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Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 10.01.2008 - 8 Sa 181/07   

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https://dejure.org/2008,33812
LAG Sachsen, 10.01.2008 - 8 Sa 181/07 (https://dejure.org/2008,33812)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10.01.2008 - 8 Sa 181/07 (https://dejure.org/2008,33812)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 8 Sa 181/07 (https://dejure.org/2008,33812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses nach einem Teilbetriebsübergang bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der einem Angestellten ausgesprochenen Kündigung; Voraussetzungen für einen Betriebsteilübergang im Zusammenhang mit der Übertragung eines ...

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Widerspruchsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2008 - 8 Sa 181/07
    bb) Weitere Anforderungen sind an den Widerspruch nicht zu stellen, es bedarf insbesondere keines sachlichen Grundes für die Ausübung des Widerspruchsrechts (vgl. BAG 30.09.2004 - 8 AZR 462/03 - NZA 2005, 43 bis 51 m. w. N.).

    Daran hat sich durch die gesetzliche Regelung des Widerspruchsrechts nichts geändert, das Vorliegen eines sachlichen Grundes als Wirksamkeitsvoraussetzung lässt sich dem Wortlaut des § 613 a Abs. 6 BGB nicht entnehmen (vgl. BAG 30.09.2004 - 8 AZR 462/03 - NZA 2005, 43 bis 51 m. w. N.).

    (1) Nach überwiegender Auffassung, der die erkennende Kammer sich ausdrücklich anschließt, unterliegt das Widerspruchsrechts den allgemeinen Schanken der Rechtsordnung und damit der Kontrolle des Rechtsmissbrauchs gemäß § 242 BGB (vgl. BAG 30.09.2004 - 8 AZR 462/03 - NZA 2005, 43 bis 51 m. w. N.).

    Welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben ergeben, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden, bei einem institutionellen Rechtsmissbrauch bestimmen sich die Voraussetzungen und Grenzen im Wesentlichen durch das betroffene Rechtsinstitut (vgl. BAG 30.09.2004 - 8 AZR 462/03 - NZA 2005, 43 bis 51 m. w. N.).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2008 - 8 Sa 181/07
    aa) Das Widerspruchsrecht ist nach ständiger Rechtssprechung ein Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsverweigerungsrechts, das durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ausgeübt wird (vgl. BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 - NZA 2007, 793 bis 798 m. w. N.; KR-Pfeiffer, 8. Auflage, § 613 a BGB Rn. 111 m. w. N.).

    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes muss auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 - NZA 2007, 793).

  • LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03

    Rücknahme eines Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang durch dreiseitigen

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2008 - 8 Sa 181/07
    aa) Die Folgen eines wirksam erklärten Widerspruchs können nur durch eine dreiseitige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer, Veräußerer und Erwerber beseitigt werden (vgl. LAG Hamm 15.01.2004 - 16 Sa 391/03 - zitiert nach JURIS).
  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 211/05

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2008 - 8 Sa 181/07
    aa) Für den Teilbetriebsübergang setzt § 613 a BGB voraus, dass bei dem früheren Betriebsinhaber ein organisatorisch selbständiger Betriebsteil bestand und bei dem Betriebserwerber erhalten geblieben ist, es reicht nicht aus, wenn der Erwerber mit einzelnen bislang nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln erst einen Betrieb oder Betriebsteil gründet (vgl. BAG 16.02.2006 - 8 AZR 211/05 - AP BGB § 613a Nr. 301; 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - NZA 2000, 144 bis 146 m. w. N.).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2008 - 8 Sa 181/07
    aa) Für den Teilbetriebsübergang setzt § 613 a BGB voraus, dass bei dem früheren Betriebsinhaber ein organisatorisch selbständiger Betriebsteil bestand und bei dem Betriebserwerber erhalten geblieben ist, es reicht nicht aus, wenn der Erwerber mit einzelnen bislang nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln erst einen Betrieb oder Betriebsteil gründet (vgl. BAG 16.02.2006 - 8 AZR 211/05 - AP BGB § 613a Nr. 301; 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - NZA 2000, 144 bis 146 m. w. N.).
  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 176/08

