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LAG Hamburg, 06.09.2001 - 8 Sa 59/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 2001, 533
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Hamm, 06.05.2002 - 8 Sa 641/02
Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit
Ein solcher Standpunkt wäre mit dem verfassungsrechtlich gestützten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz unvereinbar (so auch LAG Hamburg, Urteil vom 06.09.2001 - 8 Sa 59/01 - AfP 2001, 533). - LAG Hessen, 20.11.2006 - 19 SaGa 1832/06
Einstweilige Verfügung - Teilzeitbeschäftigung - Verfügungsgrund
Soweit nur gefordert wird, dass das Obsiegen in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist, weil derzeit keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe ersichtlich sind (in diese Richtung LAG Hamburg 06.09.2001 - 8 Sa 59/01 - AfP 2001, 533), verkennt dies die notwendige Prüfung eines Verfügungsgrundes neben der Prüfung eines Verfügungsanspruchs. - LAG Köln, 23.11.2009 - 4 Ta 350/09
Einstweilige Verfügung, Beschäftigung
Dementsprechend wird auch bei einem Anspruch auf Abschluss einer Teilzeitbeschäftigungsvereinbarung nach § 8 TzBfG einstweiliger Rechtsschutz auf entsprechende Beschäftigung (nur) in Teilzeit gewährt, noch bevor eine entsprechende Vereinbarung nach § 894 ZPO zustande gekommen ist (vgl. z. B. LAG Hamburg 06.09.2001 - 8 Sa 59/01; LAG Berlin 20.02.2004 - 4 Sa 2043/01; LAG Rheinland-Pfalz 12.04.2002 - 3 Sa 161/02). - ArbG Nürnberg, 28.11.2003 - 14 Ga 114/03
Anspruch der Arbeitnehmerin auf Reduzierung der Arbeitszeit gem. § 8 TzBfG auch …
Die überwiegende Meinung, der sich die erkennende Kammer anschließt, und auch die bisher veröffentlichen Gerichtsentscheidungen gehen von der Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen aus (…Dütz, AuR 2003, S. 161 ff; Kliemt, NZA 2001, S.63, 67 f.;… Küttner-Reinicke, Personalhandbuch, 10. Aufl., Teilzeitbeschäftigung Rz. 30; LAG Hamm v. 06.05.2002, Az. 8 Sa 641/02 in NZA-RR 2003, 178-183; LAG Berlin v. 20.02.2002, Az. 4 Sa 2243/01 in NZA 2002, 858-860; LAG Hamburg v. 06.09.2001, Az. 8 Sa 59/01; LAG RheinlandPfalz v. 12.02.2002, Az. 3 Sa 161/02; Schiefer in NZA-RR 8/2002 unter hinweis auf Arbeitsgerichte Frankfurt a.M., Berlin und Bochum, S. 405, 406).