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   LAG Köln, 15.08.2007 - 8 Sa 107/07   

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https://dejure.org/2007,13154
LAG Köln, 15.08.2007 - 8 Sa 107/07 (https://dejure.org/2007,13154)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.08.2007 - 8 Sa 107/07 (https://dejure.org/2007,13154)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. August 2007 - 8 Sa 107/07 (https://dejure.org/2007,13154)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    SGB III §§ 217 f.; ; SGB III § 217 S. 1; ; SGB III § ... 235 a; ; SGB III § 235 a Abs. 1; ; SGB III § 235 a Abs. 3; ; SGB III §§ 260 ff.; ; TzBfG § 14 Abs. 1 S. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2; ; TzBfG § 23; ; AFG §§ 91 ff.; ; AFG § 91 Abs. 2 S. 1; ; AFG § 93 Abs. 1 S. 1; ; AFG § 97 Abs. 1; ; BGB § 611 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Befristung wegen Lohnkostenzuschüssen zur dauerhaften Wiedereingliederung; Zurückbleiben der Befristungsdauer hinter der den Befristungsgrund tragenden Aus- und Weiterbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 170/91

    Befristung für die Dauer eines Einarbeitungszuschusses

    Auszug aus LAG Köln, 15.08.2007 - 8 Sa 107/07
    Die Regelungen in §§ 91 ff. AFG dienten daher der zumindest zeitweiligen Beschaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und der Eröffnung vorübergehender Beschäftigungsmöglichkeit für leistungsschwächere Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 170/91 - EzA BGB § 620 Nr. 111).

    Für die Förderung nach §§ 217 ff. SGB III ist durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich geklärt, dass hierdurch keine eigenständigen Befristungsmöglichkeiten geschaffen werden (vgl. zum Einarbeitungszuschuss nach § 49 AFG BAG, Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 170/91 - EzA BGB § 620 Nr. 111).

  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 489/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Eingliederungszuschuß

    Auszug aus LAG Köln, 15.08.2007 - 8 Sa 107/07
    Die Förderung hindert den Arbeitgeber gerade nicht, den Arbeitnehmer auf einem Dauerarbeitsplatz einzusetzen, der ohnehin besetzt worden wäre (so ausdrücklich für § 217 ff. SGB III BAG, Urteil vom 04.06.2003 - 7 AZR 489/02 - NZA 2003, 1143 - 1145).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Köln, 15.08.2007 - 8 Sa 107/07
    Aus § 611 Abs. 1 BGB und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt, dass nach dem Obsiegen mit dem Feststellungsbegehren, den unbefristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses betreffend, auch dem Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu entsprechen war (BAG, Urteil vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 19; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.12.2003 - 13 Sa 525/03 - NZA-RR 2004, 503, 504).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)

    Auszug aus LAG Köln, 15.08.2007 - 8 Sa 107/07
    Bleibt wie im vorliegenden Fall die arbeitsvertragliche Befristung erheblich hinter dem Zeitraum, für den der Sachgrund der Befristung aus der Sicht, wie er sich bei Abschluss des Arbeitsvertrages darstellt, zurück und steht dies daher mit dem Zweck der Aus- und Weiterbildung nicht ausreichend in Einklang, so leitet hieraus die fehlende sachliche Rechtfertigung für die Befristung des Arbeitsverhältnisses ab (vgl. auch BAG, Urteil vom 21.02.2001, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 226).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus LAG Köln, 15.08.2007 - 8 Sa 107/07
    Zur Rechtfertigung der Befristung vermag sich die Beklagte hierbei insbesondere nicht auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.02.1995 (7 AZR 680/94, EzA BGB § 620 Nr. 130) zu stützen.
  • LAG Köln, 16.12.2003 - 13 Sa 525/03

    Berufungsbegründung vor der Zustellung des in vollständiger Form abgesetzten

    Auszug aus LAG Köln, 15.08.2007 - 8 Sa 107/07
    Aus § 611 Abs. 1 BGB und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt, dass nach dem Obsiegen mit dem Feststellungsbegehren, den unbefristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses betreffend, auch dem Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu entsprechen war (BAG, Urteil vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 19; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.12.2003 - 13 Sa 525/03 - NZA-RR 2004, 503, 504).
  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 717/85

    Begriff des "anderen Ausbildungsverhältnisses" - Sachlicher Grund für die

    Auszug aus LAG Köln, 15.08.2007 - 8 Sa 107/07
    Dafür ist zunächst erforderlich, dass der Arbeitnehmer derart zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung beschäftigt wird, dass ihm durch die Tätigkeit zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden, die durch die übliche Berufstätigkeit nicht erworben werden können (BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 2 AZR 717/85 - n. v.).
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 96/08

    Befristung - Aus- und Weiterbildung Schwerbehinderter

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. August 2007 - 8 Sa 107/07 - wird zurückgewiesen.
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