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   LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16   

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https://dejure.org/2016,52347
LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16 (https://dejure.org/2016,52347)
LAG München, Entscheidung vom 31.08.2016 - 8 Sa 118/16 (https://dejure.org/2016,52347)
LAG München, Entscheidung vom 31. August 2016 - 8 Sa 118/16 (https://dejure.org/2016,52347)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    §§ 1, 2 WissZeitVG, § ... 1 Abs. 1, 2, § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 WissZeitVG, § 14 Abs. 1 TzBfG, §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 WissZeitVG, Art. 5 Abs. 3 GG, § 620 BGB, § 11 der Allgemeinen Prüfungsordnung, § 12 der Allgemeinen Prüfungsordnung, § 22, § 23 der Allgemeinen Prüfungsordnung, § 2 Abs. 2 WissZeitVG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbsatz 1 KSchG, § 1 Abs. 1 Satz 5 WissZeitVG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 222 Abs. 2 ZPO, § 14 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 TzBfG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des künstlerischen Personals i.S. von § 1 WissZeitVG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG
    Künstlerisches Personal

  • rewis.io

    Wirksamkeit einer Befristung von künstlerischer Mitarbeiterin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WissZeitVG § 1 Abs. 1 S. 1
    Künstlerisches Personal an der Hochschule für Fernsehen und Film; unwirksam befristetes Arbeitsverhältnis einer Lehrbeauftragten und Prüferin bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Beschäftigung als "künstlerische Mitarbeiterin"

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 3 ; WissZeitVG § 1 Abs. 1 S. 1
    Künstlerisches Personal an der Hochschule für Fernsehen und Film

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 519/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16
    Ob die übertragenen Aufgaben wissenschaftlichen (oder ggf. künstlerischen) Zuschnitt im Sinne des WissZeitVG hätten, richte sich ausschließlich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG (BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338).

    Der Begriff des "wissenschaftlichen und künstlerischen Personals" nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bestimme sich inhaltlich-aufgabenbezogen (BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338; BAG, Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09, BAGE 138, 91).

    Sie sei nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338).

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setze voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibe (BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338; BAG, Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09, BAGE 138, 91).

    Eine Lehrtätigkeit, die sich nach dem vereinbarten Vertragsinhalt auf eine rein repetierende Wiedergabe vorgegebener Inhalte beschränke, sei nicht als wissenschaftliche Lehre anzusehen, während eine Lehrtätigkeit auch dann eine wissenschaftliche Dienstleistung sei, wenn zwar keine eigenen Forschungsergebnisse gelehrt, sondern Erkenntnisse Dritter vermittelt würden, von dem Lehrenden aber nach dem Vertragsinhalt erwartet werde, dass er diese Erkenntnisse kritisch hinterfrage, sich damit auseinandersetze und diese eigenen Reflexionen in seine Lehrtätigkeit einbringe (BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338).

    Die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen außerhalb der Dienstzeit genüge nicht (BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338).

    Für die Zuordnung zum wissenschaftlich-künstlerischen Personal im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG müssten die wissenschaftlichen Tätigkeiten - soweit sie auch neben anderen (organisatorischen) Tätigkeiten erbracht werden - zeitlich überwiegen oder zumindest der Tätigkeit ihr Gepräge geben (BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338; BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 7 AZR 677/96, NZA 1998, 1120; Preis, WissZeitVG, § 1 Rn. 17).

    Die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen außerhalb der Dienstzeit genüge nicht (BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338).

    Denn wie beim wissenschaftlichen Personal bestimme sich die Zuordnung zum künstlerischen Personal nicht formal, sondern inhaltlich-aufgabenbezogen (vgl. die einheitliche Definition in BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16
    Der Begriff des "wissenschaftlichen und künstlerischen Personals" nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bestimme sich inhaltlich-aufgabenbezogen (BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338; BAG, Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09, BAGE 138, 91).

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setze voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibe (BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338; BAG, Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09, BAGE 138, 91).

