Weitere Entscheidungen unten: LAG Hamburg, 06.12.2007 | LAG Hamm, 06.09.2007

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 24.05.2007 - 8 Sa 51/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5289
LAG Hamm, 24.05.2007 - 8 Sa 51/07 (https://dejure.org/2007,5289)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.05.2007 - 8 Sa 51/07 (https://dejure.org/2007,5289)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 8 Sa 51/07 (https://dejure.org/2007,5289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Annahmeverzug / böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs / Versetzung / Unzumutbarkeit / Fahrzeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 615 Satz 2; SGB III § 121
    Annahmeverzug / böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs / Versetzung / Unzumutbarkeit / Fahrzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Vorliegens eines "böswilligen Unterlassens anderweitigen Erwerbs" bei unzumutbar langer Pendelzeit; Folgen des Anfallens einer Fahrtzeit von mehr als zwei Stunden je Strecke i.F. der Annahme einer neu angebotenen freien Stelle; Vergütungsanspruch bei ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 21.06.2005 - 13 (5) Sa 179/05

    Annahmeverzug, böswilliges Unterlassen einer zumutbaren Arbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 24.05.2007 - 8 Sa 51/07
    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21.06.2005 (NZA-RR 2006, 14) sei dem Arbeitnehmer bei Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit auch eine längere Fahrzeit von ca. zwei Stunden je Hin- und Rückfahrt zuzumuten.

    Soweit demgegenüber das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 21.06.2005 (13 (5) Sa 179/05 - NZA-RR 2006, 14) den Standpunkt einnimmt, die in den sozialrechtlichen Vorschriften aufgestellten Beschränkungen seien allein in sozialrechtlicher Hinsicht von Belang, im Arbeitsverhältnis sei hingegen von einem erweiterten Zumutbarkeitsmaßstab auszugehen, überzeugt dies nicht.

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus LAG Hamm, 24.05.2007 - 8 Sa 51/07
    Während allein der vertragswidrige Charakter einer Weisung nicht zwangsläufig zur Folge hat, dass der Arbeitnehmer die vorläufige Übernahme der zugewiesenen Tätigkeit ohne Verlust des Vergütungsanspruchs ablehnen kann, vielmehr ein "böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs" im Sinne des § 615 Satz 2 BGB in Betracht kommt (BAG Urt. v. 16.06.2004 - 5 AZR 508/03 - NZA 2004, 1155), ist unter den vorliegenden Umständen davon auszugehen, dass der Klägerin die Aufnahme einer Tätigkeit mit einer Fahrzeit von ca. 2,5 Stunden je Fahrweg unzumutbar war.
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 24.05.2007 - 8 Sa 51/07
    Auch unter Beachtung der Vorschrift des § 307 BGB besteht keine Notwendigkeit, die Ausübung des Direktionsrechts an konkrete, im Arbeitsvertrag aufgezählte Voraussetzungen zu binden (BAG Urt. v. 11.04.2006 - 9 AZR 557/05 - AP Nr. 17 zu § 307 BGB).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 24.05.2007 - 8 Sa 51/07
    Soll der Arbeitgeber demgegenüber auch zu Versetzungen befugt sein, für welche die dargestellten Beschränkungen keine Geltung beanspruchen, so wird man für eine derartige Ausdehnung des Direktionsrechts - nicht anders als für die Zuweisung einer geringerwertigen Tätigkeit (vgl. BAG Urt. v. 09.05.2006 - 9 AZR 424/05 AP Nr. 21 zu § 307 BGB) - unter Berücksichtigung des § 307 BGB eine Präzisierung der entsprechenden Voraussetzungen fordern müssen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 6 Sa 326/04

