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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20 (https://dejure.org/2020,48404)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.10.2020 - 8 Sa 95/20 (https://dejure.org/2020,48404)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Oktober 2020 - 8 Sa 95/20 (https://dejure.org/2020,48404)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
    Das Arbeitsgericht stützt sich namentlich auf die Rechtsprechung zur gerichtlichen Billigkeitsüberprüfung eines Leistungsbestimmungsrechts bei Zielvereinbarungen (BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 21, 33 ff.; BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35; BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 48).

    Diese erforderten vereinbarungsgemäß zur Ermittlung der Vergütungshöhe eine Bewertung der Arbeitsleistung, die - gleichsam aus der Natur der Sache - durch den Arbeitgeber gemäß § 315 BGB der Billigkeit entsprechend zu erfolgen hatte (BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 4, 16-21; BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 3, 12, 31; BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 2 [Leistungsbonus]).

    Soweit ein unabhängig von der individuellen Arbeitsleistung zu gewährender Bonus in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg versprochen wurde, war ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht und die Anknüpfung an den Unternehmenserfolg ausdrücklich vereinbart worden (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 3; BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 2, 40 [Bankbonus nach Festsetzung durch den Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstands]).

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
    Das Arbeitsgericht stützt sich namentlich auf die Rechtsprechung zur gerichtlichen Billigkeitsüberprüfung eines Leistungsbestimmungsrechts bei Zielvereinbarungen (BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 21, 33 ff.; BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35; BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 48).

    Diese erforderten vereinbarungsgemäß zur Ermittlung der Vergütungshöhe eine Bewertung der Arbeitsleistung, die - gleichsam aus der Natur der Sache - durch den Arbeitgeber gemäß § 315 BGB der Billigkeit entsprechend zu erfolgen hatte (BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 4, 16-21; BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 3, 12, 31; BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 2 [Leistungsbonus]).

    Soweit ein unabhängig von der individuellen Arbeitsleistung zu gewährender Bonus in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg versprochen wurde, war ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht und die Anknüpfung an den Unternehmenserfolg ausdrücklich vereinbart worden (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 3; BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 2, 40 [Bankbonus nach Festsetzung durch den Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstands]).

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 679/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
    Das Arbeitsgericht stützt sich namentlich auf die Rechtsprechung zur gerichtlichen Billigkeitsüberprüfung eines Leistungsbestimmungsrechts bei Zielvereinbarungen (BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 21, 33 ff.; BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35; BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 48).

    Diese erforderten vereinbarungsgemäß zur Ermittlung der Vergütungshöhe eine Bewertung der Arbeitsleistung, die - gleichsam aus der Natur der Sache - durch den Arbeitgeber gemäß § 315 BGB der Billigkeit entsprechend zu erfolgen hatte (BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 4, 16-21; BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 3, 12, 31; BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 2 [Leistungsbonus]).

  • BGH, 28.06.1982 - II ZR 226/81

    Gewinnverteilung in einer Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmern - Ergebnislose

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
    Ein dahingehender Rechtsbindungswille kann auch daraus folgen, dass die Parteien den Punkt bewusst offengelassen haben in der Hoffnung, sie würden sich insoweit noch einigen (BGH 28. Juni 1982 - II ZR 226/81 - zu 1 der Gründe [Parteierklärung "man werde sich schon einig"]; Ellenberger in: Palandt 79. Aufl. § 157 Rn. 3 mwN, Rn. 7).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
    In der Konstellation, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Vertragsangebot unterbreitet und der Arbeitnehmer hierauf schweigt, hat das BAG festgehalten, dass in der widerspruchslosen Weiterarbeit durch den Arbeitnehmer unter weiter hinzutretenden Umständen - also nicht durch das Schweigen allein - eine konkludente Vertragsannahme bestehen kann, nämlich (1) wenn sich die geänderten Vertragsbedingungen "unmittelbar bei der Arbeit auswirken" (sehr plastisch und überzeugend: BAG 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - zu 4 der Gründe; undeutlicher BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - zu I 1 b bb 2 der Gründe: "unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt") oder (2) wenn es sich um die Änderung komplexer Tarifwerke handelt (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - zu I 1 b bb 2 der Gründe).
  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 171/16

