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   LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10   

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LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10 (https://dejure.org/2011,1614)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2011 - 8 Sa 788/10 (https://dejure.org/2011,1614)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 8 Sa 788/10 (https://dejure.org/2011,1614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitskampf/ Streik/ Kirche/ Gewerkschaft/ Unterlassungsanspruch/ Kirchenautonomie/ Selbstbestimmungsrecht/ "Dienstgemeinschaft"/ "Dritter Weg"

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 4, Art. 9 Abs. 3, Art. 140; BGB § 1004
    Arbeitskampf/ Streik/ Kirche/ Gewerkschaft/ Unterlassungsanspruch/ Kirchenautonomie/ Selbstbestimmungsrecht/ "Dienstgemeinschaft"/ "Dritter Weg"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen; Unterlassungsklage zu Arbeitskampfmaßnahmen in diakonischen Einrichtungen der evangelischen Landeskirchen

  • hensche.de

    Streik, Streik: Kirche

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen; unbegründete Unterlassungsklage zu Arbeitskampfmaßnahmen in diakonischen Einrichtungen der evangelischen Landeskirchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Streik kann auch in kirchlichen Einrichtungen zulässig sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streiks in der Kirche

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streik in kirchlichen Einrichtungen nicht unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streik in kirchlichen Einrichtungen nicht ausnahmslos unzulässig - Landesarbeitsgericht zur Zulässigkeit von Streikmaßnahmen im Bereich der Evangelischen Kirche

Besprechungen u.ä.

  • conlegi.de (Kurzanmerkung)

    Streiks auch bei krichlichen Einrichtungen grundsätzlich zulässig!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 185
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hamm, 16.01.2007 - 8 Sa 74/07

    Einstweilige Verfügung im Arbeitskampf, Streik beim Blutspendendienst,

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
    Auch wenn die Klägerin zu 1 kein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts verfolgt, steht auch Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht ein gleichartiger, der Rechtsfigur des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nachgebildeter deliktischer und negatorischer Rechtsschutz zu (zum gemeinnützigen DRK-Blutspendedienst LAG Hamm, 16.01.2007, 8 Sa 74/07, NZA-RR 2007, 250 m.w.N.).

    Soweit sich im Einzelfall zeigen sollte, dass trotz entsprechender Bemühungen Ersatz nicht zu erhalten und damit der uneingeschränkte "Dienst am Nächsten" nicht gewährleistet ist, kann dies einzelfallbezogen zu gerichtlich anzuordnenden Streikbeschränkungen Anlass geben, wie dies auch im Bereich außerkirchlicher Daseinsvorsorge in Betracht kommt, so etwa bei der quantitativen Einschränkung von Streikmaßnahmen beim Blutspendedienst zur Aufrechterhaltung einer Notreserve mit gleichzeitigem Gebot an den Arbeitgeber, Blutkonserven nur noch zur Notfallversorgung abzugeben (LAG Hamm, 16.01.2007, 8 Sa 74/07, NZA-RR 2007, 250).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
    (aaa) Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 138 = AP Nr. 24 zu Art. 140 GG) bei der Auslegung des Begriffs "des für alle geltenden Gesetzes" dem Selbstverständnis der religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaft besonderes Gewicht zukommt und dementsprechend das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften nur durch solche Gesetze beschränkt ist, welche für diese "dieselbe Bedeutung haben wie für jedermann" (BVerfGE 66, 20), ergibt sich zwangsläufig ein Spannungsverhältnis zwischen Kirchenautonomie und ebenfalls verfassungsrechtlich verbürgter Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich insoweit um einen Grundrechtskonflikt handelt oder Art. 140 GG als staatsrechtliche Kollisionsregel aufzufassen ist (Thüsing, a.a.O. S. 13; Richardi/Thüsing, AuR 2002, 94, 96 f.).

    Hieraus folgt die Notwendigkeit, die beiderseits betroffenen Grundrechtspositionen im Sinne "praktischer Konkordanz" bei der Beantwortung der hier aufgeworfenen Rechtsfragen zu berücksichtigen (BVerfGE 70, 138 ff. - juris Rn 59).

  • ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07

    Zur Unzulässigkeit einer Gewerkschaftswerbung per E-Mail und zur Parteifähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
    Richtig ist zwar, dass eine Erstbegehungsgefahr sich im Einzelfall auch schon daraus ergeben kann, dass der Gegner sich einer diesbezüglichen Berechtigung berühmt (OLG Frankfurt, 30.11.2007, 11 U 9/07 - juris - ArbG Frankfurt, 12.04.2007, 11 Ga 60/07 - Juris -).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
    Nichts anderes gilt für die zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.04.2007 (1 AZR 252/06, NZA 2007, 987).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierende Berichterstattung über die

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
    Richtig ist zwar, dass eine Erstbegehungsgefahr sich im Einzelfall auch schon daraus ergeben kann, dass der Gegner sich einer diesbezüglichen Berechtigung berühmt (OLG Frankfurt, 30.11.2007, 11 U 9/07 - juris - ArbG Frankfurt, 12.04.2007, 11 Ga 60/07 - Juris -).
  • LAG Hamm, 29.10.2009 - 8 SaGa 22/09

    Unbegründeter Eilantrag auf Unterlassung von Streikmaßnahmen in

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
    Allein die Tatsache, dass der während des Streiks aufrechterhaltene Notdienst hinter der Ausgestaltung des regulären Kindergartenalltags zurückbleibt, vermag die Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes und hierauf gestützte Individualansprüche nicht zu begründen und enthebt die Erziehungsberechtigten nicht von der etwaigen Notwendigkeit eigener Bemühungen um das Kindeswohl (LAG Hamm, 29.10.2009, 8 SaGa 22/09, Juris).
  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
    Richtig ist zwar, dass im sog. Flashmob-Verfahren (BAG, 22.09.2011, 1 AZR 972/08) der verfolgte Klageantrag des Arbeitgeberverbandes darauf gerichtet war, der beklagten Gewerkschaft ein bestimmtes Verhalten in einer Filiale eines Mitgliedsunternehmens des Klägers zu unterlassen, ohne dass hiermit die Erklärung verbunden war, welche Unternehmen zu den Mitgliedern des Klägers zählten.
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
    Demgegenüber überzeugt es nicht, wenn Richardi (NZA 2002, 929, 933) die strukturelle Überlegenheit der Arbeitgeberseite bzw. die auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 84, 212, 229) angenommene strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer - zumindest im vorliegenden Zusammenhang - Abrede stellt.
  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
    (dd) Auch die von Richardi zum Beleg zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.11.1996 (5 AZR 334/95, AP Nr. 1 zu § 10 a AVR Caritasverband) besagt letztlich nichts darüber, inwiefern die Möglichkeit der in die arbeitsrechtliche Kommission entsandten Mitarbeiter, sich von der Gewerkschaft beraten zu lassen, diese in die Lage versetzt, dem Sachverstand und Verhandlungsgeschick der Arbeitgeberseite eine entsprechende eigene Kompetenz entgegen zu setzen.
  • BAG, 06.12.1977 - 1 ABR 28/77

    Stiftung des privaten Rechts - Karitative Einrichtung - Sozialstaatsprinzip -

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
    (ddd) Soweit demgegenüber Richardi in diesem Zusammenhang aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Mitbestimmung (BAGE 29, 405, 411 = AP Nr. 10 zu § 118 BetrVG) folgern will, nicht allein das das streng dualistische (d.h. durch den Interessengegensatz von Arbeitgeber und Betriebsrat gekennzeichnete) System des Betriebsverfassungsgesetzes widerspreche dem Grundsatz der christlichen Dienstgemeinschaft, dies müsse erst recht für das System von Tarifvertrag und Arbeitskampf gelten, da letzteres nicht wie die Betriebsverfassung vom Kooperationsmodell, sondern vom Modell der Konfrontation geprägt sei (Richardi a.a.O. § 10 Rn 16), lässt dies den unterschiedlichen Sachzusammenhang der Fragestellungen außer Acht.
  • ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09

    Streit um Streik in der Kirche

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Januar 2011 - 8 Sa 788/10 - werden zurückgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2012 - 20 BD 7/11

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen Teilnahme an einem Streik

    Zu keiner anderen Einschätzung führt das von der Klägerin genannte Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 13.1.2011 - 8 Sa 788/10 -, juris).

