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   LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06   

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https://dejure.org/2007,43446
LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06 (https://dejure.org/2007,43446)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2007 - 8 Sa 69/06 (https://dejure.org/2007,43446)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 8 Sa 69/06 (https://dejure.org/2007,43446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsvereinbarung - Kurzarbeitergeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93

    Betriebsvereinbarung über die Durchführung von Kurzarbeit; tarifvertragliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06
    Das gilt grundsätzlich auch bei der Anordnung von Kurzarbeit, denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) umfasst nicht die Befugnis, den Umfang von Leistung und Gegenleistung einseitig zu verändern (BAG v. 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314, 320f = NZA 85, 731; Urt. v. 12.10.1994 - 7 AZR 398/93 - NZA 95, 641, zu II 1).

    Eine wirksame Anordnung von Kurzarbeit mit entsprechender Entgeltminderung ist allerdings auf kollektivrechtlicher Grundlage möglich (BAG v. 12.10.1994, a.a.O.), also durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

    Soweit aus dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eine Befugnis des Arbeitgebers abgeleitet wird, mit Zustimmung des Betriebsrats in individualrechtliche Rechtspositionen des Arbeitnehmers einzugreifen (vgl. BAG v. 12.10.1994, - 7 AZR 398/93 - NZA 95, 641, zu II 1), kann dies jedenfalls nur in den Grenzen des Mitbestimmungsrechts gelten.

  • BAG, 13.12.2005 - 1 AZR 551/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06
    aa) Betriebsvereinbarungen sind wegen ihres aus § 77 IV 1 BetrVG folgenden Normcharakters wie Gesetze auszulegen (BAG v. 13.12.2005 - 1 AZR 551/04 - AP Nr. 179 zu § 112 BetrVG 1972, Tz 17; Urt. v. 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 - BAGReport 03, 334, Tz 13).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG v. 13.12.2005, a.a.O.; Urt. v. 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - BAGE 103, 312 = NZA 03, 676, Tz 19).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG v. 13.12.2005, a.a.O.; Urt. v. 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - BAGE 103, 312 = NZA 03, 676, Tz 19).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06
    aa) Betriebsvereinbarungen sind wegen ihres aus § 77 IV 1 BetrVG folgenden Normcharakters wie Gesetze auszulegen (BAG v. 13.12.2005 - 1 AZR 551/04 - AP Nr. 179 zu § 112 BetrVG 1972, Tz 17; Urt. v. 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 - BAGReport 03, 334, Tz 13).
  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06
    bb) Die Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden unter einer Betriebsvereinbarung oder einer Zustimmungserklärung des Betriebsrats begründet jedoch zunächst eine Vermutung dafür, dass sie durch einen entsprechenden Beschluss des Betriebsrats gedeckt ist (BAG v. 17.02.19981 - 1 AZR 290/78 - BAGE 35, 80 = ZIP 81, 642; Urt. v. 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 - NZA 00, 1287, zu II 3 b d. Gr.).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06
    Das gilt grundsätzlich auch bei der Anordnung von Kurzarbeit, denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) umfasst nicht die Befugnis, den Umfang von Leistung und Gegenleistung einseitig zu verändern (BAG v. 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314, 320f = NZA 85, 731; Urt. v. 12.10.1994 - 7 AZR 398/93 - NZA 95, 641, zu II 1).
  • BAG, 15.12.1961 - 1 AZR 207/59

    Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung -; Anfechtung einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06
    Die Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden führt deshalb nur dann zu einer wirksamen Betriebsvereinbarungen, wenn sie durch einen ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschluss des Betriebsrats gedeckt ist (BAG v. 15.12.1961 - 1 AZR 207/59 - SAE 63, 13).
  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06
    Die Aufteilung in Risikosphären gilt nur im Beteiligungsverfahren nach § 102 BetrVG, nicht jedoch dort, wo ein ordnungsgemäßes Handeln des Betriebsrats Voraussetzung für dessen Zustimmung oder für das Zustandekommen einer Vereinbarung zwischen den Betriebspartnern ist (vgl. BAG v. 23.08.1984 - 2 AZR 391/83 - BAGE 46, 258 = NZA 85, 254 für § 103 BetrVG).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99

    Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06
    bb) Die Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden unter einer Betriebsvereinbarung oder einer Zustimmungserklärung des Betriebsrats begründet jedoch zunächst eine Vermutung dafür, dass sie durch einen entsprechenden Beschluss des Betriebsrats gedeckt ist (BAG v. 17.02.19981 - 1 AZR 290/78 - BAGE 35, 80 = ZIP 81, 642; Urt. v. 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 - NZA 00, 1287, zu II 3 b d. Gr.).
  • ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09

    1. Durch eine Betriebsvereinbarung kann keine Verpflichtung gekündigter

    Die Erstreckung der Kurzarbeit auch auf die gekündigten Arbeitnehmer führt damit zu einem "widersinnigen Ergebnis" (LAG Hamburg vom 10.05.2007 - 8 Sa 69/06 Rdnr 42).
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