Rechtsprechung
   LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 798/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13601
LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 (https://dejure.org/2021,13601)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 (https://dejure.org/2021,13601)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. April 2021 - 8 Sa 798/20 (https://dejure.org/2021,13601)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Küssen gegen den Willen einer Kollegin ist fristloser Kündigungsgrund

  • rewis.io
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; sexuelle Belästigung

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung; sexuelle Belästigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Küssens gegen den Willen der Kollegin

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Küssens gegen den Willen der Kollegin bestätigt

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Kuss wider Willen bei der Betriebsfeier: fristlose Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Küssen der Arbeitskollegin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Küssens gegen den Willen der Kollegin

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Nein heißt nein!

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Küssen einer Arbeitskollegin gegen deren Willen als Grund für eine fristlose Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Kuss und eine fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach ungewollten Küssen für die Kollegin!

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Fristloser Rauswurf für Küsse wider Willen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung für Kuß der Kollegin

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Küssens einer Kollegin gegen ihren Willen

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sexuelle Belästigung während einer dienstlichen Veranstaltung: Fristlose Kündigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 798/20
    Je höher er ist, desto größer ist diese (st. Rspr., vgl. etwa BAG 13.12.2018 -2 AZR 370/18-mwN).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 13.12.2018 -2 AZR 370/18-mwN).

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 798/20
    Darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die einen wichtigen Grund ausmachen, ist derjenige, der die fristlose Kündigung ausgesprochen hat (vgl. etwa BAG 06.08.1987-2 AZR 226/87-mwN), hier also die Beklagte.
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

    Auszug aus LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 798/20
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07-mwN).
  • ArbG Köln, 13.08.2020 - 19 Ca 6950/19

    Kann dem Arbeitnehmer aufgrund eines Fehlverhaltens auf einer Betriebsfeier

    Auszug aus LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 798/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.08.2020 - 19 Ca 6950/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 02.11.2021 - 4 Sa 290/21

    Fristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder

    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (LAG Köln, Urteil vom 01. April 2021 - 8 Sa 798/20 - Rn. 42, juris).

    Darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die einen wichtigen Grund ausmachen, ist derjenige, der die fristlose Kündigung ausgesprochen hat (LAG Köln, Urteil vom 01. April 2021 - 8 Sa 798/20 - Rn. 45, juris).

  • LAG Köln, 18.01.2022 - 4 Sa 312/21

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anwendbarkeit des deutschen Kündigungsrechts nach

    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn.42, juris).

    Darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die einen wichtigen Grund ausmachen, ist derjenige, der die fristlose Kündigung ausgesprochen hat (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn.45, juris).

  • LAG Köln, 18.01.2022 - 4 Sa 329/21

    Betankung des privaten Wohnmobils kein fristloser Kündigungsgrund; Nutzung einer

    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn.42, juris).

    Darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die einen wichtigen Grund ausmachen, ist derjenige, der die fristlose Kündigung ausgesprochen hat (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn.45, juris).

  • LAG Köln, 25.01.2022 - 4 Sa 414/21

    Zwei-Stufen-Prüfung des "wichtigen Grundes" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ;

    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn.42, juris).

    Darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die einen wichtigen Grund ausmachen, ist derjenige, der die fristlose Kündigung ausgesprochen hat (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn.45, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2022 - 5 Sa 225/21

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Umfassende Interessenabwägung vor

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (LAG Köln, Urt. v. 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn. 44, juris).
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