    Ob dies der Fall sei, könne nur tätigkeitsbezogen festgestellt werden (BAG, Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09, BAGE 138, 91).

    Verbleibe dem Lehrenden kein hinreichender Freiraum zur eigenen Forschung, weise eine bloße Vermittlung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Sinne einer Wiedergabe von gesicherten und damit vorgegebenen Inhalten weder den erforderlichen Qualifikationsbezug auf, noch bedürfe sie einer ständigen Fluktuation der Lehrenden zur Gewährleistung neuer Ideen, ohne den jegliche Forschung erstarren würde (BAG, Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09, BAGE 138, 91).

  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

    Auszug aus LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16
    Dies entspricht der Rechtsprechung des BAG, der die erkennende Berufungskammer folgt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 20.04.2016 - 7 AZR 657/14, Rdn. 18 f.).

    Die Parteien haben es nicht selbst in der Hand, durch eine Modifizierung der vertraglichen Aufgaben die künstlerische Qualität nachträglich herbeizuführen oder zu beseitigen (vgl. dazu -bezogen auf wissenschaftliches Personal - BAG, Urteil vom 20.04.2016 - 7 AZR 657/14, Juris, Rdn. 21).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16
    Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammen; es ist primär nicht Mitteilung, sondern unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers (BVerfGE 30, 173, 189, BVerfGE 67, 213, 226; sogen. materialer Kunstbegriff, vgl. Wittreck in H. Dreier (Hrsg.), Art. 5 III GG (Kunst) Rdn. 37 ff.).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16
    Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammen; es ist primär nicht Mitteilung, sondern unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers (BVerfGE 30, 173, 189, BVerfGE 67, 213, 226; sogen. materialer Kunstbegriff, vgl. Wittreck in H. Dreier (Hrsg.), Art. 5 III GG (Kunst) Rdn. 37 ff.).
  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 745/93

    Zur Beweislastverteilung bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier: Dauer der

    Auszug aus LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16
    Wer sich auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Fristablauf berufe, trage die Beweislast für den Befristungsgrund und die Befristungsdauer (vgl. zu § 620 BGB: BAG, Urteil vom 12.10.1994 - 7 AZR 745/93, NZA 1995, 780; ErfK-Müller-Glöge: § 17 TzBfG, Rn. 13 m.w.N.).
  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

    Auszug aus LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16
    Auf die Frage, ob die Klägerin zum wissenschaftlichen Personal im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört (vgl. dazu etwa BAG, Urteil vom 20.01.2016 - 7 AZR 376/14, Juris, Rdn. 29 ff.), kommt es vorliegend mangels entsprechender vertraglicher Grundlage nicht an.
  • BAG, 28.01.1998 - 7 AZR 677/96

    Befristung nach dem Hochschulrahmengesetz

    Auszug aus LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16
    Für die Zuordnung zum wissenschaftlich-künstlerischen Personal im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG müssten die wissenschaftlichen Tätigkeiten - soweit sie auch neben anderen (organisatorischen) Tätigkeiten erbracht werden - zeitlich überwiegen oder zumindest der Tätigkeit ihr Gepräge geben (BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338; BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 7 AZR 677/96, NZA 1998, 1120; Preis, WissZeitVG, § 1 Rn. 17).
  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

    Auszug aus LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16
    Wissenschaftliche Tätigkeit sei insbesondere alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter, planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen sei (BAG, Urteil vom 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06, BAGE 126, 211).
  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13

    Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

    Auszug aus LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16
    Andernfalls hätten es die Mitarbeiter einseitig in der Hand, die Zulässigkeit einer Befristung nach § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 WissZeitVG zu beeinflussen; ob eine Befristung zulässig war oder nicht, würde immer erst im Nachhinein feststehen (LAG Hessen, Urteil vom 28.05.2014 -2 Sa 835/13, BeckRS 2015, 70417).
  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 79/17

    Befristung nach WissZeitVG - künstlerisches Personal

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. August 2016 - 8 Sa 118/16 - aufgehoben.
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