Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7069
LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14 (https://dejure.org/2015,7069)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2015 - 8 Sa 643/14 (https://dejure.org/2015,7069)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 8 Sa 643/14 (https://dejure.org/2015,7069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AÜG § 1 Abs. 1; AÜG § 1 Abs. 2; AÜG § 10; AÜG § 9; BGB § 611; BGB § 631; § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG; § 9 Nr. 1 AÜG; § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG; § 611 Abs. 1 BGB; § 631 Abs. 1 BGB; § 631 Abs. 2 BGB
    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung; unbegründeter Antrag auf Feststellung eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses bei unzureichenden Darlegungen zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung; Unbegründeter Antrag auf Feststellung eines ...

  • IWW

    § 13 AÜG, §§ ... 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 AÜG, § 2 Abs. 5 AÜG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 66 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG, AÜG § 10, § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 611 BGB, § 631 Abs. 1 BGB, § 631 Abs. 2 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 10 Abs. 1, 9 Nr. 1 AÜG, § 97 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung; unbegründeter Antrag auf Feststellung eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses bei unzureichenden Darlegungen zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung; Unbegründeter Antrag auf Feststellung eines ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Testfahrer aus Drittunternehmen ist kein Leiharbeiter

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Testfahrer aus Drittunternehmen ist kein Leiharbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14
    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 26; vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13; vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Arbeitnehmerüberlassung ist vielmehr durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 27).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 27; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 14).

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 27; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 14).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 28, juris; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 15; vom 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06, juris Rn. 35; vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - juris Rn. 42).

    Der Werkbesteller ist im Rahmen eines Werkvertrages berechtigt, dem Werkunternehmer selbst oder auch dessen Erfüllungsgehilfen Anweisungen zur Ausführung des Werks zu erteilen (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14
    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 26; vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13; vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 27; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 14).

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 27; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 14).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 28, juris; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 15; vom 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06, juris Rn. 35; vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - juris Rn. 42).

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14
    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, juris Rn. 26; vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13; vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13).

  • BGH, 25.05.1972 - VII ZR 49/71

    Einordnung eines Vertrages als Werkvertrag oder als

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14
    Es kommt darauf an, ob eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird (BGH vom 6. Juni 2013 - VII ZR 355/12 - juris Rn. 9; vom 16. Juli 2002 - X ZR 27/01, BGHZ 151, 330, 332 f.; vom 25. Mai 1972 - VII ZR 49/71, WM 1972, 947).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14
    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 28, juris; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 15; vom 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06, juris Rn. 35; vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - juris Rn. 42).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14
    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 28, juris; vgl. auch BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07, juris Rn. 15; vom 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06, juris Rn. 35; vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - juris Rn. 42).
  • BGH, 06.06.2013 - VII ZR 355/12

    "Winterdienstvertrag"

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14
    Es kommt darauf an, ob eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird (BGH vom 6. Juni 2013 - VII ZR 355/12 - juris Rn. 9; vom 16. Juli 2002 - X ZR 27/01, BGHZ 151, 330, 332 f.; vom 25. Mai 1972 - VII ZR 49/71, WM 1972, 947).
  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 27/01

    Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag bei Forschungs- und Entwicklungsleistungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14
    Es kommt darauf an, ob eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird (BGH vom 6. Juni 2013 - VII ZR 355/12 - juris Rn. 9; vom 16. Juli 2002 - X ZR 27/01, BGHZ 151, 330, 332 f.; vom 25. Mai 1972 - VII ZR 49/71, WM 1972, 947).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14
    Weisungen des Bestellers sind im Rahmen von Werk- und Dienstverhältnissen möglich; das gilt auch für Absprachen zu Zeit und Inhalt der Leistungserbringung (BAG vom 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - juris Rn. 27).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13

    Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14
    Arbeitnehmerüberlassung lässt sich auch bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung einer sekundären Darlegungs- und Beweislast des Klägers (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 1. August 2013 - 2 Sa 6/13, NZA 2013, 1017) und unter Berücksichtigung der vorgetragenen abweichenden Vertragsgestaltung nicht feststellen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgabeninhalte noch verantwortlich bleibt, zur Gewährung verpflichtet ist und für die Umsetzung des Vertrages vor Ort Ansprechpartner bereitstellt (LAG Niedersachsen 19.01.2015 - 8 Sa 643/14 - LAGE § 1 AÜG >Nr. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31963
LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14 (https://dejure.org/2015,31963)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.2015 - 8 Sa 643/14 (https://dejure.org/2015,31963)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 8 Sa 643/14 (https://dejure.org/2015,31963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,31963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Angebot anderweitiger Beschäftigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsbefugnis eines Hoteldirektors und Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in einem anderen Betrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Warum Führungskräfte nicht ohne weiteres kündigungsbefugt sind - am Beispiel des Hoteldirektors

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 960
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14
    Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip), aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine sowohl diesem als auch ihm selbst objektiv mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, ggf. zu geänderten Bedingungen, anbieten muss (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 22).