    Mindestlohn - Feiertagsvergütung - Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
    So hat das BAG zur Erfüllungswirkung einer Urlaubsgeldzahlung für die Belange des Mindestlohngesetzes ausgeführt, dass Urlaubsgeld, welches akzessorisch an das Entstehen des Anspruchs auf Erholungsurlaub anknüpft, indem es anteilig pro Urlaubstag gezahlt wird, einen von der Arbeitsleistung völlig unabhängigen Zweck verfolgt und nicht der Vergütung für geleistete Arbeit dient, weshalb auch Lohnansprüche nach dem MiLoG durch ein solches Urlaubsgeld nicht erfüllt werden (BAG 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 17; vgl. demgegenüber BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 158/98 - zu I 2 b der Gründe [Urlaubsgeld als Festbetrag zu einem jährlichen Stichtag]).
  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1052/77

    Arbeitsvertragsparteien - Kündbarkeit des Vertrages - Vertragslücke - Erkennbarer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
    Ein dahingehender Rechtsbindungswille beider Parteien ist beispielsweise zu bejahen, wenn die Parteien im beiderseitigen Einvernehmen mit der Durchführung des unvollständigen Vertrags begonnen haben (BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1052/77 - zu I 2 d der Gründe, AP Nr. 1 zu § 154 BGB) oder das Vertragsverhältnis trotz der von einem Teil ausgesprochenen Kündigung fortsetzen (Ellenberger in: Palandt 79. Aufl. BGB § 154 Rn. 2 mwN).
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
    Auszugehen ist vielmehr von dem Grundsatz, dass Schweigen im Rechtsverkehr keinen Erklärungswert hat, es sei denn, ein solcher Erklärungswert wurde vorab vereinbart oder ist gesetzlich vorgesehen, zB für Kaufleute unter den Voraussetzungen des § 362 Abs. 1 Satz 1 HGB (vgl. zB BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 5 der Gründe; Fischinger JuS 2015, 294 ff., 394 ff.).
  • BGH, 16.10.2012 - X ZR 37/12

    Kein Luftbeförderungsvertrag mit "noch unbekannt"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
    Bei der Willenserforschung sind aber auch der mit der Erklärung verfolgte Zweck, die Interessenlage der Parteien und die sonstigen Begleitumstände zu berücksichtigen, die den Sinngehalt der gewechselten Erklärungen erhellen können (BGH 16. Oktober 2012 - X ZR 37/12 - Rn. 18).
  • BAG, 17.07.1965 - 3 AZR 302/64

    Leitender Angestellter - Öffentlicher Dienst - Unterzeichnung amtlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
    In der Konstellation, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Vertragsangebot unterbreitet und der Arbeitnehmer hierauf schweigt, hat das BAG festgehalten, dass in der widerspruchslosen Weiterarbeit durch den Arbeitnehmer unter weiter hinzutretenden Umständen - also nicht durch das Schweigen allein - eine konkludente Vertragsannahme bestehen kann, nämlich (1) wenn sich die geänderten Vertragsbedingungen "unmittelbar bei der Arbeit auswirken" (sehr plastisch und überzeugend: BAG 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - zu 4 der Gründe; undeutlicher BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - zu I 1 b bb 2 der Gründe: "unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt") oder (2) wenn es sich um die Änderung komplexer Tarifwerke handelt (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - zu I 1 b bb 2 der Gründe).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 158/98

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit und bei Erziehungsurlaub?

  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

  • LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 802/10

    Nachrangigkeit der Arbeitnehmerhaftung gegenüber Inanspruchnahme einer

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

  • LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 43/21

    Vergütung von Fahrtzeiten - Vertragsänderung - Protokoll einer

    Danach ist einer Erklärung diejenige Bedeutung beizumessen, die ein objektiver Dritter in der Situation des Erklärungsempfängers verstehen durfte (vgl. BAG 17.10.2010 - 4 AZR 127/08 - Rn. 21; BGH 01.03.2011 - II ZR 16/10 - Rn. 11; LAG Rheinland-Pfalz 09.10.2020 - 8 Sa 95/20 - Rn. 88; Busche in MünchKomm-BGB, 9. Auflage 2021, § 133 Rn. 12).
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