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   LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15   

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LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15 (https://dejure.org/2015,12055)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.04.2015 - 8 Sa 190/15 (https://dejure.org/2015,12055)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. April 2015 - 8 Sa 190/15 (https://dejure.org/2015,12055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anpassung einer Betriebsrente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16
    Voraussetzungen der Anpassung einer Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15
    Entscheidend ist hierfür zum einen die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und zum anderen die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens (vgl. etwa BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10; BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 502/08).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt in seiner Entscheidung vom 21.08.2012 festgehalten (BAG, Beschluss vom 21.08.2012 - 3 ABR 20/10) .

    Dieser ist in der Weise zu bestimmen, dass das zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres vorhandene Eigenkapital addiert und anschließend halbiert wird (BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10; BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09).

    Nach zutreffender Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sind die Steuern von Einkommen und Ertrag beim erzielten Betriebsergebnis deshalb nicht zu berücksichtigen, weil zum einen die Rentenerhöhungen nach der Anpassungsentscheidung den steuerpflichtigen Gewinn mindern und zum anderen nur so ein sinnvoller Vergleich mit der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen erfolgen kann, da deren Zinserträge Einkünfte aus Kapitalvermögen sind und grundsätzlich ebenfalls der Einkommenssteuer unterliegen (BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10).

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 125/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15
    Damit ist es grundsätzlich entscheidend, wer zum jeweiligen Anpassungsstichtag Versorgungsschuldner ist (vgl. etwa BAG 28.05.2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 53).

    Unerwartete Veränderungen sind hingegen erst bei der nächsten Anpassungsprüfung zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28.05.2013 - 3 AZR 125/11 - mwN; 30.11.2010 - 3 AZR 754/08).

    Deshalb ist die wirtschaftliche Belastbarkeit des Unternehmens auch dann beeinträchtigt, wenn die Eigenkapitalausstattung ungenügend ist (BAG 28.05.2013 - 3 AZR 125/11 - mwN).

    Wobei ohnehin zweifelhaft ist, ob die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Aufholung eines eingetretenen Eigenkapitalverzehrs (BAG 11.10.2012 - 3 AZR 615/10; BAG 28.05.2013 - 3 AZR 125/11) so zu verstehen ist.

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 615/10

    Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15
    Die Feststellung sowohl der erzielten Betriebsergebnisse als auch des vorhandenen Eigenkapitals hat grundsätzlich auf der Grundlage der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse zu erfolgen (vgl. etwa BAG 11.12.2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 42 mwN).

    Je mehr Fremdmittel benötigt werden und je höher das Zinsniveau ist, desto stärker schlägt eine Fremdmittelfinanzierung zu Buche (BAG 11.12.2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 48 mwN).

    Wobei ohnehin zweifelhaft ist, ob die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Aufholung eines eingetretenen Eigenkapitalverzehrs (BAG 11.10.2012 - 3 AZR 615/10; BAG 28.05.2013 - 3 AZR 125/11) so zu verstehen ist.

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15
    Entscheidend ist hierfür zum einen die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und zum anderen die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens (vgl. etwa BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10; BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 502/08).

    Dabei entspricht der Basiszins dem Jahresdurchschnittswert der Umlaufrenditen aller Anleihen der öffentlichen Hand und - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht nur derjenigen mit längerfristiger Restlaufzeit (vgl. etwa BAG 26.10.2010 - 3 AZR 502/08).

    Der Risikozuschlag entfällt allerdings bei Rentner- und Abwicklungsgesellschaften; nach Einstellung der unternehmerischen Tätigkeiten ist für die Zubilligung eines Risikozuschlages kein Raum (BAG, Urteil vom 26.10.2010 - 3 AZR 502/08) .

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15
    (vgl. etwa BAG 17.06.2014- 3 AZR 298/13 - Rn. 22 mwN).

    Für einen Zuschlag von 2 %, wie er bei werbenden Unternehmen vorzunehmen ist, deren in das Unternehmen investiertes Eigenkapital einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, besteht kein Anlass (vgl. etwa BAG 17.06.2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 42, 43 mwN).

    Dabei sind auch Rentner- und Abwicklungsgesellschaften nicht verpflichtet, die Kosten für die Betriebsrentenanpassung aus ihrer Vermögenssubstanz aufzubringen (vgl. etwa BAG 17.06.2014- 3 AZR 298/13).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15
    Unerwartete Veränderungen sind hingegen erst bei der nächsten Anpassungsprüfung zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28.05.2013 - 3 AZR 125/11 - mwN; 30.11.2010 - 3 AZR 754/08).

    Anderes gilt dann, wenn diese auch der Höhe nach eine ausreichende Kontinuität aufweisen (BAG, Urteil vom 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 ).

  • LAG Köln, 14.10.2013 - 2 Sa 817/12

    Betriebsrentenanpassung, Versorgungsschuldner, Gestaltungsklage

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15
    Mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.10.2013 (2 Sa 817/12) ist seine Klage insgesamt abgewiesen worden.

    Das Berufungsgericht schließt sich dem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.10.2013 (2 Sa 817/12), wonach die Klage auf Anpassung zu diesen Stichtagen als unbegründet abgewiesen wurde, an.

  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 322/99

    Geschäftsnachfolgeklausel in einem Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15
    Die Schuldübernahme bedarf stets der Mitwirkung des Gläubigers, denn der wirtschaftliche Wert seiner Forderung hängt maßgeblich von der Solvenz des Schuldners ab (BGH 15.11.2000 - VIII ZR 322/99, NJW-RR 2001, 987 f.).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15
    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15
    Die Nichtanpassung ist der Ausnahmefall (BAG 10.02.2009 - 3 AZR 727/07).
  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 731/98

    Schuldmitübernahme einer Versorgungsverpflichtung - Anspruch auf Zusatzrente -

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 750/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

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