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   LAG Berlin, 14.07.1993 - 8 Sa 79/93   

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LAG Berlin, 14.07.1993 - 8 Sa 79/93 (https://dejure.org/1993,9455)
LAG Berlin, Entscheidung vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93 (https://dejure.org/1993,9455)
LAG Berlin, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 8 Sa 79/93 (https://dejure.org/1993,9455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 62 Abs. 1 Satz 2
    Arbeitsgerichtsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rückerstattung vollstreckten Arbeitsentgelts

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22

    Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher

    Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch weiterhin mit dem Rechtsmittel und macht er zugleich geltend, der Anspruch sei außerdem jedenfalls nachträglich aufgrund einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ausgesprochenen Folgekündigung erloschen, ist hinsichtlich der nachträglichen entstandenen Einwendung (Folgekündigung) § 769 Abs. 1 ZPO auch im Berufungsverfahren analog anzuwenden (so im Ergebnis übereinstimmend LAG Berlin 14.07.1993 - 8 Sa 79/93; LAG Sachsen-Anhalt 20.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Baden-Württemberg 30.06.2010-19 Sa 22/10; LAG Hamm 21.12.2010 -18 Sa 1827/10; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14; LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20, alle juris; GMP/Schleusener ArbGG, 9. Auflage, § 62 Rz. 22a).

    Für derartige Einwendungen verlangt § 62 Abs. 1 ArbGG nicht zusätzlich noch die Glaubhaftmachung eines unersetzbaren Nachteils (LAG Sachsen-Anhalt 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, Rn. 12; LAG Berlin vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 20).

  • LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22

    Rechtsmittel des Schuldners gegen die Zwangsvollstreckung; Einstellung der

    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist ( so im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2022 - 4 Sa 37/22; LAG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Sa 2/14; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20 ).

    Ein Interesse des Vollstreckungsgläubigers, Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, die letztlich materiell gar nicht gegeben sind, ist nicht anzuerkennen ( zutreffend LAG Berlin, Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, a.a.O .).

  • LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, nicht zu ersetzender Nachteil

    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist (so im Ergebnis auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010, a.a.O.; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, juris; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20; a.A. LAG Hamm, Beschluss vom 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; juris; wohl auch LAG Hamm, Beschluss vom 22.01.2008 - 7 Ta 10/08, juris).

    Ein Interesse des Vollstreckungsgläubigers, Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, die letztlich materiell gar nicht gegeben sind, ist nicht anzuerkennen (so zutreffend LAG Berlin, Beschluss vom 14.07.1993, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20

    Vorläufiger Weiterbeschäftigungsanspruch; Folgekündigung mit Freistellung

    aa.Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch weiterhin mit dem Rechtsmittel und macht er zugleich geltend macht, der Anspruch sei jedenfalls nachträglich aufgrund einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ausgesprochenen Folgekündigung erloschen, ist hinsichtlich der nachträglichen entstandenen Einwendung (Folgekündigung) § 769 Abs. 1 ZPO auch im Berufungsverfahren analog anzuwenden (so im Ergebnis übereinstimmend LAG Berlin 14.07.1993 - 8 Sa 79/93; LAG Sachsen-Anhalt 20.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Baden-Württemberg 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Hamm 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14, alle juris; GMP/Schleusener ArbGG, 9. Auflage, § 62 Rz. 22a).

    Macht somit ein Schuldner geltend, dass der erstinstanzlich ausgeurteilte Weiterbeschäftigungsanspruch durch eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausgesprochene weitere Kündigung materiell-rechtlich entfallen ist, ist dies im Verfahren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 62 Abs. 1 ArbGG i.V.m. §§ 717 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung von § 769 ZPO auch vom Berufungsgericht zu berücksichtigen (LAG Sachsen-Anhalt 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, Rn. 12; im Ergebnis ebenso LAG Berlin vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 20).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 S 3 ArbGG

    (d) Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt bezieht sich in seiner Entscheidung auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin (Beschluss vom 14.07.1993, 8 Sa 79/93, juris), welches zu dem gleichen Ergebnis kam.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.09.2002 - 8 Sa 344/02

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen

    Macht somit ein Schuldner geltend, dass der erstinstanzlich ausgeurteilte Weiterbeschäftigungsanspruch durch eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausgesprochene weitere Kündigung materiell-rechtlich entfallen ist, ist dies im Verfahren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 62 Abs. 1 ArbGG i.V.m. §§ 717 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung von § 769 ZPO auch vom Berufungsgericht zu berücksichtigen (im Ergebnis ebenso LAG Berlin vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 20).
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