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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - 8 Sa 175/11   

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https://dejure.org/2011,27266
LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - 8 Sa 175/11 (https://dejure.org/2011,27266)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.09.2011 - 8 Sa 175/11 (https://dejure.org/2011,27266)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. September 2011 - 8 Sa 175/11 (https://dejure.org/2011,27266)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 85 SGB 9, § 91 Abs 2 SGB 9, § 91 Abs 3 SGB 9
    Fristlose Kündigung wegen Herstellens eines inhaltlich falschen Schriftstücks - Zustimmung des Integrationsamtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erstellung eines inhaltlich unrichtigen Schriftstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erstellung eines inhaltlich unrichtigen Schriftstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Zweiwochenfrist - Wiederholung einer fristlosen Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79

    Außerordentliche Kündigung und Kündigungsschutz nach dem SchwbG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - 8 Sa 175/11
    Dieser Antrag erfolgte auch innerhalb der Zweiwochenfrist des § 91 Abs. 2 SGB IX. Zu den Kündigungstatsachen, die für den Fristbeginn maßgeblich sind, gehört nämlich auch die Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers (BAG v. 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79 - AP Nr. 4 zu § 18 SchwbG), wovon die Beklagte unstreitig erst am 05.10.2010 Kenntnis erlangte.
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Dies erscheint sachgerecht, wenn der Arbeitgeber erst nach einer rechtzeitig innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB erklärten Kündigung Kenntnis von der Schwerbehinderung bzw. einer entsprechenden Antragstellung erlangt (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 21. September 2011 - 8 Sa 175/11 -; KR/Fischermeier 12. Aufl. § 626 BGB Rn. 360; KR/Gallner 12. Aufl. § 174 SGB IX Rn. 10; Knittel SGB IX Kommentar 11. Aufl. § 91 Rn. 44; Kossens in Kossens/von der Heide/Maaß SGB IX 4. Aufl. § 91 Rn. 9) .
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten

    Dies erscheint aber jedenfalls dann sachgerecht, wenn der Arbeitgeber - wie hier - erst nach einer rechtzeitig innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB erklärten Kündigung Kenntnis von der Schwerbehinderung bzw. einer entsprechenden Antragstellung erlangt (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 21. September 2011 - 8 Sa 175/11 -; KR/Fischermeier 12. Aufl. § 626 BGB Rn. 360; KR/Gallner 12. Aufl. § 174 SGB IX § 174 Rn. 10; Knittel SGB IX Kommentar 11. Aufl. § 91 Rn. 44; Kossens in Kossens/von der Heide/Maaß SGB IX 4. Aufl. § 91 Rn. 9) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2011 - 8 Ta 149/11

    Aussetzung eines Rechtsstreits über Annahmeverzugsvergütung - Vorgreiflichkeit

    Im Streitfall sind die im ausgesetzten Rechtsstreit streitgegenständlichen Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Annahmeverzugsvergütung für den Zeitraum vom 23.09.2010 bis 02.11.2010 nicht vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängig, welches den Gegenstand der Verfahren des Arbeitsgerichts 6 Ca 973/10 (8 Sa 179/11) und 6 Ca 969/10 (8 Sa 175/11) bildet.

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Berufungsgericht im Kündigungsschutzverfahren 6 Ca 969/10 (8 Sa 175/11) zu dem Ergebnis gelangt, dass ein etwaiges einheitliches Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und sämtlichen Beklagten - ungeachtet der Frage seines Bestehens im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - jedenfalls bereits mit Ausspruch der außerordentlichen Kündigung aufgelöst worden ist, die Berufung des Klägers mit dieser Begründung zurückweist und dabei die Frage des Zustandekommens eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses offen lässt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - 8 Sa 179/11

    Unbegründetheit einer Kündigungsschutzklage wegen Nichtbestehens eines

    Der Kläger stand vielmehr zuletzt lediglich in einem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten zu 3., deren Kündigungen er mit gesonderter Klage angegriffen hat (ArbG Ludwigshafen, Az. 6 Ca 969/10; LAG Rheinland-Pfalz, Az. 8 Sa 175/11).
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