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   LAG Hessen, 21.11.2017 - 8 Sa 146/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54164
LAG Hessen, 21.11.2017 - 8 Sa 146/17 (https://dejure.org/2017,54164)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.11.2017 - 8 Sa 146/17 (https://dejure.org/2017,54164)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. November 2017 - 8 Sa 146/17 (https://dejure.org/2017,54164)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG
    § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG

  • IWW

    § 454 StPO, § ... 102 Abs. 1 BetrVG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 c) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 15, 16 BEEG, §§ 3, 4 PflegeZG, § 1 ArbPlSchG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 - 3 ArbGG

Kurzfassungen/Presse (12)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen des Antritts einer Freiheitsstrafe

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei mehrjähriger Haftstrafe

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei mehrjähriger Haftstrafe

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Antritts einer Strafhaft

  • IWW (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht - Bei mehrjähriger Haftstrafe kann dem Arbeitnehmer gekündigt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen des Antritts einer Freiheitsstrafe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen einer mehr als zweijährigen Haftstrafe ist gerechtfertigt

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren rechtfertigt Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Auszeit hinter Gittern

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Mehr als 2-jährige Haftstrafe rechtfertigt Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Antritt einer Freiheitsstrafe als Kündigungsgrund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Antritts einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren gerechtfertigt - Arbeitgeber muss Stelle bei nicht sicher feststehender vorzeitiger Haftentlassung des Angestellt nicht freihalten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2017 - 8 Sa 146/17
    Dementsprechend muss der Arbeitgeber bei der Rückkehr eines langjährig inhaftierten Arbeitnehmers mit Einarbeitungsaufwand rechnen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - NZA 2016, 482 ff.; BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - NZA 2011, 1084 ff.; vgl. auch BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - NZA 2013, 1211 ff.).

    Die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen Berücksichtigung finden (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - NZA 2011, 1084 ff.).

    Dies gilt insbesondere angesichts des Umstands, dass der Gesetzgeber für Fälle, in denen er es für erforderlich erachtet, dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz bei persönlicher Leistungsverhinderung mit Rücksicht auf übergeordnete Interessen (Schutz von Ehe und Familie; Erfüllung staatsbürgerschaftlicher Pflichten) zu sichern, ausdrückliche, eigenständige Regelungen (bspw. §§ 15, 16 BEEG; §§ 3, 4 PflegeZG; § 1 ArbPlSchG) getroffen hat (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - NZA 2011, 1084 ff.).

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 120/12

    Personenbedingte Kündigung - Untersuchungshaft

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2017 - 8 Sa 146/17
    Dementsprechend muss der Arbeitgeber bei der Rückkehr eines langjährig inhaftierten Arbeitnehmers mit Einarbeitungsaufwand rechnen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - NZA 2016, 482 ff.; BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - NZA 2011, 1084 ff.; vgl. auch BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - NZA 2013, 1211 ff.).

    möglicherweise über Monate hinweg die Rückkehr auf den Arbeitsplatz zu ermöglichen (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - NZA 2013, 1211 ff.).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14

    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2017 - 8 Sa 146/17
    Dementsprechend muss der Arbeitgeber bei der Rückkehr eines langjährig inhaftierten Arbeitnehmers mit Einarbeitungsaufwand rechnen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - NZA 2016, 482 ff.; BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - NZA 2011, 1084 ff.; vgl. auch BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - NZA 2013, 1211 ff.).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2017 - 8 Sa 146/17
    Der nicht erfolgten Betriebsratsanhörung steht die fehlerhafte Anhörung des Betriebsrates gleich (vgl. BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 68).
  • OLG Braunschweig, 28.10.2020 - 11 U 149/19

    Entschädigung für eine Untersuchungshaft; Kosten für ein durch einen

    Soweit das Landgericht eine Verletzung der Schadensminderungspflicht des Klägers durch den Abschluss des mit der X-Klinik am 20.01.2012 geschlossenen Aufhebungsvertrages mit der Begründung abgelehnt habe, dass dieser Aufhebungsvertrag kein kausal beachtliches Ereignis sei, das einem Entschädigungsanspruch entgegenstehe, da der Kläger während der Untersuchungshaft ohnehin keinen Anspruch auf Arbeitslohn gehabt hätte und die Inhaftierung bei lebensnaher Betrachtung überdies zu einer (notfalls kündigungsbedingten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hätte, sei die Unterstellung einer hypothetischen kündigungsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig und mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 22.10.2014 - 2 AZR 381/14 - Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 120/12 - LAG Hessen, Urteil vom 21.11.2017 - 8 SA 146/17 -) nicht in Einklang zu bringen, denn eine arbeitgeberseitige Kündigung bei Untersuchungshaft wäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt gewesen.
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