    Diese in § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b, S. 3 KSchG konkretisierte Kündigungsschranke gilt unabhängig davon, ob in dem Betrieb ein Betriebsrat besteht und ob dieser der Kündigung widersprochen hat (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 22, juris).

    Eine ggf. erforderliche Änderungskündigung darf nur in "Extremfällen" unterbleiben, z. B. bei einer völlig unterwertigen Beschäftigung (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 22, juris).

    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht in Betracht kam (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 22; BAG 06. November 1997 - 2 AZR 253/97 - Rn. 41, jeweils juris).

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14
    Eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 20, juris).

    Das Inkenntnissetzen nach § 174 S. 2 BGB muss darum ein gleichwertiger Ersatz für die fehlende Vorlage der Vollmachtsurkunde sein (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23).

    Es gibt keinen Erfahrungssatz, nach dem die Befugnis zur Einstellung stets mit der zu einer Entlassung verbunden ist (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 36, juris).

    Ein Inkenntnissetzen i. S. d. § 174 Satz 2 BGB verlangt begriffsnotwendig auch einen äußeren Vorgang, der den zunächst rein inneren Vorgang öffentlich macht (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 25, juris).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14
    Eine Weiterbeschäftigung hat auch dann vorrangig zu erfolgen, wenn sie erst nach einer Einarbeitung des Arbeitnehmers auf einer freien Stelle, gegebenenfalls erst nach einer dem Arbeitnehmer anzubietenden zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme möglich ist (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 15, juris).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Weiterbeschäftigung auch dann vorrangig zu erfolgen hat, wenn sie erst nach einer Einarbeitung des Arbeitnehmers auf einer freien Stelle, gegebenenfalls erst nach einer dem Arbeitnehmer anzubietenden zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme möglich ist (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 15, juris).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14
    Es ist dann anstelle der Beendigungskündigung ggf. eine entsprechende Änderungskündigung auszusprechen (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 34, juris).

    Es mag gute Gründe geben (z. B. lange Bindung an den Arbeitgeber), warum sich ein Arbeitnehmer mit den schlechteren Arbeitsbedingungen arrangieren will (vgl. BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 34, juris).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14
    Dafür sieht das Gesetz gerade die Vorlage der Vollmachtsurkunde vor (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - Rn. 38, juris).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14
    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht in Betracht kam (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 22; BAG 06. November 1997 - 2 AZR 253/97 - Rn. 41, jeweils juris).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14
    Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich (BAG 08. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 32 f., juris).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96

    Kündigung durch einen Scheinsozius

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14
    In den Motiven zum BGB wird zur Begründung der Regelung ausgeführt, wenn jemand ein einseitiges Rechtsgeschäft, z. B. eine Kündigung gegenüber einem Beteiligten als Bevollmächtigter im Namen eines anderen vornehme, ohne sich über die erteilte Vollmacht auszuweisen, gerate der Beteiligte insofern in eine ungünstige Lage, als er keine Gewissheit darüber habe, ob das Rechtsgeschäft von einem wirklich Bevollmächtigten ausgehe und der Vertretene dasselbe gegen bzw. für sich gelten lassen müsse (vgl. dazu BAG 06. Februar 1997 - 2 AZR 128/96 -, Rn. 20, juris).
  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14
    Der Erklärungsempfänger muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Erklärende die Stellung tatsächlich innehat (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 20, juris).
  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14
    Während nach § 14 Abs. 2 KSchG schon derjenige leitender Angestellter ist, der entweder zur Einstellung oder zur Entlassung berechtigt ist, verlangt § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG für den Begriff des leitenden Angestellten, dass er sowohl Einstellungs- als auch Entlassungsbefugnis hat (vgl. BAG 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - Rn. 16, juris).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 81/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

    Aufgrund der vorstehend skizzierten Umstände sprach die Beklagte gegenüber der klägerischen Partei mit Schreiben vom 27. März 2014 eine ordentliche Beendigungskündigung aus, deren Unwirksamkeit zwischenzeitlich durch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz rechtskräftig festgestellt ist (Az. 8 Sa 643/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht