Rechtsprechung
LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Außerordentliche Kündigung; sexuelle Belästigung
- IWW
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Küssen gegen den Willen einer Kollegin ist fristloser Kündigungsgrund
- rewis.io
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung; sexuelle Belästigung
- rechtsportal.de
Außerordentliche Kündigung; sexuelle Belästigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigung wegen Küssens gegen den Willen der Kollegin
- beck-blog (Kurzinformation)
Kündigung wegen Küssens gegen den Willen der Kollegin bestätigt
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Der Kuss wider Willen bei der Betriebsfeier: fristlose Kündigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Küssen der Arbeitskollegin
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Küssens gegen den Willen der Kollegin
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Nein heißt nein!
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Küssen einer Arbeitskollegin gegen deren Willen als Grund für eine fristlose Kündigung
- haufe.de (Kurzinformation)
Sexuelle Belästigung rechtfertigt fristlose Kündigung
- haufe.de (Kurzinformation)
Sexuelle Belästigung rechtfertigt fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ein Kuss und eine fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung nach ungewollten Küssen für die Kollegin!
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Fristloser Rauswurf für Küsse wider Willen
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung für Kuß der Kollegin
- fgvw.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Küssens einer Kollegin gegen ihren Willen
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 13.08.2020 - 19 Ca 6950/19
- LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 798/20
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Köln, 02.11.2021 - 4 Sa 290/21
Fristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder …
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (LAG Köln, Urteil vom 01. April 2021 - 8 Sa 798/20 - Rn. 42, juris).Darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die einen wichtigen Grund ausmachen, ist derjenige, der die fristlose Kündigung ausgesprochen hat (LAG Köln, Urteil vom 01. April 2021 - 8 Sa 798/20 - Rn. 45, juris).
- LAG Köln, 18.01.2022 - 4 Sa 312/21
Zulässigkeit eines Teilurteils; Anwendbarkeit des deutschen Kündigungsrechts nach …
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn.42, juris).Darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die einen wichtigen Grund ausmachen, ist derjenige, der die fristlose Kündigung ausgesprochen hat (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn.45, juris).
- LAG Köln, 18.01.2022 - 4 Sa 329/21
Betankung des privaten Wohnmobils kein fristloser Kündigungsgrund; Nutzung einer …
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn.42, juris).Darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die einen wichtigen Grund ausmachen, ist derjenige, der die fristlose Kündigung ausgesprochen hat (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn.45, juris).
- LAG Köln, 25.01.2022 - 4 Sa 414/21
Zwei-Stufen-Prüfung des "wichtigen Grundes" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; …
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn.42, juris).Darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die einen wichtigen Grund ausmachen, ist derjenige, der die fristlose Kündigung ausgesprochen hat (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn.45, juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2022 - 5 Sa 225/21
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Umfassende Interessenabwägung vor …
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (LAG Köln, Urt. v. 01.04.2021 - 8 Sa 798/20 - Rn. 44, juris).