    Direktionsrecht - Wechsel des Arbeitsortes

    Auszug aus LAG Hamm, 24.05.2007 - 8 Sa 51/07
    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urt. v. 09.12.2004 - 6 Sa 326/04 - juris) geht die Kammer davon aus, dass in den sozialrechtlichen Regeln der Zumutbarkeit von Fahrtzeiten zugleich ein brauchbarer Maßstab auch für die arbeitsrechtliche Beurteilung liegt.
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    bb) Entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (LAG Hamm 24. Mai 2007 - 8 Sa 51/07 - NZA-RR 2008, 175; LAG Rheinland-Pfalz 9. Dezember 2004 - 6 Sa 326/04 -) kann aus den sozialrechtlichen Regeln über die Zumutbarkeit einer Beschäftigung kein belastbarer Maßstab für die arbeitsrechtliche Beurteilung des Ermessensgebrauchs nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB bei einer Versetzung abgeleitet werden .
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09

    Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund

    Diese Wegezeit überschreitet das zumutbare Maß (vgl. LAG Niedersachsen 04.05.2009 - 9 Sa 882/08 - Juris Rn. 26, LAG Hamm 24.05.2007 - 8 Sa 51/07 - Juris Rn. 27, APS/Künzl, § 2 KSchG Rn. 62).
  • LAG Köln, 16.01.2008 - 7 SaGa 15/07

    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Postzusteller; schwerbehindeter Mensch

    Ein Zeitaufwand von mehr als 2 Stunden für die einfache Strecke überschreitet dabei jedoch im Regelfall die Grenze zur Unzumutbarkeit (zuletzt: LAG Hamm, Urteil vom 24.05.2007, 8 Sa 51/07).
  • LAG Köln, 27.01.2022 - 6 Sa 593/21

    Beschränkter Umkreis aufgrund von arbeitsvertraglicher Versetzungsklausel;

    Soweit die Rechtsprechung in anderen Fällen bei einem Wegfall des Arbeitsplatzes und der Beschäftigungsmöglichkeit auf einem weiter entfernten anderen Arbeitsplatz eine längere Fahrtzeit - auch von zwei Stunden pro Weg - noch als zumutbar angesehen hat, sind die den besagten Urteilen zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisse regelmäßig anders ausgestaltet gewesen, als das hier fragliche zwischen den Parteien (vgl. z.B. LAG Köln v. 21.06.2005 -13 (5) Sa 179/05 - LAG Hamm, v. 24.05.2007 - 8 Sa 51/07).
  • ArbG Duisburg, 11.08.2021 - 4 Ca 659/21

    Annahmeverzugslohn - unzumutbares Arbeitsangebot des Arbeitgebers

    Es liegt kein "böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs" bei unzumutbar langer Pendelzeit vor (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Teilurteil vom 24. Mai 2007 - 8 Sa 51/07 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29782
LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07 (https://dejure.org/2007,29782)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.2007 - 8 Sa 51/07 (https://dejure.org/2007,29782)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 8 Sa 51/07 (https://dejure.org/2007,29782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,29782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
    Dabei handelt es sich um die gegenüber § 630 BGB speziellere Norm, welche seit ihrem Inkrafttreten am 01.01.2003 für alle Arbeitsverhältnisse maßgeblich ist (vgl. BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 11; Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = NZA 06, 106, Tz 12).

    Inhaltlich muss das Zeugnis daher dem Gebot der Zeugniswahrheit und dem Gebot der Zeugnisklarheit gerecht werden (BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 14; Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = NZA 06, 106, Tz 20).

    Im Interesse des beruflichen Fortkommens ist das Zeugnis außerdem wohlwollend zu fassen (BAG v. 21.06.2005, a.a.O. Tz 22 , ebenso bereits BAG v. 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289).

    In Betracht kommen sprachliche Beiwörter wie beispielhaft "immer", "durchweg" oder "ausnahmslos" (vgl. BAG v. 21.06.2005, a.a.O. m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist der Arbeitgeber bei der Erteilung eines Zeugnisses im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich frei in der Wahl seiner Formulierungen (BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 15; Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = NZA 06, 106, Tz 21; BAG v. 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - juris, Tz 19).

    Ebenso wenig wie der Arbeitgeber berechtigt ist, von einem Zwischenzeugnis ohne sachlichen Grund zum Nachteil des Arbeitnehmers abzuweichen (vgl. BAG v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = NZA 06, 106), kann dem Beklagten gestattet werden, statt des von ihm erteilen qualifizierten Zeugnisses ein einfaches Zeugnis zu erteilen, nur weil die Klägerin ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Zeugnis verlangt.

