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   LAG Hamm, 06.05.2002 - 8 Sa 641/02   

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https://dejure.org/2002,3929
LAG Hamm, 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 (https://dejure.org/2002,3929)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 (https://dejure.org/2002,3929)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - 8 Sa 641/02 (https://dejure.org/2002,3929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Teilzeit / Antrag / Wirksamkeit / Ablehnung / Betriebliche Gründe / Montagebetrieb

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    TzBfG § 8 Abs. 2, § 8 Abs. 4
    Teilzeit / Antrag / Wirksamkeit / Ablehnung / Betriebliche Gründe / Montagebetrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG ; Vorläufige gerichtliche Regelung der Arbeitszeit für die Dauer des Hauptsacheverfahrens; Entgegenstehen betrieblicher Gründe; Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung; Ausschluss des einstweiligen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 894 935; TzBfG § 8
    Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 178
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamburg, 06.09.2001 - 8 Sa 59/01

    Zur Geltendmachung eines Teilzeitarbeitsanspruchs durch eine

    Auszug aus LAG Hamm, 06.05.2002 - 8 Sa 641/02
    Ein solcher Standpunkt wäre mit dem verfassungsrechtlich gestützten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz unvereinbar (so auch LAG Hamburg, Urteil vom 06.09.2001 - 8 Sa 59/01 - AfP 2001, 533).
  • LAG Hamburg, 04.09.2006 - 4 Sa 41/06

    Einstweilige Verfügung hinsichtlich Teilzeitanspruch

    Hinw. auf Rspr. und Lit.; Küttner/Reinecke, Personalbuch 2006, 13. Aufl., Teilzeitbeschäftigung Rz 59; LAG Düsseldorf 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03 - NZA-RR 2004, 181; LAG Hamm 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - NZA-RR 2003, 178; LAG Rheinland-Pfalz 12.04.2002 - 3 Sa 161/02 - NZA 2002, 856; LAG Berlin 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01 - NZA 2002, 858;).

    Dem Umstand, dass durch den Erlass einer Leistungsverfügung eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache erfolgt, ist allein dadurch Rechnung zu tragen, dass eine entsprechende gerichtliche Entscheidung nur in Betracht kommt, wenn ein Obsiegen des Verfügungsklägers in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich und die angestrebte einstweilige Regelung dringend geboten ist und sich ferner bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen ergibt, dass dem Verfügungsbeklagten eher als dem Verfügungskläger das Risiko zuzumuten ist, dass die weitere Aufklärung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren dort zu einer abweichenden Beurteilung der Rechtslage führen kann (so zutr. LAG Hamm 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - NZA-RR 2003, 178).

    Diese familiäre Entscheidung, die Erziehung der Kinder neben dem vormittäglichen Besuch des Kindergartens und der begrenzten Betreuung durch eine Tagesmutter für die Dauer einer wesentlichen Entwicklungsphase der Kinder selbst zu übernehmen, ist aus verfassungsrechtlichen Gründen zu respektieren und kann nicht als Herbeiführung der Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Verfügung angesehen werden (so auch LAG Berlin 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01 - NZA 2002, 858; LAG Hamm 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - NZA-RR 2003, 178).

  • LAG Hamm, 15.01.2003 - 2 Sa 1393/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit trotz entgegenstehender betrieblicher

    Ein zur Wahrung der Dreimonatsfrist nicht rechtzeitig gestellter Antrag kann aber in einen Antrag zum nächst zulässigen Termin umgedeutet werden (Richardi/Annuß, BB 2000, 2201; Rolfs, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 2002, Rdnr. 12 zu § 8 sowie LAG Hamm vom 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - a.A. Hopfner, DB 1001, 2144; Preis/Gotthard, DB 2001, 145; Meinel/Heyn/Herms, TzBfG 2002, Rdnr. 38 zu § 8).
  • LAG Hamm, 27.09.2002 - 10 Sa 232/02

    Reduzierung der Arbeitszeit, entgegenstehende betriebliche Gründe, Einhaltung der

