Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 19.01.2015

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 30.10.2014 - 8 Sa 637/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45416
LAG Hamm, 30.10.2014 - 8 Sa 637/14 (https://dejure.org/2014,45416)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2014 - 8 Sa 637/14 (https://dejure.org/2014,45416)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 8 Sa 637/14 (https://dejure.org/2014,45416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufsgenossenschaftliche Kliniken, Eingruppierung, Tarifauslegung, Überleitung, Oberarzt, Funktionsoberarzt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Berufsgenossenschaftliche Kliniken, Eingruppierung, Tarifauslegung, Überleitung, Oberarzt, Funktionsoberarzt

  • IWW

    § 64 Abs. 1, 2b ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 u. 2 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 4 Abs. 1 S. 1 TVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 S. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Stufenlaufzeit bei Überleitung in eine andere Entgeltgruppe des BG-AT

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Berechnung der Stufenlaufzeit bei Überleitung in eine andere Entgeltgruppe des BG-AT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berufsgenossenschaftliche Kliniken; Eingruppierung; Tarifauslegung; Überleitung; Oberarzt; Funktionsoberarzt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Bochum, 07.11.2013 - 4 Ca 2464/08

    Vergütungsanspruch eines Angestellten durch tarifliche Eingruppierung i.R.d.

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2014 - 8 Sa 637/14
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 07.11.2013 - 4 Ca 2464/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Bochum hat die Klage mit Urteil vom 07.11.2013 - 4 Ca 2464/08 - vollumfänglich abgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das am 07. April 2014 zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 07. November 2014 - 4 Ca 2464/08 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 24.022,06 EUR brutto zu zahlen.

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2014 - 8 Sa 637/14
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 19.01.2000 - 4 AZR 814/98 - NZA 2000, S. 1300 ff m. w. N.; LAG Hamm, Urteil vom 18.08.2009 - 12 Sa 585/09 - juris).
  • BAG, 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Absenkung der Sonderzahlung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2014 - 8 Sa 637/14
    Vielmehr ist der wirkliche Wille des Normgebers und der mit der Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck mit zu berücksichtigen, soweit selbiger in der Regelung seinen Niederschlag gefunden hat (BAG, Urteil vom 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12 - juris).
  • LAG Hamm, 18.08.2009 - 12 Sa 585/09
    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2014 - 8 Sa 637/14
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 19.01.2000 - 4 AZR 814/98 - NZA 2000, S. 1300 ff m. w. N.; LAG Hamm, Urteil vom 18.08.2009 - 12 Sa 585/09 - juris).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK -

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2014 - 8 Sa 637/14
    Die Niederschriftserklärung des Marburger Bundes und des VBGK vom 14.06.2007 zur Handhabung des TVÜ-Ärzte VBGK bei der Überleitung von Funktionsoberärzten (dort Ziffer 1) verhält sich, unabhängig von der Frage nach deren Rechtsqualität und Rechtswirksamkeit (hierzu BAG, Urteil vom 25.01.2012 - 4 AZR 15/10 - juris), zur Frage der Einstufung nicht.
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15

    Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Oktober 2014 - 8 Sa 637/14 - teilweise aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13232
LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14 (https://dejure.org/2015,13232)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2015 - 8 Sa 637/14 (https://dejure.org/2015,13232)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 8 Sa 637/14 (https://dejure.org/2015,13232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG; § 1 Abs. 2 AÜG; § 9 Nr. 1 AÜG; § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG; § 611 Abs. 1 BGB; § 631 Abs. 1 BGB; § 631 Abs. 2 BGB
    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung; Antrag auf Feststellung eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses bei unzureichenden Darlegungen zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung

  • IWW

    § 13 AÜG, §§ ... 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 AÜG, § 2 Abs. 5 AÜG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 66 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG, AÜG § 10, § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 611 BGB, § 631 Abs. 1 BGB, § 631 Abs. 2 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 10 Abs. 1, 9 Nr. 1 AÜG, § 97 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung; Antrag auf Feststellung eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses bei unzureichenden Darlegungen zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14
    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 26; vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13; vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Arbeitnehmerüberlassung ist vielmehr durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 27).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 27; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 14).

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 27; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 14).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 28, juris; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 15; vom 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06, juris Rn. 35; vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - juris Rn. 42).

    Der Werkbesteller ist im Rahmen eines Werkvertrages berechtigt, dem Werkunternehmer selbst oder auch dessen Erfüllungsgehilfen Anweisungen zur Ausführung des Werks zu erteilen (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14
    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 26; vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13; vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 27; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 14).

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 27; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 14).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 28, juris; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 15; vom 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06, juris Rn. 35; vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - juris Rn. 42).

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14
    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 26; vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13; vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13).

  • BGH, 06.06.2013 - VII ZR 355/12

    "Winterdienstvertrag"

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14
    Es kommt darauf an, ob eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird (BGH vom 6. Juni 2013 - VII ZR 355/12 - juris Rn. 9; vom 16. Juli 2002 - X ZR 27/01, BGHZ 151, 330, 332 f.; vom 25. Mai 1972 - VII ZR 49/71, WM 1972, 947).
  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 27/01

    Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag bei Forschungs- und Entwicklungsleistungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14
    Es kommt darauf an, ob eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird (BGH vom 6. Juni 2013 - VII ZR 355/12 - juris Rn. 9; vom 16. Juli 2002 - X ZR 27/01, BGHZ 151, 330, 332 f.; vom 25. Mai 1972 - VII ZR 49/71, WM 1972, 947).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13

    Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14
    Arbeitnehmerüberlassung lässt sich auch bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung einer sekundären Darlegungs- und Beweislast des Klägers (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 1. August 2013 - 2 Sa 6/13, NZA 2013, 1017) und unter Berücksichtigung der vorgetragenen abweichenden Vertragsgestaltung nicht feststellen.
  • BGH, 25.05.1972 - VII ZR 49/71

    Einordnung eines Vertrages als Werkvertrag oder als

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14
    Es kommt darauf an, ob eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird (BGH vom 6. Juni 2013 - VII ZR 355/12 - juris Rn. 9; vom 16. Juli 2002 - X ZR 27/01, BGHZ 151, 330, 332 f.; vom 25. Mai 1972 - VII ZR 49/71, WM 1972, 947).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14
    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 28, juris; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 15; vom 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06, juris Rn. 35; vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - juris Rn. 42).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14
    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 28, juris; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 15; vom 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06, juris Rn. 35; vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - juris Rn. 42).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14
    Weisungen des Bestellers sind im Rahmen von Werk- und Dienstverhältnissen möglich; das gilt auch für Absprachen zu Zeit und Inhalt der Leistungserbringung (BAG vom 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - juris Rn. 27).
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