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   LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16   

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https://dejure.org/2016,35064
LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16 (https://dejure.org/2016,35064)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2016 - 8 Sa 500/16 (https://dejure.org/2016,35064)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 8 Sa 500/16 (https://dejure.org/2016,35064)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (Grundsätze nach BAG, Urteil vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12, NZA 2013, 916).

    Er eröffnet allenfalls eine entfernte Möglichkeit, im Hinblick auf die gewollte Maßgeblichkeit der BV zu einem anderen Auslegungsergebnis zu kommen, was für die Anwendung der Unklarheitenbestimmung nicht genügt (vgl. BAG, etwa Urteil vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12, NZA 2013, 916).

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16
    Vielmehr waren die Arbeitsentgelte in privaten Alten- und Pflegeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen nie Gegenstand einer Regelung in einem Flächentarifvertrag (vgl. BAG, Urteil vom 26.08.2008 - 1 AZR 354/07, NZA 2008, 1426).

    Nach Maßgabe der bereits oben zitierten Entscheidung des BAG vom 26.08.2008 (1 AZR 354/07, NZA 2008, 1426) wirkt die BV als teilmitbestimmte Regelung infolge ihrer Kündigung zum 31.12.2001 zwar gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG nach.

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16
    Ein Entlohnungsgrundsatz, dass für die Arbeitnehmer der Beklagten generell ein Tarifwerk für den Öffentlichen Dienst gelten soll, lässt sich im Ergebnis der BV vom 17.02.1993 nicht entnehmen (vgl. zu einer inhaltlich nahezu identischen Betriebsvereinbarung BAG, Urteil vom 05.05.2015 - 1 AZR 435/134, NZA 2015, 1207).

    Ohne eine solche Regelungslücke scheidet eine ergänzende Auslegung einer Betriebsvereinbarung generell aus (vgl. etwa BAG, Urteil vom 05.05.2015 - 1 AZR 435/15, NZA 2015, 1207).

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16
    Grundsätzlich gilt nämlich, dass im Vertrag deutlich zum Ausdruck gebracht worden sein muss, wenn dem Inhalt einer abgegebenen Willenserklärung keine rechtsgeschäftliche Wirkung zukommen soll, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung handelt (BAG, etwa im Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 244/14, NZA-RR 2016, 6).
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16
    Die Gerichte für Arbeitssachen sind zu einer solchen nicht befugt (Landesarbeitsgericht Niedersachsen 06.12.2012 - 4 Sa 454/12 B - juris; vgl. zu Tariflücken BAG 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 - NZA 1999, 999).
  • LAG Niedersachsen, 06.12.2012 - 4 Sa 454/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16
    Die Gerichte für Arbeitssachen sind zu einer solchen nicht befugt (Landesarbeitsgericht Niedersachsen 06.12.2012 - 4 Sa 454/12 B - juris; vgl. zu Tariflücken BAG 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 - NZA 1999, 999).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16
    Nur wenn nach dem Wortlaut einer Bezugnahmeklausel auch diejenigen Tarifverträge erwähnt werden, die den BAT "ersetzen", wird damit auch der TVöD VKA als ein den BAT-VKA ersetzender Tarifvertrag erfasst (vgl. BAG, Beschluss vom 22.04.2009 - 4 ABR 14/08, NZA 2009, 1286).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16
    Der Kläger hat die gebotene Individualisierung der Ansprüche dergestalt vorgenommen, dass erkennbar ist, über welche Streitgegenstände und in welcher Reihenfolge das Gericht entscheiden soll (vgl. hierzu etwa 24.09.2014 - 5 AZR 593/12, NZA 2015, 35).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12

    Annahmeverzug - Arbeit auf Abruf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16
    Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild und insbesondere der Inhalt der Klausel eine tatsächliche Vermutung, der keine der Parteien entgegen getreten ist (vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12, NZA 2014, 1328).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16
    Die Kammer hält dafür, dass es sich bei der Bestimmung in Ziffer 2. der Zusatzvereinbarung vom 16.12.1992 um eine Allgemeine Geschäftsbedingung gehandelt hat, die auch unter Beachtung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB (die inhaltlich für Allgemeine Arbeitsbedingungen schon vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform und sogar vor Inkrafttreten des AGBG galt, vgl. etwa BAG, Urteile vom 18.05.2010 - 3 AZR 373/08, NZA 2010, 935; vom 26.001.2005 - 10 AZR 331/04, NZA-RR 2005, 389) betriebsvereinbarungsoffen gestaltet war.
  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15

    Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels"

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04

    Widerruf einer Funktionszulage

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2016 - 8 Sa 500/16 - aufgehoben.
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