org/2013,103147)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.11.2013 - L 8 SO 215/13 RG (https://dejure.org/2013,103147)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. November 2013 - L 8 SO 215/13 RG (https://dejure.org/2013,103147)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 8 SO 215/13
    Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist nur dann notwendig, wenn in diesem Verfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfG Beschluss vom 3. März 2011 B 1 BvR 2852/10 , juris; so schon der erkennende Senat mit Beschluss vom 13. Juli 2006 L 8 B 171/06 AS RG , NdsRpfl 2006, 380).

    Da das Hauptsacheverfahren weiter anhängig ist, kommt dem PKH Beschluss des Senats vom 07. Mai 2013 (anders als zumindest faktisch in dem der Entscheidung des BVerfG vom 3. März 2011, a.a.O., zu Grunde liegenden Fall) keine Bindungswirkung zu.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 8 SO 215/13
    Die Anhörungsrüge des Antragsstellers im Hinblick auf den Beschluss vom 07. Mai 2013 - L 8 SO 329/10 wird als unzulässig verworfen.

    Der Kläger, Antragsteller und Berufungskläger (im Folgenden: Kläger) wendet sich mit seiner am 28. Mai 2013 eingegangenen Anhörungsrüge gegen den ihm am 15. Mai 2013 zugestellten Beschluss vom 07. Mai 2013, mit dem der Senat im Verfahren L 8 SO 329/10 seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung des Berufungsverfahrens abgelehnt hat.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 8 SO 215/13
    Die Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen (s. hierzu auch Beschluss des BVerfG vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395) bedeutet jedoch nicht, dass jeder nicht - mehr - anfechtbare Beschluss auf eine Anhörungsrüge hin zu überprüfen ist; vielmehr beschränkt sich die Überprüfungspflicht auf diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beendet haben.
  • BGH, 26.10.1989 - III ZR 147/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gerichts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 8 SO 215/13
    Sie stellt als Bestandteil der Rechtsschutzgewährung eine Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege für die rechtsuchenden Bürger dar, die ihre verfassungsrechtliche Legitimation im Gebot des sozialen Rechtstaates und im allgemeinen Gleichheitssatz findet (BGH vom 26. Oktober 1989, BGHZ 109, 163, 168; siehe auch BVerfGE 9, 256).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 12/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Verfahrens über Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 8 SO 215/13
    Sie stellt als Bestandteil der Rechtsschutzgewährung eine Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege für die rechtsuchenden Bürger dar, die ihre verfassungsrechtliche Legitimation im Gebot des sozialen Rechtstaates und im allgemeinen Gleichheitssatz findet (BGH vom 26. Oktober 1989, BGHZ 109, 163, 168; siehe auch BVerfGE 9, 256).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2006 - L 8 B 171/06

    Anhörungsfehler; Anhörungsrüge; Beendigung; Darlegungslast; Endentscheidung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 8 SO 215/13
    Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist nur dann notwendig, wenn in diesem Verfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfG Beschluss vom 3. März 2011 B 1 BvR 2852/10 , juris; so schon der erkennende Senat mit Beschluss vom 13. Juli 2006 L 8 B 171/06 AS RG , NdsRpfl 2006, 380).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 15.04.2014 - L 8 SO 215/13   

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https://dejure.org/2014,30164
LSG Bayern, 15.04.2014 - L 8 SO 215/13 (https://dejure.org/2014,30164)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.04.2014 - L 8 SO 215/13 (https://dejure.org/2014,30164)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. April 2014 - L 8 SO 215/13 (https://dejure.org/2014,30164)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2014 - L 8 SO 215/13
    Anschluss an BSG, Urteile vom 25.4.2013, Az.: B 8 SO 16/11 R, 25.08.2011, Az.: B 8 SO 7/10 R = BSGE 109, 56 ff = SozR 4 3500 § 98 Nr. 1).

    Dies entspricht auch der Auslegung in der Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 25.4.2013, Az.: B 8 SO 16/11 R, 25.08.2011, Az.: B 8 SO 7/10 R = BSGE 109, 56 ff = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1).

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2014 - L 8 SO 215/13
    Anschluss an BSG, Urteile vom 25.4.2013, Az.: B 8 SO 16/11 R, 25.08.2011, Az.: B 8 SO 7/10 R = BSGE 109, 56 ff = SozR 4 3500 § 98 Nr. 1).

    Dies entspricht auch der Auslegung in der Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 25.4.2013, Az.: B 8 SO 16/11 R, 25.08.2011, Az.: B 8 SO 7/10 R = BSGE 109, 56 ff = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1).

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79

    Verurteilung des Beigeladenen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2014 - L 8 SO 215/13
    Die Möglichkeit der Verurteilung des Beigeladenen bestehe nicht mehr, wenn der Beigeladene bereits einen bindend gewordenen ablehnenden Bescheid erteilt habe (vgl. BSGE 50, 111, 114).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2014 - L 8 SO 215/13
    Er gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozeßaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff.; BVerfG FamRZ 1993, 664, 665).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2014 - L 8 SO 215/13
    Er gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozeßaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff.; BVerfG FamRZ 1993, 664, 665).
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2014 - L 8 SO 215/13
    Die Anforderungen an die Erfolgsaussicht dürfen nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. Beschluss des BVerfG vom 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02).
  • LSG Bayern, 21.02.2013 - L 18 SO 85/10

    -Zu den Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs des örtlichen Sozialhilfeträgers

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2014 - L 8 SO 215/13
    Im Übrigen ergebe sich die Zuständigkeit des Beklagten auch aus § 35 SGB XII. Denn durch das betreute Einzelwohnung als Eingliederungshilfe sei auch eine Zuständigkeit des überörtlichen Trägers für weitere Einzelleistungen gegeben (unter Hinweis auf das Urteil des Bayer. LSG vom 21.02.2013, Az.: L 18 SO 85/10).
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