    Außerdem hat das Landesarbeitsgericht Hamm ausgeführt, dass - wenn die kirchliche Einrichtung die Rechtsstellung des Arbeitgebers einnimmt und damit der Beschäftigte seine Arbeitsleitung in abhängiger Stellung erbringt - hiermit zwangsläufig der für das Arbeitsverhältnis typische Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf die Regelung der Arbeitsbedingungen verbunden sei (Urteil vom 13.1.2011, a. a. O., Rn. 125).

  • VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11

    Beamter; EGMR-Entscheidung; Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums;

    Auch die Entscheidung des LAG Hamm vom 13.01.2011 (8 Sa 788/10, Revision eingelegt unter dem Az.: 1 AZR 179/11), die im Spannungsverhältnis des Art. 9 III zu Art. 140 GG eine funktionsbezogene Unterscheidung hinsichtlich des Streikrechts vornimmt, führt zu keiner anderen Einschätzung.
  • LAG Hamburg, 23.03.2011 - 2 Sa 83/10

    Kein Verbot für Streiks gegen kirchliche Arbeitgeber, die Tarifverträge anwenden.

    a) Auch wenn der Kläger und dessen Mitglieder kein Gewerbe i. S. des Gewerberechts verfolgen, steht auch Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht ein deliktischer und negatorischer Rechtsschutz zu, der der Rechtsfigur des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes' nachgebildet ist (LAG Hamm vom 13.01.2011; 8 Sa 788/10).
  • VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 51.12

    Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch

    Zu keiner anderen Einschätzung führt das von dem Kläger genannte Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 13.1.2011 8 Sa 788/10, juris).

    Außerdem hat das Landesarbeitsgericht Hamm ausgeführt, dass wenn die kirchliche Einrichtung die Rechtsstellung des Arbeitgebers einnimmt und damit der Beschäftigte seine Arbeitsleitung in abhängiger Stellung erbringt hiermit zwangsläufig der für das Arbeitsverhältnis typische Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf die Regelung der Arbeitsbedingungen verbunden sei (Urteil vom 13.1.2011, a. a. O., Rn. 125).

  • VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 24.12

    Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch

    Zu keiner anderen Einschätzung führt das von dem Kläger genannte Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 13.1.2011 8 Sa 788/10, juris).

    Außerdem hat das Landesarbeitsgericht Hamm ausgeführt, dass wenn die kirchliche Einrichtung die Rechtsstellung des Arbeitgebers einnimmt und damit der Beschäftigte seine Arbeitsleitung in abhängiger Stellung erbringt hiermit zwangsläufig der für das Arbeitsverhältnis typische Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf die Regelung der Arbeitsbedingungen verbunden sei (Urteil vom 13.1.2011, a. a. O., Rn. 125).

  • VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 2/11

    Verwaltungsgericht bestätigt allgemeines Streikverbot für Beamte

    Auch die Entscheidung des LAG Hamm vom 13.01.2011 (8 Sa 788/10, Revision eingelegt unter dem Az.: 1 AZR 179/11), die im Spannungsverhältnis des Art. 9 III zu Art. 140 GG eine funktionsbezogene Unterscheidung hinsichtlich des Streikrechts vornimmt, führt zu keiner anderen Einschätzung.
  • VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 16.12

    Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch

    Zu keiner anderen Einschätzung führt das von dem Kläger genannte Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 13.1.2011 8 Sa 788/10, juris).

    Außerdem hat das Landesarbeitsgericht Hamm ausgeführt, dass wenn die kirchliche Einrichtung die Rechtsstellung des Arbeitgebers einnimmt und damit der Beschäftigte seine Arbeitsleitung in abhängiger Stellung erbringt hiermit zwangsläufig der für das Arbeitsverhältnis typische Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf die Regelung der Arbeitsbedingungen verbunden sei (Urteil vom 13.1.2011, a. a. O., Rn. 125).

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