Rechtsprechung
BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 7/19 R |
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Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 13.06.2018 - S 20 SO 78/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 15 SO 181/18
- BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 7/19 R
Wird zitiert von ... (6)
- SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?
Da teilweise in der Rechtsprechung aber auf der Grundlage der Härtefallregelung Überbrückungsleistungen entgegen der dargelegten gesetzgeberischen Regelungsabsicht für einen zeitlich unbegrenzten Zeitraum zugesprochen wurden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2019, L 15 SO 181/18, juris; anhängig: BSG, B 8 SO 7/19 R), sieht sich das Gericht veranlasst zu prüfen, ob im Rahmen des § 23 Abs. 3 Satz 3 und 6 SGB XII eine Verpflichtung zur laufenden Leistungserbringung möglich wäre. - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - L 19 AS 1204/20
Kein Arbeitnehmerstatus bei 100 Euro Gehalt für zehn Stunden Arbeit pro Monat
Er hat Ausnahmecharakter (a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2019 - L 15 SO 181/18, Revision anhängig unter B 8 SO 7/19 R). - LSG Hessen, 29.06.2020 - L 4 SO 91/20 Der Senat lässt offen, ob Unionsbürger ohne objektiv bestehendes materielles Aufenthaltsrecht - bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift - stets solange Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben, wie die Ausländerbehörde gegen sie keine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung erlassen hat, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2019 - L 15 SO 181/18 -, juris, Revision anhängig: BSG, B 8 SO 7/19 R).
- BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 1246/19
Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei …
Eine die Frage des Leistungsausschlusses von nicht ausreisepflichtigen Unionsbürgern ohne materielles Aufenthaltsrecht betreffende Revision ist derzeit vor dem Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 8 SO 7/19 R anhängig. - LSG Sachsen-Anhalt, 17.03.2021 - L 4 AS 11/21
Ausschluss eines Anspruchs des Unionsbürgers auf Leistungen der Grundsicherung …
Eine höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu existiert nicht; die Frage ist derzeit als Revision beim BSG (Az.: B 8 SO 7/19 R) anhängig; zumeist gehen die LSG davon aus, dass § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII nicht ausreisepflichtige Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht in verfassungskonformer Weise von Leistungen nach § 23 Abs. 1 SGB XII ausschließt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020, Az.: 1 BvR 1246/19, juris RN 18ff. m. weit. Nachw.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 8 SO 138/19 Rechtlich wird sogar vertreten, dass Unionsbürger ohne objektiv bestehendes materielles Aufenthaltsrecht - wie hier die Antragstellerin - bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift ohne weiteres solange Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 23 Abs. 3 Satz 6 Halbsatz 2 SGB XII in der ab 29.12.2016 geltenden Fassung (Überbrückungsleistungen) haben, wie die Ausländerbehörde gegen sie keine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung erlassen hat, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.7.2019 - L 15 SO 181/18 - juris Rn.63 ff. anhängig beim BSG - B 8 SO 7/19 R -).
Rechtsprechung
BSG, 25.04.2019 - B 8 SO 7/19 B |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BSG, 29.01.2019 - B 8 SO 7/19 S |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)