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   LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17   

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LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17 (https://dejure.org/2018,23630)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.01.2018 - 8 Sa 334/17 (https://dejure.org/2018,23630)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 8 Sa 334/17 (https://dejure.org/2018,23630)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 BGB
    Rechtswirksame außerordentliche Kündigung einer über 26 Jahre beschäftigten Reinigungskraft wegen des Einsammelns von Pfandgegenständen während der Arbeitszeit und unmittelbar vor und nach dem SchichtendeEine Weisung des Arbeitgebers, die untersagt, auf dem ...

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § ... 858 Abs. 1 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 102 BetrVG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 305c Abs. 2 BGB, § 854 Abs. 1 BGB, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 858 BGB, § 242 StGB, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 c) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 626 Abs. 1 BGB, § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, §§ 5 - 7 KSchG, § 167 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 106 GewO, § 130 Abs. 1 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Reinigungskraft wegen des Einsammelns von Pfandflaschen und -dosen während der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17
    aa) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - NZA 2017, 1121; BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - NZA 2016, 1527 ff.; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - NZA 2016, 417 ff.) .

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - NZA 2017, 1121; BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - NZA 2016, 1527 ff.; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - NZA 2016, 417 ff.) .

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17
    aa) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - NZA 2017, 1121; BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - NZA 2016, 1527 ff.; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - NZA 2016, 417 ff.) .

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - NZA 2017, 1121; BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - NZA 2016, 1527 ff.; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - NZA 2016, 417 ff.) .

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17
    aa) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - NZA 2017, 1121; BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - NZA 2016, 1527 ff.; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - NZA 2016, 417 ff.) .

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - NZA 2017, 1121; BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - NZA 2016, 1527 ff.; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - NZA 2016, 417 ff.) .

  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17
    Ebenso kann die erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers einen wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB bilden (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - NZA 2010, 1248 ff. [BAG 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08] ) .

    Einer besonderen Vereinbarung bedarf es insoweit nicht (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - NZA 2010, 1248 ff. [BAG 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08] ) .

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17
    Ebenso kann die erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers einen wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB bilden (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - NZA 2010, 1248 ff. [BAG 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08] ) .

    Einer besonderen Vereinbarung bedarf es insoweit nicht (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - NZA 2010, 1248 ff. [BAG 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08] ) .

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17
    Schildert er dem Betriebsrat bewusst einen solchen irreführenden Kündigungssachverhalt, der sich bei der Würdigung durch den Betriebsrat zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken kann, ist die Anhörung unzureichend und die Kündigung unwirksam (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - NZA 2017, 304 ff. mwN) .
  • BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93

    Kündigung eines Schuldirektors mangels Eignung im Sinne des Einigungsvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17
    Für eine Ausnahmekonstellation und eine Vergleichbarkeit der Sachverhalte ist hier aber nichts ersichtlich (vgl. hierzu BAG 8. Dezember 1994 - 2 AZR 470/93 - n.v. juris; zu eng begrenzten Ausnahmekonstellationen vgl. BAG 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - DB 1979, 1659 f.) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17
    Denn im Verhältnis von Arbeitnehmern untereinander scheidet mit Blick auf verhaltensbedingte Kündigungen eine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes weitgehend aus (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - NZA 2016, 161 ff.) .
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00

    Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17
    Die letzte Abmahnung vom 20. Mai 2016 war besonders eindringlich gestaltet (vgl. hierzu BAG 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - NZA 2002, 968 ff. ).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17
    Der Klägerin ist es jedenfalls nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf den fehlenden oder verspäteten Zugang der Willenserklärung zu berufen, weil ihr das Zugangshindernis zuzurechnen ist und die Beklagte als Erklärende nicht damit zu rechnen brauchte (vgl. BAG 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - NZA 1985, 124 f.) .
  • BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78

    Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05

    Begriff des Pfandes bei Ein- und Mehrweg-Getränkeflaschen

  • BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07

    Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2018 - 8 Sa 334/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 11.06.2019 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung wegen Sammelns von Pfandflaschen während Arbeitszeit

    LArbG Frankfurt, Urt. v. 23.01.2018 - 8 Sa 334/17.
  • LAG Sachsen, 28.11.2022 - 2 Sa 357/21

    "Wichtiger Grund" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Darlegungs- und Beweislast bei einer

    In dieser Hinsicht unterscheidet sich der hiesige Sachverhalt von demjenigen, über den das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. Januar 2018 ( 8 Sa 334/17, juris) entschieden hat.
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   LAG Köln, 16.11.2017 - 8 Sa 334/17   

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