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   LAG Hamburg, 06.09.2001 - 8 Sa 59/01   

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LAG Hamburg, 06.09.2001 - 8 Sa 59/01 (https://dejure.org/2001,22555)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06.09.2001 - 8 Sa 59/01 (https://dejure.org/2001,22555)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06. September 2001 - 8 Sa 59/01 (https://dejure.org/2001,22555)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2001, 533
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 06.05.2002 - 8 Sa 641/02

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit

    Ein solcher Standpunkt wäre mit dem verfassungsrechtlich gestützten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz unvereinbar (so auch LAG Hamburg, Urteil vom 06.09.2001 - 8 Sa 59/01 - AfP 2001, 533).
  • LAG Hessen, 20.11.2006 - 19 SaGa 1832/06

    Einstweilige Verfügung - Teilzeitbeschäftigung - Verfügungsgrund

    Soweit nur gefordert wird, dass das Obsiegen in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist, weil derzeit keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe ersichtlich sind (in diese Richtung LAG Hamburg 06.09.2001 - 8 Sa 59/01 - AfP 2001, 533), verkennt dies die notwendige Prüfung eines Verfügungsgrundes neben der Prüfung eines Verfügungsanspruchs.
  • LAG Köln, 23.11.2009 - 4 Ta 350/09

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung

    Dementsprechend wird auch bei einem Anspruch auf Abschluss einer Teilzeitbeschäftigungsvereinbarung nach § 8 TzBfG einstweiliger Rechtsschutz auf entsprechende Beschäftigung (nur) in Teilzeit gewährt, noch bevor eine entsprechende Vereinbarung nach § 894 ZPO zustande gekommen ist (vgl. z. B. LAG Hamburg 06.09.2001 - 8 Sa 59/01; LAG Berlin 20.02.2004 - 4 Sa 2043/01; LAG Rheinland-Pfalz 12.04.2002 - 3 Sa 161/02).
  • ArbG Nürnberg, 28.11.2003 - 14 Ga 114/03

    Anspruch der Arbeitnehmerin auf Reduzierung der Arbeitszeit gem. § 8 TzBfG auch

    Die überwiegende Meinung, der sich die erkennende Kammer anschließt, und auch die bisher veröffentlichen Gerichtsentscheidungen gehen von der Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen aus (Dütz, AuR 2003, S. 161 ff; Kliemt, NZA 2001, S.63, 67 f.; Küttner-Reinicke, Personalhandbuch, 10. Aufl., Teilzeitbeschäftigung Rz. 30; LAG Hamm v. 06.05.2002, Az. 8 Sa 641/02 in NZA-RR 2003, 178-183; LAG Berlin v. 20.02.2002, Az. 4 Sa 2243/01 in NZA 2002, 858-860; LAG Hamburg v. 06.09.2001, Az. 8 Sa 59/01; LAG RheinlandPfalz v. 12.02.2002, Az. 3 Sa 161/02; Schiefer in NZA-RR 8/2002 unter hinweis auf Arbeitsgerichte Frankfurt a.M., Berlin und Bochum, S. 405, 406).
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