    Betriebsübergang - Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs gegen den Übergang

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Januar 2008 - 8 Sa 181/07 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 Sa 181/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17295
LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 Sa 181/07 (https://dejure.org/2007,17295)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.07.2007 - 8 Sa 181/07 (https://dejure.org/2007,17295)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 8 Sa 181/07 (https://dejure.org/2007,17295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit und Geltung tarifvertraglicher Eingruppierungsvorschriften für den Fall fehlender Organisationszugehörigkeit beider Parteien; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Tariflohnerhöhungen sowie tarifliche Stufensteigerungen aufgrund einer dynamischen Verweisung als ...

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BAT § 27 Abs. B

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsvereinbarung einer Krankenschwester bei arbeitsvertraglich festgelegter Vergütungsgruppe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 Sa 181/07
    Vielmehr haben die Parteien im Arbeitsvertrag vereinbart, dass sich die Arbeitsvergütung der Klägerin während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses nach Vergütungsgruppe KR IV berechnen soll (vgl. auch BAG, Urteile v. 13.11.2002; - 4 AZR 351/01 und 4 AZR 64/02; AP Nr. 23 und 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Eine solche, dynamische Verweisung beinhaltet regelmäßig auch die Vereinbarung, dass dem Arbeitnehmer - bezogen auf die vereinbarte Vergütungsgruppe - neben den Tariflohnerhöhungen auch die tariflichen Stufensteigerungen zugute kommen sollen (BAG, Urteile vom 13.11.2002 - 4 AZR 351/01 u. 4 AZR 64/02 - AP Nr. 23 u. Nr. 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 64/02

    Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 Sa 181/07
    Vielmehr haben die Parteien im Arbeitsvertrag vereinbart, dass sich die Arbeitsvergütung der Klägerin während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses nach Vergütungsgruppe KR IV berechnen soll (vgl. auch BAG, Urteile v. 13.11.2002; - 4 AZR 351/01 und 4 AZR 64/02; AP Nr. 23 und 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Eine solche, dynamische Verweisung beinhaltet regelmäßig auch die Vereinbarung, dass dem Arbeitnehmer - bezogen auf die vereinbarte Vergütungsgruppe - neben den Tariflohnerhöhungen auch die tariflichen Stufensteigerungen zugute kommen sollen (BAG, Urteile vom 13.11.2002 - 4 AZR 351/01 u. 4 AZR 64/02 - AP Nr. 23 u. Nr. 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 Sa 181/07
    Das Berufungsgericht folgt diesbezüglich uneingeschränkt der Entscheidung des BAG vom 09.11.2005 (AZ: 5 AZR 128/05; AP Nr. 4 zu § 305 c BGB), die eine nahezu identische Vertragsgestaltung wie die vorliegende zum Gegenstand hatte.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2010 - 11 Sa 518/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme eines Tarifvertrages beim

    Diese Vereinbarung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urt. v. 09.11.2005 - 5 AZR 128/05 - BB 2006, 386, 388; vgl. auch BAG, Urt. v. 13.11.2002 - 4 AZR 351/01 - NZA-RR 2003, 330, 331; LAG Rheinland-Pfalz vom 25.07.2007 - 8 Sa 181/07 - Rn. 43, zitiert nach juris ; vom 17.01.2007 - 10 Sa 743/06 - zitiert nach juris; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.04.2009 - 4 Sa 6/09 - zitiert nach juris ) dahin auszulegen, dass sich der Vergütungsanspruch hinsichtlich Grundvergütung, Ortszuschlag und Allgemeiner Zulage nach der jeweiligen Tarifvergütung der arbeitsvertraglich festgelegten Vergütungsgruppe richtet.
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