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
    Dabei handelt es sich um die gegenüber § 630 BGB speziellere Norm, welche seit ihrem Inkrafttreten am 01.01.2003 für alle Arbeitsverhältnisse maßgeblich ist (vgl. BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 11; Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = NZA 06, 106, Tz 12).

    Inhaltlich muss das Zeugnis daher dem Gebot der Zeugniswahrheit und dem Gebot der Zeugnisklarheit gerecht werden (BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 14; Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = NZA 06, 106, Tz 20).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist der Arbeitgeber bei der Erteilung eines Zeugnisses im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich frei in der Wahl seiner Formulierungen (BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 15; Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = NZA 06, 106, Tz 21; BAG v. 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - juris, Tz 19).

    Die Frage der Vereinbarkeit von § 109 GewO bzw. § 630 BGB mit Art. 5 I GG insgesamt oder im Falle der Verurteilung des Arbeitgebers zu bestimmten Zeugnisformulierungen ist durch die ständige Rechtsprechung des BAG bereits geklärt (vgl. Urt. v. 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - juris, Tz 20 "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"; BAG v. 14.03.2000 - 9 AZR 246/99 - FA 00, 286, Tz 14: AN muss Verurteilung zu bestimmten Formulierungen beantragen; BAG v. 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289 = NJW 60, 1973: ggf. gesamtes Zeugnis vom Gericht zu formulieren; zuletzt BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 15: Bindung an Formulierungen in Zwischenzeugnis).

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
    Im Interesse des beruflichen Fortkommens ist das Zeugnis außerdem wohlwollend zu fassen (BAG v. 21.06.2005, a.a.O. Tz 22 , ebenso bereits BAG v. 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in einem Urteil vom 23.06.1960 (5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289 = NJW 60, 1973) ausgeführt, dass die Gerichte für Arbeitssachen befugt sind, das vom Arbeitgeber zu erteilende Zeugnis ggf. vollständig vorzuformulieren, da bei unbestimmten Verurteilungen der Streit um die genaue Formulierung in das Vollstreckungsverfahren verlagert würde.

    Die Frage der Vereinbarkeit von § 109 GewO bzw. § 630 BGB mit Art. 5 I GG insgesamt oder im Falle der Verurteilung des Arbeitgebers zu bestimmten Zeugnisformulierungen ist durch die ständige Rechtsprechung des BAG bereits geklärt (vgl. Urt. v. 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - juris, Tz 20 "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"; BAG v. 14.03.2000 - 9 AZR 246/99 - FA 00, 286, Tz 14: AN muss Verurteilung zu bestimmten Formulierungen beantragen; BAG v. 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289 = NJW 60, 1973: ggf. gesamtes Zeugnis vom Gericht zu formulieren; zuletzt BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 15: Bindung an Formulierungen in Zwischenzeugnis).

  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91

    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich eine unterdurchschnittliche Beurteilung ergibt, trägt der Arbeitgeber (BAG v. 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86 = NZA 2004, 843, Tz 37; BAG v. 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - juris, Tz 18).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist der Arbeitgeber bei der Erteilung eines Zeugnisses im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich frei in der Wahl seiner Formulierungen (BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 15; Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = NZA 06, 106, Tz 21; BAG v. 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - juris, Tz 19).

    Die Frage der Vereinbarkeit von § 109 GewO bzw. § 630 BGB mit Art. 5 I GG insgesamt oder im Falle der Verurteilung des Arbeitgebers zu bestimmten Zeugnisformulierungen ist durch die ständige Rechtsprechung des BAG bereits geklärt (vgl. Urt. v. 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - juris, Tz 20 "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"; BAG v. 14.03.2000 - 9 AZR 246/99 - FA 00, 286, Tz 14: AN muss Verurteilung zu bestimmten Formulierungen beantragen; BAG v. 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289 = NJW 60, 1973: ggf. gesamtes Zeugnis vom Gericht zu formulieren; zuletzt BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 15: Bindung an Formulierungen in Zwischenzeugnis).

