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   LAG Hessen, 24.11.2010 - 8 Sa 492/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7126
LAG Hessen, 24.11.2010 - 8 Sa 492/10 (https://dejure.org/2010,7126)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.11.2010 - 8 Sa 492/10 (https://dejure.org/2010,7126)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. November 2010 - 8 Sa 492/10 (https://dejure.org/2010,7126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 BGB, § 102 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Fluglotsen bei wiederholter Pausenüberschreitung; Verwertung von Videoaufzeichnungen im Kündigungsschutzverfahren bei Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte und Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Fluglotsen bei wiederholter Pausenüberschreitung; Verwertung von Videoaufzeichnungen im Kündigungsschutzverfahren bei Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte und Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Faulem Fluglotsen darf ohne Abmahnung gekündigt werden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fluglotsen dürfen nicht durch Überziehung der Pausenzeiten die Sicherheit des Flugverkehrs gefährden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erhebliches Überziehen der Pausenzeiten kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Sicherheit geht vor: Fluglotse fristlos gekündigt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Safety First: fristlose Kündigung eines Fluglotsen, der seine Pausen überzieht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unzuverlässige Fluglotsen müssen mit fristloser Kündigung rechnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pausenzeiten mehrfach deutlich überzogen: Kündigung eines Fluglotsen gerechtfertigt - Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2010 - 8 Sa 492/10
    Es handelte sich damit schon um keine Angelegenheit, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betroffen hätte wie § 50 Abs. 1 BetrVG für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats fordert (vergleiche nur BAG vom 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - NZA 2007, 399).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2010 - 8 Sa 492/10
    a) Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzungen jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, muss das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abgewogen werden (BAG vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2010 - 8 Sa 492/10
    Ein Verwertungsverbot kann sich nicht aus einem Verstoß gegen die Regelung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG oder gegen die Regelung einer Betriebsvereinbarung ergeben, sondern nur aus einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht (BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - DB 2008, 1633 m.w.N.).
  • ArbG Düsseldorf, 01.08.2017 - 6 Ca 2396/17

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist, dass der Arbeitgeber sie hinnimmt (LAG Hessen vom 24.11.2010 - 8 Sa 492/10).
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