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   LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13   

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LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13 (https://dejure.org/2013,53349)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.12.2013 - 8 Sa 538/13 (https://dejure.org/2013,53349)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 8 Sa 538/13 (https://dejure.org/2013,53349)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13
    Das gilt nicht nur für den Fall der erstmaligen Vereinbarung einer Bezugnahme, sondern auch bei der Sicherung einer bisher geltenden dynamischen Inbezugnahme (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 27, AP BGB § 133 Nr. 60).

    Gegen seine Wirksamkeit als Vertrag zugunsten Dritter i.S.v. § 328 Abs. 1 BGB bestehen keine Bedenken (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - Rn. 28, a.a.O.).

    Aus dieser Wortwahl ergibt sich die Zusicherung, eine dynamische Einbeziehung der betroffenen Tarifregelungen zu gewährleisten (vgl. BAG 26. August 2009 - 4 AZR 290/08 - Rn. 24, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 69; 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - Rn. 22, AP BGB § 133 Nr. 54 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 36; BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 32, AP BGB § 133 Nr. 60).

    Der Vertragstext enthält darüber hinaus keine zeitliche Begrenzung für die in Aussicht gestellte dynamische Tarifanwendung (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - Rn. 33 f., AP BGB § 133 Nr. 60).

    Da der Arbeitsvertrag des Klägers eine Gleichstellungsabrede enthielt und die G GmbH nicht Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes war, bedurfte es zur Erhaltung der dynamischen Anwendbarkeit der angesprochenen Tarifverträge der Vereinbarung deren dynamischer Geltung (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - Rn. 51, AP BGB § 133 Nr. 60).

    Fehlt ein Spielraum, so genügt in der Regel eine einseitige Erklärung des Berechtigten gegenüber dem Verpflichteten, die mit der Einräumung der Berechtigung bereits vorab angenommen ist (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - Rn. 63, AP BGB § 133 Nr. 60).

    Auch die widerspruchslose Anwendung der tariflichen Regelungen auf das Arbeitsverhältnis kann als entsprechende konkludente Vereinbarung zu verstehen sein (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - Rn. 61 f., AP BGB § 133 Nr. 60).

    Auch wenn eine ausdrückliche Fristbestimmung fehlt, so ist doch erforderlich, dass wesentliche Vertragsbedingungen wie eine dynamische Anwendbarkeit von Tarifwerken in angemessener Zeit feststehen müssen (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - Rn. 62, a.a. O.; BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 -BAGE 104, 315).

    Da es sich demnach beim TVÜ-VKA in Verbindung mit dem TVöD-VKA um einen den BMT-G II ersetzenden Tarifvertrag handelt und die Zusicherung im PÜV 1997 die ersetzenden Tarifverträge ausdrücklich einschließt, bedarf es insofern keiner ergänzenden Vertragsauslegung (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - Rn. 61, AP BGB § 133 Nr. 60).

    Hierbei muss das schützenswerte Vertrauen des Schuldners das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass diesem die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -, Rn. 43, AP BGB § 133 Nr. 60).

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13
    Die negative Koalitionsfreiheit ist nicht berührt, weil die Betriebserwerberin die dynamische Anwendung der angesprochenen Tarifverträge in Ausübung ihrer Vertragsfreiheit aufgrund privatautonomer Entschließung zugesagt hat (vgl. BAG 23. September 2009 -4 AZR 331/08 -, Rn. 21, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    (a) Der sich von Gesetzes wegen, nämlich nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, vollziehende Eintritt des Erwerbers eines Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse bezieht sich auf alle arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst mithin auch solche aus dynamischen Verweisungsklauseln auf einen Tarifvertrag bzw. auf ein Tarifwerk (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 15, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Der arbeitsvertragliche Charakter einer dynamischen Verweisung auf ein fremdes Regelwerk wird durch die Herkunft des Bezugsobjekts nicht geändert (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 bis 27, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die dynamische Anwendung des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes kann jederzeit einvernehmlich und frei abgeändert werden, auch zulasten des Arbeitnehmer (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 23 ff, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Daraus wird deutlich, dass auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht der kollektivrechtliche Charakter der vor dem Betriebsübergang normativ geltenden - und nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB und Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG in das Arbeitsverhältnis transformierten -Mindestarbeitsbedingungen nach dem Betriebsübergang erhalten bleibt (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 34, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Die Frage, wie das von Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer hinsichtlich einer Tarifanwendung privatautonom Vereinbarte auszulegen ist, das gemäß Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie nach dem Übergang des Betriebes beim Erwerber weiter gilt, war ebenso wenig Gegenstand der Entscheidung des Gerichtshofs wie eine abschließende gemeinschaftsrechtliche Bewertung, dass ein bestimmtes Klauselverständnis mit höherrangigem Recht kollidiert (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 37, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

  • ArbG Offenbach, 12.03.2013 - 9 Ca 350/12
    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 12. März 2013 - 9 Ca 350/12 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Offenbach am Main hat der Klage durch Urteil vom 12. März 2013 -9 Ca 350/12 - stattgegeben.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 12. März 2013 -9 Ca 350/12 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 12. März 2013 - 9 Ca 350/12 - ist zulässig.

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13
    Die Erklärung kann auch konkludent erfolgen (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 31, BAGE 130, 286).

    Dies macht deutlich, dass der TVöD-VKA und mit ihm auch der TVÜ-VKA nach Auffassung der ihn schließenden Tarifvertragsparteien grundsätzlich an die Stelle des BMT-G II treten sollten (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 22, BAGE 130, 286; BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21).

  • EuGH, 12.11.1992 - C-209/91

    Rask und Christensen / ISS Kantineservice

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13
    Sie bezweckt mit dem unmittelbaren und automatischen Eintritt des Erwerbers in die arbeitsvertragliche Rechtsstellung des Veräußerers, dass der Arbeitnehmer auch nach dem Betriebsübergang unter den gleichen Vertragsbedingungen weiterarbeiten kann, die er mit dem Veräußerer vereinbart hatte (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8; 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino/Chiappero], Rn. 49, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187/EWG Nr. 29).

    Die Ablösung dieser Bedingungen kann damit innerhalb dieser Zeit auch nach der Richtlinie grundsätzlich nicht einzelvertraglich erfolgen, wie dies für die in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG genannten Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag möglich ist (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], Rn. 28, EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8; 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino, Chiappero], Rn. 53, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 29).

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13
    (aa) Die Verwirkung stellt einen Spezialfall der unzulässigen Rechtsausübung dar und soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 20, EzA § 242 BGB 2002 Verwirkung Nr. 2).

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - NZA 2007, 690 ff.).

  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13
    Sie bezweckt mit dem unmittelbaren und automatischen Eintritt des Erwerbers in die arbeitsvertragliche Rechtsstellung des Veräußerers, dass der Arbeitnehmer auch nach dem Betriebsübergang unter den gleichen Vertragsbedingungen weiterarbeiten kann, die er mit dem Veräußerer vereinbart hatte (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8; 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino/Chiappero], Rn. 49, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187/EWG Nr. 29).

    Die Ablösung dieser Bedingungen kann damit innerhalb dieser Zeit auch nach der Richtlinie grundsätzlich nicht einzelvertraglich erfolgen, wie dies für die in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG genannten Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag möglich ist (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], Rn. 28, EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8; 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino, Chiappero], Rn. 53, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 29).

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07

    Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13
    (aaa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - Rn. 18, BAGE 126, 251 = AP § 77 BetrVG 1972 § 77 Nr. 96 = EzA TVG § 1 Nr. 49) müssen normative Regelungen, durch welche der Inhalt von Arbeitsverhältnissen unmittelbar und zwingend gestaltet werden soll, dem Gebot der Rechtsquellenklarheit im Sinne einer Eindeutigkeit der Norm urheberschaft genügen.

    Bei mehrseitigen, von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat unterzeichneten Vereinbarungen, sind jedenfalls diejenigen Regelungskomplexe rechtswirksam, die sich selbständig von den übrigen abgrenzen lassen und deren Urheber ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 -, Rn. 26, BAGE 126, 251 = AP § 77 BetrVG 1972 § 77 Nr. 96 = EzA TVG § 1 Nr. 49).

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13
    Das bedeutet, dass die Bezugnahme mit dem Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber unabhängig von einer etwaigen Tarifbindung des Arbeitnehmers ihre Dynamik verliert (vgl. BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68).

    Gegen seine Wirksamkeit als Vertrag zugunsten Dritter bestehen daher keine Bedenken (vgl. BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68; LAG Hessen 2. September 2011 - 3 Sa 1606/10 -).

  • LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10

    Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13
    Gegen seine Wirksamkeit als Vertrag zugunsten Dritter bestehen daher keine Bedenken (vgl. BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68; LAG Hessen 2. September 2011 - 3 Sa 1606/10 -).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • EuGH, 06.11.2003 - C-4/01

    Martin u.a.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 416/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01

    Änderungskündigung

  • LAG München, 29.03.2012 - 4 Sa 997/11

    Personalüberleitungsvertrag, Bezugnahmeklausel

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 290/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personalüberleitungsvertrag

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06

    Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 61/14

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2013 - 8 Sa 538/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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