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LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 Sa 361/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 622 Abs 2 Nr 2 BGB, § 85 SGB 9
Ordentliche Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Ordentliche Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Worte "Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen" stellen eine Beleidung des Arbeitgebers dar; Ordentliche Kündigung bei Beleidigung des Arbeitgebers
- hensche.de
Kündigung: Verhaltensbedingt, Kündigung: Beleidigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2
Ordentliche Kündigung bei Beleidigung des Arbeitgebers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kündigungsgrund: "Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen”
- anwalt.de (Kurzinformation)
Grobe Worte reichen bereits zur Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 22.06.2010 - 3 Ca 382/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 Sa 361/10
- BAG, 15.11.2011 - 9 AZN 1334/11
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 Sa 342/11
Kündigung wegen aggressivem und respektlosem Verhalten gegenüber dem …
Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, muss der Arbeitgeber im groben Maß unsachliche Angriffe, die zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, nicht hinnehmen (vgl. BAG Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 17, AP Nr. 226 zu § 626 BGB, LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 04.05.2011 - 8 Sa 361/10, Rn. 29, Juris; jeweils m.w.N.).