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   LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 244/11   

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https://dejure.org/2011,24289
LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 244/11 (https://dejure.org/2011,24289)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.09.2011 - 8 Sa 244/11 (https://dejure.org/2011,24289)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. September 2011 - 8 Sa 244/11 (https://dejure.org/2011,24289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 BetrAVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Ablehnung der Anpassung von Betriebsrenten durch den Arbeitgeber; Betriebliche Altersversorgung; Anpassung von Betriebsrenten

  • hensche.de

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente: Anpassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16
    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung von Betriebsrenten; Voraussetzungen für die Ablehnung der Anpassung durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 244/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebende Mehrbelastungen zu tragen (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG v. 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - zu I. der Gründe, BAGE 84, 246; zuletzt BAG v. 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - zu B. II. der Gründe, AP Nr. 72 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 26.10.2010 - 3 AZR 502/08, AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG).

    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens 3 Jahren ausgewertet werden (BAG v. 30.11.2010 a.a.O.).

    Das gilt aber nur, wenn die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens zum Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (BAG v. 23. Mai 2000 a.a.O; vom 30.11.2010 a.a.O.).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 244/11
    Dabei kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. BAG v. 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 zu II. 2. der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 - ständige Rechtsprechung).

    Der Risikozuschlag beträgt dabei einheitlich 2 % (vgl. BAG v. 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 c) aa) der Gründe, a.a.O.).

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 244/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebende Mehrbelastungen zu tragen (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG v. 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - zu I. der Gründe, BAGE 84, 246; zuletzt BAG v. 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - zu B. II. der Gründe, AP Nr. 72 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 26.10.2010 - 3 AZR 502/08, AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 244/11
    Auch die wirtschaftliche Entwicklung nach dem Anpassungsstichtag kann sich auf die Überprüfung der Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers auswirken, in dem sie seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften kann (BAG v. 23. Mai 2000- 3 AZR83/99- zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43; vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 244/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebende Mehrbelastungen zu tragen (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG v. 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - zu I. der Gründe, BAGE 84, 246; zuletzt BAG v. 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - zu B. II. der Gründe, AP Nr. 72 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 26.10.2010 - 3 AZR 502/08, AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 244/11
    Beide Bemessungsgrundlagen sind ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bestimmen (vgl. BAG vom 23.1.2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2. c) aa) der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. September 2011 - 8 Sa 244/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftlichen Lage

    Sie ist zu 100 % als Kernkapital im Sinne des § 10 Kreditwesengesetz angerechnet worden, auf sie erfolgt eine Zinszahlung nur im Fall eines Bilanzgewinnes und sie nimmt am Bilanzverlust teil (vgl. LAG Hessen v. 28.09.2011 - 8 Sa 244/11).

    Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Aufwendungen in Höhe von 4.830 Mio. Euro aus dem Verschmelzungsverlust der D. Bank und dem Restrukturierungsaufwand, den die Beklagte in ihre Berechnungen ebenfalls einfließen lässt und mit denen die Einmaleffekte der Fusion mit der D. Bank hinreichend in Rechnung gestellt sind (so auch LAG Hessen v. 28.09.2011 - 8 Sa 244/11), verbleibt es bei einem Jahresfehlbetrag von 3.699 Mio. Euro und damit ebenfalls bei einer negativen Eigenkapitalrendite.

    Dies zeigt, dass angesichts der Entwicklung der Finanzmärkte mit der bereits vorgenommenen Abschreibung nicht alle Risiken beseitigt sind und zukünftiger Abschreibungsbedarf für die Beklagte entstehen kann (so auch LAG Hessen vom 28.09.2011 - 8 Sa 244/11).

    Erst wenn diese stillen Einlagen durch Eigenkapital der Beklagten ersetzt sind, entfällt ihre im Fall eines Bilanzgewinns anfallende Verzinsung mit 9 % und erst dann hat die Beklagte wieder ein ausreichendes Eigenkapital aus eigenen Mitteln erreicht (vgl. LAG Hessen vom 28.09.2011 - 8 Sa 244/11).

    Insoweit teilt die erkennende Kammer die Auffassung des LAG Hessen im Urteil vom 28.09.2011 - 8 Sa 244/11-, dass die Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 keine nur vorübergehende Erscheinung gewesen wäre, die jedenfalls vom Anpassungsstichtag bis zum nächsten Überprüfungszeitpunkt keine Auswirkungen auf die Ertragskraft der Beklagten hätte.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12

    Betriebsrentenanpassung - Zeitraum für Prognoseentscheidung - Verfahrensmangel

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich gerade im Hinblick auf die im Jahr 2008 einsetzende Bankenkrise in diesem Bereich eine ganz andere Entwicklung abgezeichnet hatte, als sie dem wirtschaftlichen Handeln der Beklagten in der Vergangenheit entsprach ( LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 und 7 Sa 2147/11 - juris; vgl. LAG Hessen 28.09.2011 - 8 Sa 244/11 - juris).

    Erst wenn diese stillen Einlagen durch Eigenkapital der Beklagten ersetzt sind, entfällt ihre im Fall eines Bilanzgewinns anfallende Verzinsung mit 9 % und erst dann hat die Beklagte wieder ein ausreichendes Eigenkapital aus eigenen Mitteln erreicht ( LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 und 7 Sa 2147/11 - juris; LAG Hessen vom 28.09.2011 - 8 Sa 244/11 ).

    Es kommt allein auf die wirtschaftliche Lage der Beklagten an und nicht auf einzelne ihr zuzurechnenden Vermögensteile ( LAG Hessen 28.09.2011 - 8 Sa 244/11 - juris ).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2013 - 2 Sa 225/12

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Finanzkrise -

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich gerade im Hinblick auf die im Jahr 2008 einsetzende Bankenkrise in diesem Bereich eine ganz andere Entwicklung abgezeichnet hatte, als sie dem wirtschaftlichen Handeln der Beklagten in der Vergangenheit entsprach (LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 - und - 7 Sa 2147/11 - juris; vgl. LAG Hessen 28.09.2011 - 8 Sa 244/11 - juris).

    Erst wenn diese stillen Einlagen durch Eigenkapital der Beklagten ersetzt sind, entfällt ihre im Fall eines Bilanzgewinns anfallende Verzinsung mit 9 % und erst dann hat die Beklagte wieder ein ausreichendes Eigenkapital aus eigenen Mitteln erreicht (LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 - und - 7 Sa 2147/11 - juris; LAG Hessen vom 28.09.2011 - 8 Sa 244/11 -).

  • LAG Hamburg, 02.08.2012 - 7 Sa 62/11

    Anpassung von Versorgungsbezügen

    Mit ausführlicher, überzeugender Begründung hat das Landesarbeitsgericht Hessen u. a. in seinem - den Parteien bekannten - Urteil vom 28. September 2011 (Az.: 8 Sa 244/11) in einem Parallelverfahren die Klage für unbegründet gehalten.
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