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99

    Arbeitszeugnis - Klageantrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
    Dem entsprechend sind die Kläger in Zeugnisrechtsstreitigkeiten verpflichtet, bestimmte Formulierungen zu beantragen (BAG v. 14.03.2000 - 9 AZR 246/99 - FA 00, 286, Tz 14).

    Die Frage der Vereinbarkeit von § 109 GewO bzw. § 630 BGB mit Art. 5 I GG insgesamt oder im Falle der Verurteilung des Arbeitgebers zu bestimmten Zeugnisformulierungen ist durch die ständige Rechtsprechung des BAG bereits geklärt (vgl. Urt. v. 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - juris, Tz 20 "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"; BAG v. 14.03.2000 - 9 AZR 246/99 - FA 00, 286, Tz 14: AN muss Verurteilung zu bestimmten Formulierungen beantragen; BAG v. 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289 = NJW 60, 1973: ggf. gesamtes Zeugnis vom Gericht zu formulieren; zuletzt BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 15: Bindung an Formulierungen in Zwischenzeugnis).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91

    Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
    Ein solcher Eindruck entwertet das Zeugnis und ist geeignet, Misstrauen gegen den Inhalt des Zeugnisses zu erwecken (BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 - NZA 93, 123, Tz 18).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
    Ein Arbeitnehmer muss nur unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten (BAG v. 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87, Tz 90 m.w.N.).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich eine unterdurchschnittliche Beurteilung ergibt, trägt der Arbeitgeber (BAG v. 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86 = NZA 2004, 843, Tz 37; BAG v. 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - juris, Tz 18).
  • BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91

    Zeugnisdatum

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
    Ein solcher Eindruck entwertet das Zeugnis und ist geeignet, Misstrauen gegen den Inhalt des Zeugnisses zu erwecken (BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 - NZA 93, 123, Tz 18).
  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit;

    Das "Wohlwollensgebot" ergibt sich aus dem Gesetzeszweck, wonach - im Rahmen der Zeugniswahrheitspflicht - das Zeugnis dem Interesse des Arbeitnehmers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung tragen soll (LAG Hamburg 06.12.2007 - 8 Sa 51/07 -, Juris Rn. 54/68, HWK/Gäntgen, § 109 GewO, Rn. 36 [gegen einen konstitutionell überspannten Objektivismus]; kritisch Preis/Bender, NZA 2005, 1327 MüArbR/Wank, 3. Aufl., § 105 Rn. 20 [18], die aber vernachlässigen, dass "Wahrheitsliebe sich darin zeigt, daß man überall das Gute zu finden und zu schätzen weiß" (Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre II. Buch, Betrachtungen im Sinne der Wanderer - - 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Erfordernis einer berufsbildgemäßen

    Die Gerichte für Arbeitssachen sind befugt, Zeugnisse ggf. neu zu formulieren, wenn andernfalls die Gefahr von Sinnentstellungen oder Widersprüchlichkeiten droht (vgl. Küttner/ Reinecke Personalbuch Stichwort Zeugnis Rn. 40; aus der Rechtsprechung zuletzt etwa LAG Hamburg 6.12.2007 - 8 Sa 51/07 - zu II 1 der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 13.3.2007 - 9 Sa 1835/06 - zu II 3 der Gründe, juris; LAG Düsseldorf 6.11.2003 - 12 Sa 354/03 - zu I 1 der Gründe, LAGE GewO 2003 § 109 Nr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 06.09.2007 - 8 Sa 51/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,41098
LAG Hamm, 06.09.2007 - 8 Sa 51/07 (https://dejure.org/2007,41098)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2007 - 8 Sa 51/07 (https://dejure.org/2007,41098)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2007 - 8 Sa 51/07 (https://dejure.org/2007,41098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,41098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

    Auf die Revision der Beklagten werden das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Mai 2007 und das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. September 2007 - 8 Sa 51/07 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht