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   LAG Köln, 24.07.2002 - 8 Sa 266/02   

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https://dejure.org/2002,8095
LAG Köln, 24.07.2002 - 8 Sa 266/02 (https://dejure.org/2002,8095)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.07.2002 - 8 Sa 266/02 (https://dejure.org/2002,8095)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 (https://dejure.org/2002,8095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung eines Außendienstmitarbeiters; Zusammenlegung von Verkaufsgebieten; Übergabe des Verkaufsgebiets an neuen Außendienstmitarbeiter ; Löschung von auf Laptop gespeicherten Kundendaten aus betriebswirtschaftlichen Gründen; Den Vertrauensbereich ...

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Kündigung, verhaltensbedingt, Vertrauensbereich, Abmahnung, Interessenabwägung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus LAG Köln, 24.07.2002 - 8 Sa 266/02
    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass erwartet werden kann, dass das Vertrauen durch eine derartige Abmahnung wieder hergestellt werden kann (BAG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB; NZA 1999, 587; BAG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 81/98 - RzK I 10 g Nr. 10).

    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass erwartet werden kann, dass das Vertrauen durch eine derartige Abmahnung wieder hergestellt werden kann (BAG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - NZA 1999, 587; BAG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 81/98 - RzK I 10 g Nr. 10).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Köln, 24.07.2002 - 8 Sa 266/02
    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass erwartet werden kann, dass das Vertrauen durch eine derartige Abmahnung wieder hergestellt werden kann (BAG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB; NZA 1999, 587; BAG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 81/98 - RzK I 10 g Nr. 10).

    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass erwartet werden kann, dass das Vertrauen durch eine derartige Abmahnung wieder hergestellt werden kann (BAG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - NZA 1999, 587; BAG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 81/98 - RzK I 10 g Nr. 10).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris; LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378) .
  • ArbG Suhl, 20.12.2023 - 6 Ca 54/23

    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung - Schadensersatz - Verstoß

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris; LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378).".
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