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   LAG Hamm, 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04   

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https://dejure.org/2005,5933
LAG Hamm, 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04 (https://dejure.org/2005,5933)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04 (https://dejure.org/2005,5933)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 8 Sa 2403/04 (https://dejure.org/2005,5933)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation; Umfang des Rechts des Arbeitgebers zur freien Ausgestaltung einer Sonderzahlung ; Wirksamkeit eines Freiwilligkeitsvorbehalts

  • Judicialis

    BGB § 307; ; BGB § 308 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 § 308 Nr. 4
    Wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt bei Gratifikationsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Freiwilligkeitsvorbehalt bei Gratifikation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 624
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95

    Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation

    Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.06.1975 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 86 - verweist, ist diese Rechtsprechung vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 05.06.1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 - ausdrücklich aufgegeben worden.
  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 709/01

    Weihnachtszuwendung - Wegfall bei Fehlzeiten

    Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04
    Weitergehend hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - AP § 4 a Entgelt FG Nr. 2 - unter Einschränkung der früheren Rechtsprechung klargestellt, dass bei freiwilligen Sonderleistungen, auf welche keinerlei Ansprüche des Arbeitnehmers bestehen, der Arbeitgeber auch in der inhaltlichen Ausgestaltung der Sonderzahlung bis zum Auszahlungszeitpunkt frei und dementsprechend grundsätzlich auch berechtigt ist, die Leistungsgewährung von vorher nicht bekannt gegebenen Gesichtspunkten abhängig zu machen.
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2009 - 2 Sa 470/09

    Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Das ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer unmissverständlichen Weise - gegebenenfalls zu dem Hinweis auf die Freiwilligkeit der Sonderzahlung - kundgetan hat, dass "ein Anspruch nicht hergeleitet werden kann" (BAG 05.06.1996 - 10 AZR 883/95 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 141) oder "nach wiederholter Zahlung erwächst hierauf kein Anspruch" (LAG Hamm 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04 - NZA-RR 2005, 160) oder "auch mit einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird" (BAG 21.01.2009 - 10 AZR 219/08 - EzA § 307 BGB 2002 Nr. 41) oder die Leistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (BAG 12.01.2000 - 10 AZR 840/98 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 158; vgl. auch LAG Düsseldorf 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05 - LAGE § 611 BGB 2002 Gratifikation Nr. 6) in Aussicht gestellt wird.
  • LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05

    Weihnachtsgratifikation (mit Mischcharakter), Freiwilligkeitsvorbehalt,

    Der Arbeitgeber ist in der inhaltlichen Ausgestaltung der Sonderzahlung bis zum Auszahlungszeitpunkt frei und dementsprechend auch grundsätzlich berechtigt, die Leistungsgewährung von vorher nicht bekannt gegebenen Gesichtspunkten abhängig zu machen (vgl. LAG Hamm vom 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04 - NZA RR 2005, 624/625).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2010 - 11 Sa 438/10

    Anspruch auf eine Bonuszahlung auf Grund einer in einer Betriebsvereinbarung

    Bis zu diesem Zeitpunkt besteht weder ein Rechtsanspruch noch eine ausreichende Grundlage für eine entsprechende Erwartung bzw. einen entsprechenden Vertrauensbestand (vgl. LAG Hamm 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04 - NZA-RR 2005, 624 f.; vgl. auch BAG 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 - Rz. 12, DB 2009, 514, 515).
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