Rechtsprechung
LAG Hamm, 17.03.2011 - 8 Sa 1854/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Unterlassenes Ausbuchen aus Arbeitszeiterfassung bei Gleitzeitregelung/ Arbeitszeitbetrug/ Abmahnerfordernis/ Kündigung/ wichtiger Grund/
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 626; KSchG § 1
Unterlassenes Ausbuchen aus Arbeitszeiterfassung bei Gleitzeitregelung/ Arbeitszeitbetrug/ Abmahnerfordernis/ Kündigung/ wichtiger Grund/ - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung ist unverhältnismäßig ohne vorangehende Abmahnung; Unverhältnismäßige außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen umfangreicher Verstöße gegen Gleitzeitregelung durch Nichtbuchen von Pausen; Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung
- rabüro.de
Wiederholtes unterlassenes Ausbuchen von Raucherpausen erfordert Abmahnung vor Kündigung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unverhältnismäßige außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen umfangreicher Verstöße gegen Gleitzeitregelung durch Nichtbuchen von Pausen; Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Kündigung bei fehlender Abmeldung im Zeiterfassungssystem bei Raucherpausen ohne vorherige Abmahnung - Abmahnung ist nur entbehrlich, wenn keine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers zu erwarten ist
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 11.05.2010 - 1 Ca 3561/09
- LAG Hamm, 17.03.2011 - 8 Sa 1854/10
- BAG - 2 AZN 517/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitszeitmanipulation - Raucherpause
Die Klägerin beruft sich zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der Kündigung auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. März 2011, Az. 8 Sa 1854/10.cc) Erfolglos führt die Klägerin in diesem Zusammenhang die Entscheidung des LAG Hamm vom 17.03.2011 (8 Sa 1854/10) an.
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter …
zu strukturell vergleichbaren Wertungen zur Notwendigkeit frühzeitiger Intervention zur Folgenbegrenzung etwa LAG Hamm 17.3.2011 - 8 Sa 1854/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 33 [Leitsatz]: "Erhält das vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers kündigungsrelevante Bedeutung erst durch sein mehrfache Wiederholung und die Summierung der wirtschaftlichen Folgen für den Arbeitgeber (...), so beurteilt sich die Frage der Entbehrlichkeit einer Abmahnung jedenfalls dann nicht am Unrechtsgehalt und Gesamtschaden, wenn der Arbeitgeber aufgrund von Verdachtsmomenten ... von einem frühzeitigen Eingreifen ... absieht, ohne dass dies durch Art und Umstände der Pflichtverletzung begründet ist".S. zu strukturell vergleichbaren Wertungen zur Notwendigkeit frühzeitiger Intervention zur Folgenbegrenzung etwa LAG Hamm 17.3.2011 - 8 Sa 1854/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 33 [Leitsatz]: "Erhält das vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers kündigungsrelevante Bedeutung erst durch sein mehrfache Wiederholung und die Summierung der wirtschaftlichen Folgen für den Arbeitgeber (...), so beurteilt sich die Frage der Entbehrlichkeit einer Abmahnung jedenfalls dann nicht am Unrechtsgehalt und Gesamtschaden, wenn der Arbeitgeber aufgrund von Verdachtsmomenten ... von einem frühzeitigen Eingreifen ... absieht, ohne dass dies durch Art und Umstände der Pflichtverletzung begründet ist". - ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15 28 Ca 12279/15
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter …
zu strukturell vergleichbaren Wertungen zur Notwendigkeit frühzeitiger Intervention zur Folgenbegrenzung etwa LAG Hamm 17.3.2011 - 8 Sa 1854/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 33 [Leitsatz]: "Erhält das vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers kündigungsrelevante Bedeutung erst durch sein mehrfache Wiederholung und die Summierung der wirtschaftlichen Folgen für den Arbeitgeber (...), so beurteilt sich die Frage der Entbehrlichkeit einer Abmahnung jedenfalls dann nicht am Unrechtsgehalt und Gesamtschaden, wenn der Arbeitgeber aufgrund von Verdachtsmomenten ... von einem frühzeitigen Eingreifen ... absieht, ohne dass dies durch Art und Umstände der Pflichtverletzung begründet ist".S. zu strukturell vergleichbaren Wertungen zur Notwendigkeit frühzeitiger Intervention zur Folgenbegrenzung etwa LAG Hamm 17.3.2011 - 8 Sa 1854/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 33 [Leitsatz]: "Erhält das vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers kündigungsrelevante Bedeutung erst durch sein mehrfache Wiederholung und die Summierung der wirtschaftlichen Folgen für den Arbeitgeber (...), so beurteilt sich die Frage der Entbehrlichkeit einer Abmahnung jedenfalls dann nicht am Unrechtsgehalt und Gesamtschaden, wenn der Arbeitgeber aufgrund von Verdachtsmomenten ... von einem frühzeitigen Eingreifen ... absieht, ohne dass dies durch Art und Umstände der Pflichtverletzung begründet ist".
Rechtsprechung
LAG Hessen, 29.06.2011 - 8 Sa 1854/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nr. 14 Bodenpersonal Lufthansa MTV, TV Altersteilzeit Lufthansa
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
Ausschluss der Schichtfortzahlung während der Freizeitphase der Altersteilzeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 14 Ca 1699/10
- LAG Hessen, 29.06.2011 - 8 Sa 1854/10
- BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 824/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 41/03
Tarifliche Vergütungssicherung bei gesundheitlich bedingtem Ausscheiden aus dem …
Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2011 - 8 Sa 1854/10
Voraussetzung für die Weiterzahlung der Schichtzulage nach § 31 Abs. 3 MTV Nr. 14 Boden ist es, dass der Mitarbeiter wegen einer gesundheitlich begründeten Leistungsminderung nicht mehr in der Lage ist, den Schichtzuschlag zu verdienen (vgl. BAG v. 22.10.2003 - 10 AZR 41/03 zu II. 2. b); Hess. LAG v. 13.11.2006 - 19/17 Sa 128/06).
- BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 824/11
Vergütungssicherung - Schichtdienstuntauglichkeit - Freistellungsphase der …
Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richter am Bundesarbeitsgericht 10 AZR 824/11 Schmitz-Scholemann und Mestwerdt sowie die ehrenamtlichen Richter Beck und Kiel für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessi schen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2011 - 8 Sa 1854/10 - wird zurückgewiesen.