Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2008

Rechtsprechung
   BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 36/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22623
BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 36/08 B (https://dejure.org/2008,22623)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2008 - B 8 SO 36/08 B (https://dejure.org/2008,22623)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 36/08 B (https://dejure.org/2008,22623)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 67 Abs. 1; SGG § 73 Abs. 4; ZPO § 85 Abs. 2
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.02.2006 - B 9a V 46/05 B

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 36/08 B
    Er hätte sich deshalb unter Berücksichtigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht darauf verlassen dürfen, dass seine Nachricht, die er auf dem Anrufbeantworter der Kanzlei hinterlassen hatte, seinen Prozessbevollmächtigten rechtzeitig erreichen würde, sondern hätte sich angesichts der kurz vor Ablauf der Frist erhöhten Sorgfaltspflicht (BSG, Beschluss vom 2. Februar 2006 - B 9a V 46/05 B; Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 11/94) bemühen müssen, sich rückzuversichern.
  • BFH, 07.12.1995 - III R 12/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bestimmung der von einem Steuerberater

    Auszug aus BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 36/08 B
    Die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts verlangen grundsätzlich, den Mandanten vom Inhalt einer gegen ihn ergangenen Entscheidung sowie über die Möglichkeiten, gegen sie Rechtsbehelfe zu ergreifen und über die dabei einzuhaltenden Fristen zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1992 - IX ZB 41/92; Beschluss vom 5. Mai 1986 II - ZR 102/86; BFH, Urteil vom 7. Dezember 1995 - III R 12/91).
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 11/94

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Unzulässigkeit der Berufung -

    Auszug aus BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 36/08 B
    Er hätte sich deshalb unter Berücksichtigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht darauf verlassen dürfen, dass seine Nachricht, die er auf dem Anrufbeantworter der Kanzlei hinterlassen hatte, seinen Prozessbevollmächtigten rechtzeitig erreichen würde, sondern hätte sich angesichts der kurz vor Ablauf der Frist erhöhten Sorgfaltspflicht (BSG, Beschluss vom 2. Februar 2006 - B 9a V 46/05 B; Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 11/94) bemühen müssen, sich rückzuversichern.
  • BGH, 01.10.1992 - IX ZB 41/92

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Anwaltsverschulden infolge

    Auszug aus BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 36/08 B
    Die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts verlangen grundsätzlich, den Mandanten vom Inhalt einer gegen ihn ergangenen Entscheidung sowie über die Möglichkeiten, gegen sie Rechtsbehelfe zu ergreifen und über die dabei einzuhaltenden Fristen zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1992 - IX ZB 41/92; Beschluss vom 5. Mai 1986 II - ZR 102/86; BFH, Urteil vom 7. Dezember 1995 - III R 12/91).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2018 - L 8 AY 1/18

    Analogie; Analogleistungen; Auszubildende; Berufsausbildungsbeihilfe; Härtefall

    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, ebenda, vgl. auch die Senatsentscheidungen vom 2. April 2008 - L 8 SO 11/08 ER - und 13. Mai 2008 - L 8 SO 36/08 ER - sowie jüngst vom 13. Januar 2017 - L 8 SO 266/16 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Autismus-Therapie im Wege der

    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, ebenda, vgl. auch die Senatsentscheidungen vom 2. April 2008, L 8 SO 11/08 ER und vom 13. Mai 2008, L 8 SO 36/08 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2014 - L 8 AY 98/13

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Zuständiger Leistungsträger bei Verstoß

    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, ebenda, vgl. auch die Senatsentscheidungen vom 2. April 2008 - L 8 SO 11/08 ER - und vom 13. Mai 2008 - L 8 SO 36/08 ER - sowie jüngst vom 22. Oktober 2013 - L 8 SO 241/13 B ER -).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2008 - L 8 SO 36/08 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,71722
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2008 - L 8 SO 36/08 ER (https://dejure.org/2008,71722)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.05.2008 - L 8 SO 36/08 ER (https://dejure.org/2008,71722)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - L 8 SO 36/08 ER (https://dejure.org/2008,71722)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1996 - 12 B 10925/96

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Verwertung eines Vermögensgegenstandes; Eigentum eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2008 - L 8 SO 36/08
    Ein Anspruch auf Sozialhilfe bestehe bereits dann nicht, wenn ein PKW verwertet werden könne, der zwar im Eigentum eines Dritten stehe, jedoch wirtschaftlich dem Vermögen des Sozialhilfeantragstellers zuzuordnen sei (OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Juni 1996, NJW 1997, 1939f).

    Hierzu verweist die Antragsgegnerin auf den auch vom SG Hannover herangezogenen Beschluss des OVG Koblenz vom 4. Juni 1996, NJW 1997, 1939f. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II schütze den PKW als Verkehrsmittel zwar für die erwerbsfähige hilfebedürftige Ehefrau des Antragstellers.

    Der Senat teilt nicht die unter Bezugnahme auf den Beschluss des OVG Koblenz vom 4. Juni 1996, NJW 1997, 1939f vertretene Auffassung des SG, Gegenstände, die im Eigentum eines Dritten stünden, seien verwertbar, wenn sie wirtschaftlich dem Vermögen des Leistungsempfängers zuzuordnen seien.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2008 - L 8 SO 11/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2008 - L 8 SO 36/08
    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, ebenda, vgl auch die Senatsentscheidung vom 2. April 2008, L 8 SO 11/08 ER).
  • SG Berlin, 23.02.2007 - S 51 SO 249/07

    Sozialhilfe - schwerbehinderter Mensch - Vermögenseinsatz - Lebensversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2008 - L 8 SO 36/08
    Bei derartiger Fallkonstellation handele es sich wegen der Vielzahl der Lebensbeziehungen nicht um einen atypischen Einzelfall, der einen Härtefall begründen könnte (vgl SG Berlin, Beschluss vom 23. Februar 2007, Aktenzeichen: S 51 SO 249/07 ER).
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - gemischte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2008 - L 8 SO 36/08
    In einem etwas anders gelagerten Fall - dort war die Klägerin Bezieherin von Leistungen nach dem SGB XII, ihr Ehemann Eigentümer des PKW und Leistungsbezieher nach dem SGB II - hat das BSG am 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R - entschieden, dass für die Klägerin der PKW kein privilegiertes Vermögen war (BSG, Terminbericht Nr. 12/08, bundessozialgericht.de).
  • OVG Niedersachsen, 04.10.2001 - 4 MA 2921/01

    Amtsermittlungsgrundsatz; Eigentum; einsetzbares Vermögen; Fahrzeugbrief;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2008 - L 8 SO 36/08
    Der Fahrzeugbrief verbrieft nicht das Eigentum am Kraftfahrzeug, sondern bezweckt dessen Sicherung dadurch, dass sein Fehlen den guten Glauben des Erwerbers in der Regel ausschließt (vgl Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. Oktober 2001, Aktenzeichen: 4 MA 2921/01, JURIS).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2008 - L 8 SO 36/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 669/05 , NVwZ 2005, 927) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden.
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