Rechtsprechung
   LAG Hessen, 07.06.1974 - 8 Sa 45/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,5039
LAG Hessen, 07.06.1974 - 8 Sa 45/74 (https://dejure.org/1974,5039)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.06.1974 - 8 Sa 45/74 (https://dejure.org/1974,5039)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. Juni 1974 - 8 Sa 45/74 (https://dejure.org/1974,5039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,5039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1618 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 06.02.1974 - 6 Sa 608/73

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung; Verzicht auf Geltendmachung der

    Auszug aus LAG Hessen, 07.06.1974 - 8 Sa 45/74
    Die Pflicht des Arbeitgebers, einem des Deutschen nicht hinreichend mächtigen ausländischen Arbeitnehmer eine Ausgleichsquittung zu übersetzen (Bestätigung von LArbG Frankfurt, Urteile vom 1972-09-14 4 Sa 710/72 und 1974-02-06 6 Sa 608/73 = BB 1975, 562) erstreckt sich nicht darauf, dem ausländischen Arbeitnehmer die Bedeutung betriebsüblicher Vertragsklauseln zu übersetzen.2.
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Nutzt er derartige zumutbare Möglichkeiten, sich Kenntnis vom Inhalt des Vertragsangebots zu verschaffen, nicht und schließt stattdessen ohne Zwang einen Arbeitsvertrag in einer Sprache, die er nicht versteht, darf der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer trotz seiner Sprachunkundigkeit eine Erklärung mit dem aus der Vertragsurkunde ersichtlichen Inhalt abgeben wollte (im Ergebnis ebenso die herrschende Meinung, die in diesen Fällen einen Vertragsschluss bejaht, vgl. BGH 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93 - zu II 1 b der Gründe; LAG Niedersachsen 18. März 2005 - 10 Sa 1990/04 - zu II 2 a bb der Gründe; Hessisches LAG 11. September 1986 - 9 Sa 421/86 -; 7. Juni 1974 - 8 Sa 45/74 -; LAG Baden-Württemberg 30. Dezember 1970 - 4 Sa 64/70 -; 12. Juli 1968 - 4 Sa 37/68 -; LAG Hamm 7. September 1992 - 19 Sa 531/92 -; Gola/Hümmerich BlSt Soz ArbR 1976, 273, 275; Freckmann BB 2000, 1402, 1405 f.; Moll/Reichel RdA 2001, 308, 314; Rieble FS Löwisch 2007 S. 229, 232 ff.; Herbert/Oberrath DB 2010, 391, 392; Hinrichs/Stütze NZA-RR 2011, 113, 117; Mückl/Butz ArbRAktuell 2013, 34; allg. (ohne spezifisch arbeitsrechtlichen Bezug) Schäfer JZ 2003, 879, 883; Schlechtriem FS Weitnauer 1980 S. 129, 138; grds. auch Staudinger/Singer (2012) § 119 Rn. 18; Dehler Die Zurechnung des Sprachrisikos bei Willenserklärungen S. 192 f., 292; Kling Sprachrisiken im Privatrechtsverkehr S. 256, 291; aA Becker/Braasch Recht der ausländischen Arbeitnehmer 3. Aufl. Rn. 154; Jancke Das Sprachrisiko des ausländischen Arbeitnehmers im Arbeitsrecht S. 217 f.) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht