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   LAG Hamm, 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07   

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https://dejure.org/2008,8413
LAG Hamm, 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07 (https://dejure.org/2008,8413)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07 (https://dejure.org/2008,8413)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 8 Sa 1736/07 (https://dejure.org/2008,8413)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 823, 1004, 253 BGB; Art. 103 Abs. 1 GG; § 68 ArbGG
    Urteil in Reimform / Verfahrensmangel / ehrverletzende Äußerung im Prozess / Unterlassung / Schmerzensgeld

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ArbGG § 68; BGB §§ 823, 1004, 253
    Urteil in Reimform / Verfahrensmangel / ehrverletzende Äußerung im Prozess / Unterlassung / Schmerzensgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfassung eines Urteils in Reimform als Verstoß gegen Verfahrensvorschriften bei Verletzung eines der Parteien in ihrer Würde und des Ansehens der staatlichen Gerichte; Äußerung ehrkränkender und als Gerücht bezeichneter Umstände im Verfahren zum Zwecke der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 68; ; BGB § 823; ; BGB § 1004; ; BGB § 253

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Zurückverweisung des Verfahrens trotz verfahrenswidriger Urteilsabfassung in Reimform - unbegründete Schmerzensgeldklage wegen ehrverletzender Wiedergabe von Gerüchten zur Rechtsverteidigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urteil in Reimform als Verfahrensmangel?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Herabwürdigung einer Prozesspartei durch Urteil in Reimform ist grob unangemessen und daher unzulässig - Gericht muss Gebot der Sachbezogenheit und Sachlichkeit beachten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Detmold, 23.08.2007 - 3 Ca 842/07

    Gereimtes Urteil zu "Russenpuff"

    Auszug aus LAG Hamm, 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 23.08.2007 - 3 Ca 842/07 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 23.08.2007 - 3 Ca 842/07 -, zugestellt am 29.08.2007, wie folgt abzuändern:.

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07
    Abgesehen von bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen sind damit ehrverletzende Äußerungen unzulässig, die in keinem inneren Zusammenhang mit der Ausführung der Verteidigung und der geltend gemachten Rechte stehen oder so leichtfertig gemacht werden, dass deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt, wobei das Merkmal der "Leichtfertigkeit" der Weitergabe unwahrer Äußerungen nicht über Gebühr ausgedehnt werden darf (BVerfG vom 16.03.1999 - 1 BvR 734/98 NJW 2000, 199).
  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus LAG Hamm, 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07
    Diese - auf den strafrechtlichen Ehrenschutz bezogenen - Ausführungen gelten in gleicher Weise auch für den zivilrechtlichen Ehrenschutz (BGH Urt. vom 17.12.1991 - VI ZR 169/91 - NJW 1992, 1314; Urt. v. 23.02.1999 - VI ZR 140/98 - VersR 1999, 1162; Palandt/Sprau, 67. Aufl., § 823 Rz. 104 m.w.N.; MünchKommBGB/Rixecker, 5. Aufl.,§ 12 Anh. Rz 179 ff.), und zwar nicht nur für die Dauer des Erstverfahrens, sondern auch nach dessen Abschluss (Rixecker a.a.O. Rz 180 mit FN 620).
  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

    Auszug aus LAG Hamm, 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07
    Diese - auf den strafrechtlichen Ehrenschutz bezogenen - Ausführungen gelten in gleicher Weise auch für den zivilrechtlichen Ehrenschutz (BGH Urt. vom 17.12.1991 - VI ZR 169/91 - NJW 1992, 1314; Urt. v. 23.02.1999 - VI ZR 140/98 - VersR 1999, 1162; Palandt/Sprau, 67. Aufl., § 823 Rz. 104 m.w.N.; MünchKommBGB/Rixecker, 5. Aufl.,§ 12 Anh. Rz 179 ff.), und zwar nicht nur für die Dauer des Erstverfahrens, sondern auch nach dessen Abschluss (Rixecker a.a.O. Rz 180 mit FN 620).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus LAG Hamm, 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11.04.1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, 2074) im Einzelnen ausgeführt hat, unterliegt der (strafrechtliche) Ehrenschutz gegenüber Äußerungen im gerichtlichen Verfahren, welche der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienen, rechtlichen Einschränkungen.
  • LAG Hamm, 05.02.2016 - 10 SaGa 35/15

    Unzulässigkeit einer Klage auf Unterlassung von im Zusammenhang mit einem

    Deshalb fehlt in derartigen Fällen für eine Ehrenschutzklage grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfG vom 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03 - NJW-RR 2007, 840; BGH vom 11.12.2007 - VI ZR 14/07 - MDR 2008, 332; BGH vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03 - MDR 2005, 507; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 09.12.2014 - 2 Sa 141/14 - juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 21.09.2011 - 15 SaGa 2250/10 - juris; LAG Hamm vom 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07 - juris).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, diese auf der Hand liegend falsch sind oder eine unzulässige Schmähung darstellen (vgl. BVerfG vom 16.03.1999 - 1 BvR 734/98 - NJW 2000, 199; BGH vom 11.12.2007 - VI ZR 14/07 - a.a.O.; LAG Hamm vom 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07 - a.a.O.).

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