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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 8 Sa 136/13   

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https://dejure.org/2013,40244
LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 8 Sa 136/13 (https://dejure.org/2013,40244)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.08.2013 - 8 Sa 136/13 (https://dejure.org/2013,40244)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. August 2013 - 8 Sa 136/13 (https://dejure.org/2013,40244)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Haftung des Arbeitnehmers bei weisungswidriger Freigabe von Waren ohne vorherigen Zahlungseingang; Bestimmung der Haftungsquote bei mittlerer Fahrlässigkeit

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitnehmerhaftung -. Voraussetzungen » Arbeitsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1
    Arbeitnehmerhaftung bei weisungswidriger Freigabe von Waren ohne vorherigen Zahlungseingang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Freigabe von Waren an Besteller ohne vorherigen Zahlungseingang nicht zwingend fahrlässig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 8 Sa 136/13
    So ist etwa Vorsatz nur dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer den Schaden in seiner konkreten Höhe zumindest als möglich voraussieht und ihn für den Fall des Eintritts billigend in Kauf nimmt (BAG v. 18.04.2002 - 8 AZR 348/01 - AP Nr. 122 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Primär ist auf den Grad des dem Arbeitnehmer zur Lasten fallenden Verschuldens, die Gefahrgeneigtheit der Arbeit, die Höhe des Schadens, die Versicherbarkeit des Risikos, die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und die Höhe seines Arbeitsentgelts sowie persönliche Umstände des Arbeitnehmers, wie etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit, sein Lebensalter, seine Familienverhältnisse sowie das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers abzustellen (BAG v. 18.04.2002, 8 AZR 348/01, AP 122 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 893/95

    Zur Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 8 Sa 136/13
    Die Haftung des Arbeitnehmers ist jedoch - entgegen der Ansicht des Klägers - nicht auf eine Höchstsumme oder eine bestimmte Anzahl von Monatsverdiensten begrenzt, da die Festlegung einer solchen summenmäßigen Haftungsbeschränkung allein dem Gesetzgeber vorbehalten ist (BAG v. 27.01.1997 - 8 AZR 893/95 - NZA 1998, 140).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 8 Sa 136/13
    Dies gilt in der Regel auch bei grober Fahrlässigkeit, wobei jedoch bereits hier - je nach den Umständen des Einzelfalles - Haftungserleichterungen in Betracht kommen (BAG vom 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - AP Nr. 136 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 221/97

    Haftung eines LKW-Fahrers wegen eines beim Telefonieren mit dem Handy

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 8 Sa 136/13
    Dabei sind subjektive Umstände zu berücksichtigen; es ist auch darauf abzustellen, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotene Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 221/97 - AP Nr. 117 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 8 Sa 136/13
    Bei leichtester Fahrlässigkeit hat der Arbeitgeber den Schaden in voller Höhe allein zu tragen (BAG v. 24.11.1987 - 8 AZR 66/82 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 2 Sa 132/13

    Arbeitnehmerhaftung

    Aus den Gesamtumständen ergibt sich kein Verschuldensgrad, der nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung eine Haftung des Beklagten begründen könnte (vgl. grundsätzlich hierzu: LAG Rheinland-Pfalz vom 14.08.2013, 8 Sa 136/13; zitiert über juris).
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