    In Übereinstimmung mit der wohl inzwischen herrschenden Ansicht (Richardi/Annuß, DB 2000, 2201, 2202; Kittner/Däubler/Zwanziger, a.a.O., § 8 Rz. 35; Beckschulze, DB 2000, 2598, 2603; Däubler, ZIP 2000, 217, 218; Buschmann u.a., a.a.O., § 8 TzBfG Rz. 25; Rolfs, RdA 2001, 129, 134; ArbG Freiburg, Urteil vom 10.01.2001 - 10 Ca 187/01 - ArbG Nienburg, Urteil vom 23.01.2002 - NZA 2002, 382; ArbG Oldenburg, Urteil vom 26.03.2002 - NZA 2002, 908; LAG Hamm, Urteil vom 06.05.2002 - 8 Sa 641/02-) ist vielmehr davon auszugehen, dass ein nicht rechtzeitig - zur Wahrung der Dreimonatsfrist - gestellter Antrag ohne weiteres dahin zu verstehen ist, dass das Teilzeitbegehren in diesem Fall auf den nächst zulässigen Termin nach Ablauf der Dreimonatsfrist gerichtet ist.
  • LAG Niedersachsen, 12.09.2003 - 16 Sa 138/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Pflicht zur Versetzung in eine Tätigkeit der

    Das Erfordernis, bei Versäumung der Dreimonatsfrist einen neuen Antrag zu verlangen, kann deshalb nur als Formalismus betrachtet werden (so auch LAG Hamm, Urteil vom 06.05.2002, Az. 8 Sa 641/02, in NZA RR, 2003, 178 bis 183, m. w. N.).
  • ArbG Siegen, 05.03.2020 - 1 Ca 568/19
    Die Kündigung vom 18.04.2019 ist damit zum 30.06.2019 wirksam (BAG v. 29.01.2015 - 2 AZR 280/14 - NZA 2015, 673; LAG Hamm v. 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - NZA-RR 2003, 178) .
  • LAG Hamm, 08.07.2008 - 14 SaGa 25/08

    Teilzeitverlangen, einstweilige Verfügung

    Für die vorliegende Fallgestaltung folgt daraus, dass es mit dem verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz unvereinbar ist, im Zusammenhang mit einem Teilzeitbegehren gemäß § 8 TzBfG eine vorläufige gerichtliche Regelung deswegen auszuschließen, weil die Zustimmung des Arbeitgebers mangels rechtskräftiger Hauptsachentscheidung nach § 894 ZPO noch nicht ersetzt ist bzw. eine rechtskräftige Feststellung des Eintritts der Fiktion nach § 8 Abs. 5 TzBfG noch nicht vorliegt (vgl. für den Fall des auf Zustimmung des Arbeitgebers gerichteten Hauptsacheverfahrens LAG Hamm, 6. Mai 2002, 8 Sa 641/02, NZA-RR 2003, S. 178 f.).
  • LAG Hessen, 20.11.2006 - 19 SaGa 1832/06

    Einstweilige Verfügung - Teilzeitbeschäftigung - Verfügungsgrund

    Auch die grundgesetzlich garantierte Entscheidung der Eltern, für die Erziehung ihrer Kinder selbst zu sorgen und dies nicht Dritten zu überlassen, kann zu einer entsprechenden Pflichtenkollision führen und damit zu einem Verfügungsgrund (vgl. LAG Düsseldorf 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03 - NZA-RR 2004, 181; LAG Hamm 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - NZA-RR 2003, 178).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 SaGa 1/07

    Lage der Arbeitszeit, einstweilige Verfügung, Alleinerziehende, Mitbestimmung des

    (LAG Hamm, Urteil v. 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - LAG Hamburg, Urteil v. 04.09.2006 - 4 Sa 41/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03

    Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 S. 1

    Zwar mag eine derartige Entscheidung aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) zu respektieren sein (LAG Hamm 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 -).
  • ArbG Nürnberg, 28.11.2003 - 14 Ga 114/03

    Anspruch der Arbeitnehmerin auf Reduzierung der Arbeitszeit gem. § 8 TzBfG auch

    Die überwiegende Meinung, der sich die erkennende Kammer anschließt, und auch die bisher veröffentlichen Gerichtsentscheidungen gehen von der Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen aus (Dütz, AuR 2003, S. 161 ff; Kliemt, NZA 2001, S.63, 67 f.; Küttner-Reinicke, Personalhandbuch, 10. Aufl., Teilzeitbeschäftigung Rz. 30; LAG Hamm v. 06.05.2002, Az. 8 Sa 641/02 in NZA-RR 2003, 178-183; LAG Berlin v. 20.02.2002, Az. 4 Sa 2243/01 in NZA 2002, 858-860; LAG Hamburg v. 06.09.2001, Az. 8 Sa 59/01; LAG RheinlandPfalz v. 12.02.2002, Az. 3 Sa 161/02; Schiefer in NZA-RR 8/2002 unter hinweis auf Arbeitsgerichte Frankfurt a.M., Berlin und Bochum, S. 405, 406).
  • LAG Hessen, 30.01.2006 - 16 SaGa 1823/05
  • ArbG Dessau-Roßlau, 15.04.2009 - 1 Ga 1/09
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